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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0034
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uns nicht näher bekannt", so will das so viel
heissen als : „sie sind nicht viel werth, sie
sind nicht anempfehlbar". Gewöhnlich sagt
man aber alles Beste.

Nun ist es wieder Aufgabe der Mutter,
um die Hand der Auserwählten anzuhalten
und nach erhaltener Zusage, das Heiraths-
geschäft weiter zu vermitteln und auszuführen.
In Ermangelung der Mutter übernimmt diese
Rolle eine ältere Schwester oder Verwandte,
und in Ermangelung dieser fällt diese heilige
und vertrauensvolle Mission einer befreundeten
Nachbarin zu. Den finanziellen Theil
der Heirath verhandeln die beiderseitigen
Väter oder intime Freunde derselben.

In Begleitung- zweier Frauen, Verwandten
oder Freundinnen, begiebt sich die Freiwer-
berin (kyz-görüdschü, wörtlich : Mädchen-
Seherin) in das Haus des zur Braut auserwählten
Mädchens behufs Brautschau, die
taorsvorher angesagt wird. Hier sieht alles
festlich aus. Mutter, Schwester und Verwandte


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