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Die Markgrafschaft
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Hdtersheim einst Und jetZt / Aus der Chronik der Stadt Heitersheim
4. Fortsetzung.
«gewährend
die Aufständischen im Heitersheimer
Schloß ihr Hauptquartier und Lager hatten, kam
auch eine Staufener Deputation und schwor ihnen
zu. Georg Müller, Ratschreiber von Staufen, öffnete
den Aufständischen Stadt und Schloß Staufen
. Er wurde dafür zur Belohnung im Lager zu
Heitersheim zum Obersten der vier Fähnlein des
Breisgauer Haufens ernannt. Hans Graf wurde
als Hauptmann in den Rat der Bauern gewählt
und nahm an ihren Anschlägen, alle Städte und
das ganze Land auf die Seite der Aufständischen
zu bringen, teil. Er war einer
der Abgesandten, die auch nach
Neuenburg gesandt wurden, um
die Stadt aufzufordern, den
Aufständischen zuzuschwören.
Nachdem zunächst von der
Stadtverwaltung diese Forderung
abgelehnt wurde, zogen
die Bauern von Neuenburg am
9. Mai nachmittags zum Marktplatz
und zwangen dort die
Stadtverwaltung, den Aufständischen
zuzuschwören. Eine weitere
Botschaft ging in diesem
Sinne nach Breisach, das ebenfalls
zur Verbindung aufgefordert
wurde. Etwa zehn Tage
blieb der Bauernhaufen im
Heitersheimer Lager, bis er
dann auf das Feld bei St. Georgen
rückte, um sich dort mit
dem Schwarzwälder- und anderen
Haufen zu vereinigen
und dann anschließend die Freiburger gemeinsam
zur Verbrüderung zu zwingen. Die Hauptmannschaft
wurde zunächst von Hans Graf, und
als dieser dem Heitersheimer Fähnlein nicht
mehr folgen konnte, von Michel Wagner geführt.
Der Bauernhaufen zog sich dann, nachdem Freiburg
sich mit ihnen auf der Basis eines Vertrages
einigte und auch ungünstige Nachrichten im
Hauptquartier eingegangen waren, schließlich
wieder zurück. Durch Vermittlung der Städte
Straßburg und Basel, sowie des Markgrafen
Philipp von Baden unterwarfen sich die Bauernhaufen
wenig später mit ihren Hauptleuten und
Obersten. Am 13. Juni wurde dann zu Offenburg
ein vorläufiger Vertrag abgeschlossen und von
Georg Müller, dem Obersten des Breisgauer
Fähnleins, unterzeichnet. Wenige Tage später verständigte
sich auch Freiburg mit den Bauern
dahingehend, daß in den Städten und auf dem
Lande unter Bewachung der Glocken, nirgends
mehr gestürmt werden durfte. Dagegen wurde
den Bauern zugestanden, daß sie im Freiburger
Gasthaus „Zum Salmen" durch zwei Hauptleute
Quartier beziehen und ,,durch vier Reitende nebst
den Postboten Tag und Nacht überall hin Kundschaft
bestellen konnten". Einer dieser beiden
Hauptleute war Michel Wagner, der Führer des
Heitersheimer Fähnleins. Von der Stadt Freiburg
wurde während der Verhandlungen sehr streng
mit den Bauern, von denen man nun nichts mehr
zü befürchten hatte, verfahren. Die Chronik führt
dafür als Beispiel den Fall von Jakob Hotz aus
Heitersheim an, von dem es heißt: „Dieser hatte
zu Heitersheim unter der Metzig sich verlauten
lassen, die von Freiburg seien an sie, die Bauern,
gefahren wie Schelme und Bösewichte. Die von
Freiburg hätten zu ihnen, den Bauern, geschworen
und seien dann wieder abgefallen". Als die
Freiburger von dieser Rede Kenntnis erhielten,
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Heitersheim um das Jahr 1700
Nach einem Stich von Merian
nahmen sie den Aufwiegler fest und machten ihm
kurzerhand den Prozeß. Das Urteil lautete, „daß
ihm der Scharfrichter am Fischmarkt, wo die alte
Metzig gestanden, die zwei vordersten Finger soll
abhauen".
Nach langwierigen Verhandlungen wurde am
Dienstag nach Maria Geburt zu Offenburg eine
Tagessatzung bestimmt, zu der die Abgeordneten
der Gemeinden österreichischer Herrschaft vorgeladen
wurden. Am 18. September erfolgte durch
Erzherzog Ferdinand von Österreich der Abschluß
eines entsprechenden Vertrages. Der erste Artikel
dieses Vertrages verlangte, „daß sich die Untertanen
der Fürstlichen Durchlaucht auf Gnade und
Ungnade ergeben müßten". Etwas mildernd und
fürstlich-gnädig fügte man noch dazu, „auf inständiges
Bitten der Vermittler sei diese Ungnade
auf 15 Punkte ermäßigt worden". Sie lauteten:
,,1) Alle Bündnisse der Untertanen unter sich sind
ungültig und die Vertragsbriefe sind an Fürstliche
Durchlaucht abzugeben". 2) An diese sind
auch die Waffen — die Degen ausgenommen —
abzugeben. Ein Bauer, der zu einer anderen Zeit
als zur Kriegszeit mit einer Büchse über das Feld
gehe, habe eine Strafe von zehn Gulden zu bezahlen
! 3) Die Untertanen haben ihren Herrschaften
aufs neue den Eid der Treue zu leisten.
Über zugefügten Schaden haben sie sich mit ihren
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