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der Bräutigam sie neu g-ekleidet und reich
geschmückt hat, in das Zelt des Bräutigams.
Ist der Jungfrau der Ehemann wirklich nicht
recht, so kann sie schon am nächsten Morgen
seiner wieder ledig werden, indem sie in ihr
Elternhaus zurückflieht. Ist sie aber mit ihrem
unverhofften Los —- denn nicht immer liegt
ein Einverständniss vor — zufrieden, so muss
sie vierzehn Tag- lano- im neuen Haus bleiben,
ohne einen Schritt aus demselben zu machen.
Höchstens sind ihr nächtliche Aus^äno-e 2fe-
stattet.

Bei einigen Sinaistämmen geschieht es, dass
das Mädchen nach dem Zugedecktwerden
mit der Aba in das Gebirge entflieht und

<_>

sich suchen lässt. Bis der Bräutio-am die
Braut findet, vergeht der Abend — es wird
dunkle Nacht, und das Paar feiert die Hochzeitsnacht
im Freien. Graut der Morgen,
flieht die Frau wieder und zwar in das Elternhaus
. Dort bleibt sie immer tagsüber; nur
nachts giebt sie ihrem Gatten Rendezvous.


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