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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1952-09/0010
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Die Markgrafschaft

So soll als kleines Anhängsel ein kurzer Blick
auf die Eckerlin getan sein.

Die Müllheimer Chronik bezeichnet die Eckerlin
als eine sehr alte Markgräfler Familie. Sie
führt an: einen Ilgmann Eckerlin 1613, einen
Clauß Äggerlin 1696 und einen Nickolaus Eckerlin
von Britzingen, der 1749 in Müllheim „zum
Bürger angenommen wurde" und von 1757 bis
1760 das Amt eines Gemeinderechners versah.

Auf den letzteren geht unsere Linie zurück. In
dem alten Haus mit dem hohen Einfahrtstor in
der Hauptstraße, neben Uhrmacher Gremper, war
mein Urgroßvater Nickolaus Eckerlin, Nagler
(Nagelschmied), genannt der Nagler-Nicki, daheim
. Sein Sohn Friedrich, geb. 1825, heiratete
Louise Daler, geb. 1829 als Tochter des Jakob
Friedrich Daler, Glasermeister. So ist der Ring
geschlossen.

Der 200jährige Grenzstreit
zwischen der Stadt Neuenburg und der Gemeinde Auggen *)

Alfred Gugelmeier, Aug gen

Mit dem Urteil des Großh. Badischen Oberhofgerichts
in Mannheim vom 17. Februar 1832
fanden die Grenzstreitigkeiten zwischen der Stadt
Neuenburg nud der Gemeinde Auggen ihren
Abschluß.

Schon seit 200 Jahren lagen die beiden Gemeinden
wegen der Linie der Gemarkungsgrenzen
im Streit, der „von beiden Seiten mit der
größten Bitterkeit geführt wurde". Durch die
Länge der Zeit — man bedenke, daß zu Beginn
des Streites der Dreißigjährige Krieg schon über
Deutschland wütete — war der eigentliche Streitgegenstand
immer verworrener geworden. Im
Jahre 1786 hatten zwei Geometer namens Eckerlin
und Eberle eine Karte gefertigt, die versuchte,
das Streitgebiet darzustellen. Hieran schieden
sich nun wieder die Geister. Da es um ein Gebiet
von 950 Jaucherten, also 342 ha ging, ist dies
auch nur verständlich. Zur Beilegung des Streites
einigten sich die beiden Parteien auf ein schiedsgerichtliches
Verfahren. Vier höhere Persönlichkeiten
, nämlich zwei Oberamtmänner und zwei
Hofgerichtsadvokaten, wurden mit dem Beifügen
gewählt, daß im Falle einer Berufung ihr
Urteil dem höchsten damaligen Gericht, dem
Großherzoglichen Oberhofgericht in Mannheim,
zur Entscheidung vorgelegt werden müsse.

Nach sieben Jahren erst erfolgte das schiedsgerichtliche
Laudum vom 27. Juli 1825. Durch
diesen Entscheid war das gesamte Streitgebiet
der Stadt Neuenburg zuerkannt worden. Auggen
legte nun beim Hohen Gericht in Mannheim Berufung
ein. Wieder dauerte es sieben Jahre, bis
am 17. Februar 1832 das eingangs erwähnte und
endgültige Urteil gefällt wurde. Es wurde darin
nun zu Recht erkannt:

,,1. Alles unterhalb der Rieße und bis an den
Scheitel des Hochgestades liegende Terrain
sei ein Theil des Bannes der Stadt Neuenburg
.

2. Von den oberhalb des Hochgestades liegen-
s den, in 817% Jauchert bestehenden Theilen
des Streitbannes seyen 200 Jauchert dem

*) Quellenangabe: 1. „Antwort der Gemeinde Auggen
auf die Denkschrift der Stadt Neuenburg", betitelt „Der
Bannstreit zwischen der Stadt Neuenburg und der Gemeinde
Auggen". 2. Urteil des Großherzoglichen Oberhofgerichtes
in Mannheim. 3. Akten der Gemeinde
Auggen.

Banne der Stadt Neuenburg und 617%
Jauchert dem Banne der Gemeinde Auggen
zuzutheilen".

Diese Teilung habe zu geschehen durch eine
Linie, welche von einem Punkte des Müllheimer
Baches (Klemmbach) bis zum Hochgestade (das
jetzige Rheinsträßchen) südlich von der Kreuzkapelle
auf die Art zu ziehen sei, daß das Hoch-
gestad als die beste natürliche Grenze in möglichst
großer Ausdehnung erhalten werde. Diese
Grenze, vor allem aber die Anfangs- und Endpunkte
der neuen Grenzlinie, sollte von der
Administrationsbehörde festgelegt werden, falls
sich die Parteien nicht einigen könnten. Allein
nach dem Bericht des Amtes vom 23. Juni 1832
war eine gütliche Regelung nicht möglich. Es
mußte daher einer Regierungskommission der
Auftrag erteilt werden, die Grenze nach dem
Wortlaut des geltenden Urteils zu ziehen. Um
eine Schädigung der auf den Feldern stehenden
Ernte zu vermeiden, traf die Kommission erst
am 10. Oktober in Müllheim ein, wo sie sich an
Hand der Unterlagen erst ein genaues Bild von
dem Streitfalle machen mußte. Am 11. Oktober
begaben sich nun die Regierungskommission, die
Mitglieder der oben genannten Administrationsbehörde
, mehrere Sachverständige und Ratsmitglieder
der Streitgemeinden mit ihren Bürgermeistern
an der Spitze an Ort und Stelle. Nach
sorgfältigster Überprüfung aller vorgebrachten
Argumente und nach langem hin und her, wobei
es zu heftigen Wortgefechten gekommen sein
muß, wurde der langumstrittene Endpunkt südlich
der Kreuzkapelle festgelegt. Über die feierliche
Setzung dieses Grenzsteines ist ein sehr
ausführliches Protokoll mit allen Einzelheiten
gefertigt worden und heute noch ganz erhalten.
So geschehen am 12. Oktober 1832. Damit endete
ein zwei Jahrhunderte alter Streit zwischen der
Stadt Neuenburg und der Gemeinde Auggen, bei
dem es leider auch zu Blutvergießen gekommen
war, wie wir später noch erfahren werden.

Was war der Grund dieses langwierigen Streites
? Es ging um das Bannrecht über den Grundbesitz
des ehemaligen Klosters Gutnau und der
früheren markgräflichen Besitzungen. Dieser
Besitz ging zwischen den Gemarkungen Neuenburg
und Steinenstadt bis an den Rhein, ja sogar
über den Rhein hinweg, wie wir noch hören wer-


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