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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1951-11/0007
Die Markgrafschaft

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aufnahm. Inzwischen erklärte Ihre Kgl. Hoheit
am 15. Juli 1813 aufgrund des oben kurz angeführten
Gutachtens, „daß sie nicht entgegen sind,
wenn der ohne Pfarrechte aufzustellende ständige
Kaplan in Kandern seine ständige Wohnung erhalte
und der Gottesdienst längstens etwa fünf
Jahre im dortigen Rathaus gehalten werde, in
welcher Zeit für die Errichtung eines Bethauses,
so zugleich sein Wohnhaus werde, gesorgt werden
kann".

Wie sehr man seitens der katholischen Kirche
bemüht war, den Plan zu verwirklichen, zeigt ein
Hochf. Bischöfl. Konstanzisches Vikariatsschrei-
ben vom 11. 9. 1813, worin es u. a. heißt: „Damit
der Vikar, der mit Abhaltung der Gottesdienste
und der Seelsorge der Katholiken in der Herrschaft
Sausenburg keine genügsame Beschäftigung
hätte, unter der Woche seine Talente zu
verwenden und auszubilden Gelegenheit fände,
könnte ihm die Verbindlichkeit, die zu Kandern
gestiftete und zur Zeit unbesetzte Pädagogenstelle
zu versehen, auferlegt werden. Wir finden
keinen Anstand, daß der Vikar als Lehrer des
Pädagogiums in Hinsicht des Lehrplans und dessen
Befolgung der Behörde untergeordnet werde
". 1814 sollte der Vikar Felix Unold in Schlien-
gen, der für das Vikariat Bürgeln-Kandern in
Vorschlag gebracht worden war, den Unterricht
an der lateinischen Schule in Kandern übernehmen
. Es sollte ein Kaplaneihaus gebaut werden;
einstweilen solle die Gemeinde eine Wohnung
suchen. Aber die Wohnung wurde nicht gefunden,
und am 17. März 1815 eröffnete das Direktorium
des Wiesenkreises dem Bezirksamt Kandern, daß
die Katholische Kirchensektion des Großh. Ministeriums
des Innern „unsern Antrag, daß mit der
Pastoration von Bürgeln die Pädagogenstelle in
Kandern in Verbindung gesetzt werden wolle,
wegen den dabei obwaltenden Bedenklichkeiten
und Anständen nicht genehmigt" habe.

Welches waren nun die „Bedenklichkeiten und
Anstände"? Sie sind für den, der den damaligen
Zustand kennt, leicht zu erraten. In dem benachbarten
Vorderösterreich hatte Josef II. das sogenannte
Toleranzedikt erlassen, wonach auch
Protestanten Bürgerrechte erwerben konnten.
Dagegen hatte man sich mit allen Mitteln gewehrt
. Und beim Tode Josefs überreichte man
seinem Nachfolger gleich eine große Beschwerdeschrift
, in der es u. a. heißt, daß man „im ganzen
Breisgau nicht nur keinen Ort, sondern auch mit
alleiniger Ausnahme eines erst im Jahre 1788 der
Stadt Freiburg wider ihren Willen aufgedrungenen
lutherischen Friseurs keinen Bürger in den
Städten, noch einen Untertan in den Dörfern
zähle, der nicht katholisch wäre". Als Karl Mez,
der Begründer der bekannten Firma, im Jahre
1822 in Freiburg konfirmiert wurde, sollen dort
nur drei Konfirmanden gewesen sein. Allerdings
wurde sein Onkel bald darauf in den Gemeinderat
gewählt. Und genau so war es auch in der
Markgrafschaft. Hier dachte man nicht daran,
einen als Bürger aufzunehmen, der nicht der
Ortsreligion angehörte. Als 4er Apotheker Häge-
lin von Endingen die Kanderner Apotheke übernehmen
und hierher heiraten wollte, machte man
ihm zur Auflage, daß er seine Kinder in der

Ortsreligion erziehen müsse, sonst könne er nicht
bürgerlich werden. Es könnten aus den Akten
noch mehr Beispiele angeführt werden, doch
möge der Hinweis genügen, daß in den Bürgerlisten
bei Katholiken sich der Hinweis befindet:
„gegen den Willen der Bürgerschaft durch Regierungsbeschluß
aufgenommen".

Daß die in Kandern und andern Orten des
Markgräflerlandes wohnenden Katholiken anderswo
„bürgerlich" waren, geht auch aus den Einträgen
im ältesten Kirchenbuch der Pfarrkuratie
Bürgeln 1818 beginnend, hervor. Da wird in diesem
Jahre eine Tochter des Gärtners Joachim
Huggenschmitt, wohnhaft in Kandern, bürgerlich
in Bamlach, getauft. Dann eine Reihe Kinder des
Bergwerkverwalters Leopold Hug und seiner
Ehefrau Anna geb. Brenzinger, beide aus Thien-
gen. Ebenso die Kinder des Arztes Franz Brenzinger
und seiner Ehefrau Theresia Jörger. Er ist
Bürger zu Waldkirch und wohnt in Kandern.
Oder wir finden in Obereggenen den Pächter der
Ziegelhütte Franz Ringele von Tunau bei Schönau
, und in Lipburg den Zieglermeister Alois Lais,
Bürger zu Wembach. Und schließlich möge noch
ein Eintrag im Wortlaut den Schluß dieses Abschnittes
bilden, damit man die ganze Formalität
erkennen kann: „Im Jahre 1840 den 25. Februar
abends um 9 Uhr wurde zu Kandern geboren und
den 8. März nachmittags 4 Uhr im Einverständnis
mit dem Ehrwürdig. Großherzogl. Stadtpfarr-
Amt daselbst in der elterlichen Wohnung von
dem Unterfertigten getauft Johannes Jacobus,
ehelicher Sohn des Johann Michael Schmidt,
Bürger zu Grießheim, Bez.-Amt Jestetten, zur
Zeit Gendarm zu Kandern..." So beginnen die
Einträge alle von Kandern, weil hier nur die ev.
Kirche Pfarrechte hatte.

Noch ein paar Zahlen: die Ämter Lörrach
und Müllheim zählten 1839 an Einwohnern:

evang. kath. mennon. israel.

Lörrach 19 410 6 805 27 273
Müllheim 13 831 6 796 9 596

Die Stadt Müllheim hatte 1859 unter 2826
Einwohnern 315 katholische und 380 israelitische.
Für Kandern seien folgende Zahlen genannt:

1847: insgesamt 1356, davon 1251 evang.,
100 kath., 5 mennon. (Platzhof).

1925: insges. 2093, davon 1740 ev., 303 kath.

1933: insges. 2131, davon 1760 ev., 325 kath.,
5 altkath., 41 sonstige.

1950: insges. 2556, darunter rund 600 kath.

Als im Jahre 1847 die Zahl der Katholiken in
Kandern auf 100 angestiegen war, wurde der
Wunsch nach einer Kirche wieder lebhaft. 1850
wurde in der Gottesackerkapelle erstmals katholischer
Gottesdienst abgehalten und von da an
regelmäßig, bis es wegen baulichen Veränderungen
an der Kapelle zu Mißstimmungen kam. Es
war dem Domkapitular Franz Sales Schmidt in
Freiburg, dem ,,Collekteur der milden Gaben für
Erbauung einer katholischen Kirche in Kandern"
am 22. Januar 1860 möglich, dem Erzb. Ordinariat
mitzuteilen, daß 8000 fl bereit liegen, also genug
zum Bau einer Kirche. Nun ging es rasch voran.
Pfarrkurat Schultes erklärte auf eine Anfrage der


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