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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1953-05/0018
16

Die Markgrafschaft

befragt, der sich zu einem angesehenen Kritiker
hinaufgeschrieben hatte. „Ein ganz natürlicher
Vorgang", meinte Kant hierzu. „Oder ist Ihnen
nicht bekannt, daß aus einem schlechten Wein
immer noch ein sehr guter Essig werden kann?"

Was der Wein einbringt

Es ist bekannt, daß es in jedem Beruf schwarze
Schafe gibt. Und so geschah es auch einmal in
einem Weinort, daß ein Weinhändler, der einen
nach seiner Meinung prachtvollen „analyseniesten
" Wein zurechtgemacht hatte, einem Fachmann
eine Kostprobe davon einschenkte, um
dessen Urteil, vor allem über die mögliche Preishöhe
, zu erfahren.

Der witzige und schlagfertige Weinkenner
gab dem Probenglas die leise drehende Bewegung
, hob es zur Nase, nahm einen Schluck —
und schwieg.

Da hielt es der andere nicht mehr aus. „Na,
ich bitte Sie, sagen Sie mir, was meinen Sie, was
kann ich dafür kriegen?"

Der Weinkenner schüttete das Probenglas aus,
stellte es bedächtig, mit der Öffnung nach unten,
wieder hin und sagte langsam und mit Nachdruck
: „Ja..., so genau kann man das nicht
wissen, aber, meiner Meinung nach, — mindestens
sechs Monate!"

Carolus

Vom 10. bis 17. Mai 1953 veranstaltet der Hebelbund
Müllheim im Rathaussaal in Müllheim eine

Ausstellung

t

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Täglich geöffnet von 10 bis 17 Uhr

Folgen einer Revolution (Schluß von Seite 12)

chen Hofgericht zu Freiburg verurteilt worden.
Er erhielt ein Jahr Zuchthaus, während die
„Rädelsführer" K ü m m i c h und Dr. Senn sogar
zu zweieinhalb Jahren verurteilt wurden.
Diese unvernünftig harten Strafen wurden jedoch
im Januar 1852 vom Oberhofgericht in
Mannheim wesentlich herabgesetzt. Sie lauteten
für Kümmich und Dr. Senn auf eine Kreisgefängnisstrafe
von fünf Monaten, für Oberlin
auf eine Amtsgefängnisstrafe von sechs Wochen.
Ähnliche Ermäßigungen wurden auch den anderen
Verurteilten zugebilligt, einer sogar freigesprochen
. Da das erste und das zweite Urteil
über ein Jahr auseinanderliegen, ist anzunehmen,
daß sich die Beklagten in der Zwischenzeit auf
freiem Fuß befanden, und daß auch die Untersuchungshaft
nicht vom Sommer 1849 bis November
1850 gedauert hat. Ob die verminderten
Strafen tatsächlich verbüßt werden mußten, geht
aus dem Buch von Scholz nicht hervor.

Sicher ist aber, daß erstens neben vielem
andern eine Verwandtschaft „verheit", eine
Freundschaft aber gepflanzt war; zweitens, daß
die Freundschaften die Feindschaften überwogen
haben; und drittens und letztens mit einem Blick
auf die Gegenwart, daß die Menschen in den
letzten hundert Jahren nicht gescheiter geworden
sind und Verurteilen und Einsperren anscheinend
letzte politische Weisheit geblieben ist.

E. J. P.

Herausgeber: Hebelbund Lörrach und Müllheim (Baden)
Redaktionskommission des Hebelbundes
Gesamtredaktion: L. Börsig, Müllheim
Verantwortlich für den Löriacher Heimatteil: Max Demmler
Telefon: Lörrach 2900 — Müllheim 358
Manuskriptzusendungen an: Hebelbund Lörrach und Hebelbund Müllheim
Redaktionsschluß jeweils am 1. jeden Monats
Anzeigen-Annahme: F. Wolfsberger, Müllheim, Wehrgasse 3
Postscheckkonto 688 89 Karlsruhe
Druck: Markgräfler Druckerei, Müllheim (Baden)

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