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ARMENIER.
Bei den Armeniern werben die Väter für
ihre Kinder, ohne die letzteren zu Rathe zu
ziehen. Falls die Väter nicht am Leben sind,
unternehmen die Mütter die Werbung. In
manchen Gegenden fällt die Brautwerbung
einem Verwandten zu.
Nach erfolgtem Einverständniss werden die
Kinder als verlobt erklärt. Der Vater zeiet
seinem Sohne an, dass er mit diesem und
diesem Mädchen verlobt sei und begiebt sich
darauf zur Braut, der er eine Geldmünze
oder einen Schmuckgegenstand als Ver-
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