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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1953-03/0009
Die Markgrafschaft

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Wuhr durch Hochwasser mußten auch die
Schliengener helfen, solches wieder in Ordnung
zu bringen. Wer den Vereinbarungen des Vertrages
zuwiderhandelte, mußte eine Strafe von
3 Pfund zahlen. Die Bußgelder wurden zur
Instandhaltung der Wässerungseinrichtungen verwendet
. Der Vertrag endet: „Zur Urkunde haben
sich beider Gemeinde Vogt ihr gewöhnlich Pittschaft
darauf gedruckt und mit eigener Hand
unterschrieben solches kräftiglich, so hierin verfaßt
, so hallten in gegenwarth Junker Hans
Adolph Stäup von Wienenda. So geben und be-
schehen den 3. January Anno Eintausendsechs-
hundertfünfzig Neun Jahre.

Johannes Metzger, Vogt zu Schliengen
Dietrich Koger, Vogt zu Auggen.

Nun scheint tüchtig gewässert
worden zu sein.
Erst 1787 wurde am Wuhr
oder Wehr unterhalb von
Schliengen an Stelle einer B
ruinierten eine größere
Mauer gebaut. Die Arbeit
wurde dem Konrad Frey,
Steinhauer in Britzingen,
übertragen. Die Mauer war
20 Schuh lang, 5 Schuh
hoch und 4 dick. Der ganze
Voranschlag belief sich auf
108 Gulden und 20 Kreuzer
, wovon Auggen 4/? und
Schliengen 3h zu zahlen
hatte. Das Malter Kalk
kostete damals 1 Gulden.
Lange Zeit fehlen dann
schriftliche Unterlagen.

Nehmen wir an, daß
zu aller Zufriedenheit die
Wässerlein geronnen seien.
Erst als es 1850 wegen
einer großen Reparatur
wieder ans Zahlen gehen
sollte, wurden die gegenseitigen
Standpunkte mit
zum Teil sehr „spitzen"

Federn oder Gänsekielen umrissen. Sei es, daß
inzwischen eine Neuregelung der Kostenanteile
erfolgt war, sei es, daß der maßgebende Mann
in Schliengen sich der einst vereinbarten Abmachungen
nicht mehr entsinnen konnte, die
Kosten wurden jetzt hälftig getragen, womit
Auggen um ein Siebtel im Vorteil war.

1851 waren durch die Wasser des Hohlen-
baches in Schliengen selbst, auf den Feldern
nördlich des Dorfes und auch auf Auggener Gemarkung
große Schäden entstanden. Mehrere
Schliengener Bürger, einschließlich „Grav von
Andlau als Schriftsteller", hatten in einer Bittschrift
dem Großherzoglichen Bezirksamt in
Müllheim Vorschläge zur Behebung weiterer
Gefahrenquellen gemacht. Auf dieses Gesuch hin
scheinen Maßnahmen getroffen worden zu sein,
die den Widerspruch des Müller - Schmieds in
Schliengen hervorgerufen haben. Er wandte sich
in einem geharnischten Schreiben auch an den
Bürgerausschuß von Auggen mit der Bitte, seine

Vorschläge zu unterstützen. Seiner Meinung
nach war „das Pferd rückwärts gesattelt" worden
. Auch schrieb er: „ ... indem ich mich auch
nicht mehr auf unsere A-Männer verlassen kann,
welche lieber ihre Keller mit Wasser und Morast
auslehren, als der Noth abhülfe thun. Es ist
traurig weiterzuschreiben". So weit der Müller-
Schmied.

Wer nun in den Akten weiterblättert, kann
sich leicht vorstellen, warum im Jahre zuvor, also
1851, so große Schäden verursacht worden waren,
denn 1852 macht Schliengen an Auggen die Anzeige
, daß der Wässerungskanal — Matgraben —
endlich nach sechs Jahren wieder zur Benutzung
hergestellt sei. Im Jahre des Heils 1853 fängt es
nun ernstlich an zu „hümbele". Die Beteiligten

Alt-Rheinweiler

Foto: E. Raimann, Müllheim

dieser Wässerungsgeschichte waren zu einer Tagfahrt
auf die Klettmatten von Schliengen geladen
worden, jedoch der schlechten Witterung wegen
waren nur wenige gekommen. Einige erklärten
sich bereit, bei der Wiederherstellung der Gräben
Handdienste zu leisten oder Kosten zu übernehmen
. Andere dagegen weigerten sich mit dem
Bemerken, sie bräuchten k^ine Gräben, da sich
ihre Wiesen von selbst wässern würden. 1854
erwidert der Gemeinderat von Schliengen auf
eine „Demarche" des hiesigen hin: „da es den
Anschein hat, das löbliche Bürgermeisteramt
Auggen glaube, die Sache werde von den Vorgesetzten
in Schliengen nur oberflächlich behandelt
, so wurden die obigen Erklärungen niedergeschrieben
und nochmals vorgelesen und den
Betreffenden zum unterschreiben vorgelegt". —
Jedenfalls ist aus dem Ton der Schreiben nicht
mehr viel zu spüren von dem Geist, der in der
eingangs erwähnten Urkunde vom 3. January
1659 beschworen worden war, nämlich: „ ... da-


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