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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0147
GRIECHEN.

Den grössten Theil der Heirathspartien
veranlassen bezahlte Vermittlerinnen. Dieselben
überbringen die Anträge der Eltern
des Mädchens den Eltern des Jünglings,
verhandeln über die Mitgift und über die
Aussteuer und preisen die guten Eigenschaften
der Heirathscandidatin. Bei der
Verlobung, an deren Feier sie sich noch
gehörig betheiligen, erhalten sie .den ausgemachten
Percentsatz der Mitgift und ihre
Mission hat dann ein Ende.

Allerlei Erkundigungen gehen der Verlo-


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