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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/loebel1897/0183
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förmliche, definitive Verlobung, wobei statt
Münzen diesmal goldene und silberne Ringe
ausgetauscht werden. Dieses endgiltige Ver-
löbniss geschieht oft erst drei Tage vor der
Vermählung im Hause der Braut, wohin
Abgesandte des Bräutigams kommen. Man
legt bei dieser Ceremonie der endgiltigen
Verlobung die beiden Ringe neben einander
auf einen Haufen Weizenmehl, wobei man
dem Brautpaar Glück und Segen und der
Verbindung beider Familien ewige Dauer
wünscht. Die vorgeschriebene Formel lautet:
„Süsses Brod und ungetrennt". Hierauf giebt
es im Hause der Braut ein Gelage, nach
welchem die Abgesandten des Bräutio-ams
in dessen Haus zurückkehren, wo man sie
mit Gesang empfängt.

Mitgift giebt es bei den Albanesen keine.
Der Bräutigam kauft die Braut und zwar
buchstäblich nackt, denn sie erhält nichtmal
ihre eigenen Kleider mit. Am Sonnabend vor
der Hochzeit schickt ihr der Bräutigam ihre


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