Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1952-04/0009
Die Markgrafschaft

-

falls. Daraus entstand jene Teuerung vom Jahre
1817, das ein schlimmes Notjahr wurde. Es
herrschte eine große Not, da die Preise der
Nahrungsmittel eine außerordentliche Höhe erreichten
. Damals galt ein Sester Weizen 6—7 fl.,
Korn 4—5 fl., ein Sack Körner (Hirsen) 60—66 fl.,
der Ohm Wein bis zu 120 fl. Der Sester Erdäpfel
kostete 1 fl., ebenso ein Pfund Butter; ein Laib
Brot 48 Kreuzer.

Es war am 15. Februar 1826, als von den
Bürgern von Zienken eine Versammlung einberufen
und eine Abstimmung stattfand. In den
vorgefundenen Akten heißt es: Heut allda, den
15. Februar 1826, wurden bei versammelter Gemeinde
zwei Deputierte erwählt wegen Seperie-
ren (Trennung) zwischen den Gemeinden Hügelheim
und Zienken und welche Bürger verlangen,
daß dieses werden soll. Es verlangten sämtliche
die Separation, und bezeugten dies durch ihre
Unterschrift.

Schon am 17. Februar 1826 wurde an das
Großh. Oberamt in Müllheim eine Eingabe geschrieben
, in der die beschlossene endgültige
Trennung wiederholt verlangt und begründet
wird. Diese lautet:

Großh. Wohllöbliches Bezirks-Oberamt.

Gehorsamste Vorstellung und Bitte, der Gemeinde
Zienken um Auflösung der mit Hügelheim gemeinschaftlich
besitzenden Vogteifonds und völlige Trennung
des Vogteiverbandes betreffend.

Wir finden uns zu sehr verkürzt, als daß wir mit der
Gemeinschaft länger zufrieden sein können, worin wir
mit der Gemeinde Hügelheim hinsichtlich des gemeinschaftlichen
Vogtei-Verbandes, der Gemeinschaftlich
führenden Vogtei-Rechnung und des Gemeinschaftlich
bestehenden Waldes stehen. Selbst Polizei und finanz.
Grundsätze wollen derartige Gemeinschaftlich getrennt
wissen, woher die in der 1809 Organisation enthaltenen
Verordnung kam, daß alle solche Gemeinden, welche
Vierzig Bürger zählen, eine besondere Vogtei gebildet
werden soll, obschon wir nur dreiunddreißig Bürger zählen
, so glauben wir dennoch unter jene Klasse zu gehören,
über welche Trennung und Bestellung eines eigenen
Ortsvorgesetzten befohlen ist, weil folgende Ausnahmsweise
Umstände Obwalden, welche es erheischen:

1. Liegt unser Ort beinahe eine Stund von Hügelheim
entfernt, es ist also für unsere Bürger zu beschwerlich,
mit den Vorgesetzten von Hügelheim zu verkehren, während
jugendliche Männer genug hier sind, welche das
Vogtamt versehen könnten.

2. Ebenso verhält es sich mit den zu Hügelheim
Waisenrichter, dessen Amt zu unsern Teilungen nicht
nur wegen Ersparung größerer Kosten, sondern hauptsächlich
deswegen einem hiesigen Bürger übertragen
werden sollte, daß ein Waisenmeister bei einer solchen
Entfernung bei weitem nicht im Stande ist, die Aufsicht
über die Angelegenheiten der Waisen und über die
Waisen selbst so zweckmäßig zu führen, als wenn er im
Ort selbst wohnt.

3. Ist die Gemeinde Zienken ein Grenzort an dem
Rhein, braucht also wegen des Rheinverkehrs und wegen
Grenzgefahr notwendig eigene Vorgesetzte, als eine
andere Landgemeinde von Vierzig und Fünfzig Bürgern.

4. Glauben wir das Joch der Hügelheimer
Ordminstration aus folgenden weiteren Hauptgründen
, welche für uns und unsere Nachkommen immer
gefährlicher und schädlicher werden, umso mehr ablegen
zu dürfen, als wir keine Mündlinge sind, und unser
Gemeindeeigentum ohne eine solche Vormundschaft
nachteilige Vormundschaft verwalten können.

