Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0102
78

Die Mitgift der Braut besteht in Schmuck,
Kleidern und Hauseinrichtung". Der Bräutigam
zahlt an die Eltern oder Brüder der Braut
eine Summe von fünf bis fünfzig türkischen
Liren, die aber bei dem bekannten Ueberfluss
an Geldmangel der Kurden grösstentheils in
Schafen, Pferden, Kühen und Büffeln bezahlt
werden. Diese Summe wird erlegt nach der
Hochzeit, d. h. nach geliefertem Beweise der
Keuschheit.

Feste bei der Verlobung werden ausser dem
obligaten Sorbettrinken keine gefeiert. Das
Verlobtsein dauert von acht Tagen bis zu
einem Monat, selten länger.

Am Vorabend der Hochzeit versammeln
sich die Verwandten und Geladenen, Männer
und Weiber, bei den betreffenden Brautleuten,
die Geschlechter getrennt, und unterhalten
sich mit Musik und Tanz.

Die Kurden lieben leidenschaftlich Musik
und Tanz ; ihr Nationaltanz ist der T s c h o p i,
ein Ringtanz, der mit Fussstampfen, wildem


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0102