Wir bitten daher gehorsamst, der Gemeinde Hügelheim
Erklärung über diesen unseren Vortrag Hochgefälligst
abzufordern, und uns solche zum weiteren

7

Vortrag zukommen zu lassen, und bleiben ihr unter-
thänigst gehorsamst,

Zienken, am 17. Februar 1826

Friedlin Schmidt, Stabhalter.

Dieser Antrag wurde als den bestehenden
Verordnungen zuwider und als nicht gehörig begründet
am 3. April 1826 vom Oberamt Müllheim
abgeschlagen.

Mit größter Zähigkeit kämpften unsere Väter
dessen ungeachtet weiter und erreichten endlich
ihr Ziel in der entscheidenden Eingabe vom
20. (vermutlich September) 1826.

Vonl840bisl918

1837 wurde Friedrich Gerber zum Vogt vorgeschlagen
und gewählt. Ständig wurden noch
zwischen der Gemeinde Hügelheim und Zienken
wegen dem Weidgang Kämpfe geführt. Gerber,
ein etwas Radikaler, richtete wegen dieser
Streitigkeiten an das Großh. Bezirksamt unterm
11. 8. 1840 eine Beschwerde.

Diese Beschwerdeschrift wurde vom Großh.
Bezirksamt wegen den darin enthaltenen Beleidigungen
dem Gemeinderat zurückgegeben. Erfreulich
ist es, daß heute die beiden Gemeinden gut
und freundschaftlich harmonieren.

Im September 1843 wurde Joh. Jak. Sturm
zum Vogt gewählt. Dieser etwas stark revolutionär
angehauchte Vogt mußte als Anhänger der
Freischärler 1848 fluchtartig seine Heimatgemeinde
Zienken verlassen. Sturm ging weit
über die deutschen Gaue hinaus nach Afrika.

Die neue Zeit brachte auch für die neue Gemeinde
einen Aufschwung. Von 1861 bis 1876
war Fritz Gerber Bürgermeister. Im Krieg 1870/71
waren zwei hiesige Bürgersöhne fort. Im Jahre
1876 wurde Ernst Friedrich Kaltenbach Bürgermeister
bis 1882, dann wurden die Geschäfte des
Bürgermeisters an Ernst Schmidt übertragen.
Dieser amtete bis 1894. Die neue Wahl brachte
1894 Karl Schmidt, welcher unterm 22. Juni 1894
vom Großh. Bezirksamt Müllheim verpflichtet
wurde. Im Jahre 1902 wurde die Wasserleitung
gebaut, somit erhielt die Gemeinde eine wesentliche
Verbesserung inbezug auf die Wasserversorgung
. Karl Schmidt, ein langerfahrener Praktiker
, amtete bis zum Jahre 1913, wo er im
November aus Gesundheitsrücksichten den Dienst
niederlegte. Am 23. Januar 1914 ist Adolf Nußbaumer
, Gastwirt, vom Großh. Bezirksamt als
Bürgermeister verpflichtet worden. Schon ein
halbes Jahr später mußte der neue Bürgermeister
den Befehl in der Gemeinde ausgeben: „Es ist
Krieg4'. Die Glocken läuteten Sturm, die Waffenfähigen
zogen hinaus. Es waren vierzig, die aus
dem kleinen Dörfchen fortgingen, um die Heimat
zu schützen. Fünf dieser Wackern kamen niclrf
wieder heim; sie fanden den Tod fürs Vaterland,
für ihre liebe Heimat. Es sind dies: Alfred Meisinger
, Emil Weltle, Emil Meisinger, Albert Lehmann
und Johann Friedrich Müller.

Die Dorfgeschichte vom Ende des ersten Weltkrieges
bis heute wird bei anderer Gelegenheit
in kurzen Zügen in der „Markgrafschaft" veröffentlicht
werden.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1952-04/0009