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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1953-07/0011
Die Markgrafschaft

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überstehen und nicht so leicht ausgleichen werden
, wie an andern Orten, da beide Parteien in
jenen Jahren vieles erduldet haben, wodurch die
Gemüter gegenseitig so erbittert worden sind,
daß immer wieder die kleinste Veranlassung
zum Kampf mit Freuden aufgegriffen wird und
es nie zur Ruhe und zum Frieden kommt. Diese
Uneinigkeit ruht wie ein Bann auf der Gemeinde
und steht einem kirchlichen Emporkommen derselben
mächtig im Wege".

Ich möchte diesen bisher unveröffentlichten
Sätzen ein paar Worte aus Kußmauls Erinnerungen
beifügen. Er gedenkt zuerst des Bürgermeisters
Kammüller, der zu seiner Zeit in das
Zuchthaus abgeführt worden war. „Auch dem
Hochverräter von 1849 ist noch ein schöner
Lebensabend geworden; seinen Mitbürgern war
es vergönnt, ihn nochmals an die Spitze ihres
Gemeinwesens zu stellen". Er gedenkt weiter
seines Freundes, des Vikars Hermann Strübe.
„Seiner Jugend ungeachtet schenkten ihm bald

beide Parteien Vertrauen. Die düstere Stimmung
im Städtchen hellte sich auf, das gesellschaftliche
Leben gestaltete sich freundlicher". Strübe war
von 1854 bis 1857 in Kandern; Guth war sein
Nachfolger.

Schließlich sei noch des Mannes gedacht, der
1845 Abgeordneter für den Wahlkreis Schopfheim
—Kandern wurde, Karl Mez, geboren am
20. April 1808 in Kandern. Trotzdem er entschieden
freisinnig war, lehnte er eine Beteiligung
an der provisorischen Regierung in Baden
ab, als ihm 1849 von dieser der Posten des
Finanzministers angeboten wurde. Er war ein
Gegner aller revolutionären Schritte. Als aber
Bürgermeister Schanzlin, eine der einflußreichsten
Persönlichkeiten der gegenrevolutionären
Bewegung, in Freiburg vor dem Schwurgericht
stand und kein Anwalt für ihn eintreten wollte,
weil jeder für sich selbst fürchtete, da war es
Mez, der mit Erfolg seine Verteidigung übernahm
. A. Eisele

Dis Haus Stehet In Gottes Hand

Deutsche Haussprüche

Beim Hausbau hat sich manch schöner Brauch
erhalten. Wohl jeder empfindet bei einer Aufrichtung
unmittelbar, daß unter dem künftigen
Dach sich Lebensschicksale erfüllen werden. Wer
über die Schwelle des fertigen Hauses geht, fühlt
Ähnliches wie am Beginn eines neuen Jahres.
Freudige Hoffnung und starkes Gottvertrauen
vereinen sich, oft in den Wünschen, die man hierbei
von Mensch zu Mensch austauscht. In Brauchtum
und Volkslied hat menschliches Gemüt vielfältige
, tiefe und schöne Gedanken zum Ausdruck
gebracht. So wird auch, wer mit offenen Augen
durch alte deutsche Städte und Dörfer wandert,
ein immer wiederkehrend Zeugnis der Volksseele
an Türen, Wänden und Balken im Hausspruch
finden.

Der Hausspruch scheint zwar heute ausgestorben
zu sein. Nur selten schreibt ein Hausherr
noch eine jener Wahrheiten oder Mahnungen so
bekenntnishaft an sein Haus, wie «es in früheren
Zeiten geschah. Es soll nun hier nicht so sehr die
Neubelebung dieser schönen Sitte propagiert
werden, — solche Dinge lassen sich kaum propagieren
, sie wachsen auf geheimnisvollerem Grund
und wohl auch in einer tieferen Begnadung —,
vielmehr soll hier in der Wiedergabe einiger
wesentlicher Haussprüche aufgezeigt werden,
welche unmittelbare und allgemeingültige Lebenskraft
und Lebenswahrheit in ihnen sich darbietet
. Wir verdanken hierbei Karl Vötterle eine
mit großem Fleiß und feinem Gespür für das
Wesentliche zusammengestellte Arbeit. („Deutsche
Haussprüche". Herausgegeben von Karl Vötterle.
Im Bärenreiter-Verlag zu Kassel.) Aus dieser
Sammlung seien nun in thematischer Folge einige
dieser Volksweisheiten und Volksbekenntnisse
wiedergegeben.

Gottvertrauen

Dis Haus Stehet In Gottes Hand

Gott Beware Es Fir Veier, Hagel Und Ungewitter

Das Es Nicht Fal Unversehent Darniter

Schweinsberg in Hessen

*

Wo Gott nicht gibt dem Haus sein Gunst,
da ist all unser Bau'n umsonst.

Aus dem Erzgebirge, 1783

Mit Gottes Hilf und Macht,
Zur Notdurft, nicht zur Pracht,
hab ich dies Haus gemacht.

Aus Lippe

*

Wohl dem, der sein Haus durch Gottes Gnad,
mit Recht baut ohn seins nechsten schad,
der sich vleisig und redlich nehrt
und fürlieb nimbt was'Gott beschert.

Siegen in Westfalen, 1619

*

O Herr, bewohr us un düt Huus

mit starke Vaderhand,

giff dinen rieken Segen us,

(der) Heimat und dan Handwarksstand.

Söltau (Heide)

*

Dieß Hus, das stoht in Gottes Hand,
Bhüts Herre Gott vor Für und Brand,
Vor Ungelück und Wassersnot,
Mit einem Wort: laß stöhn wies stoht.

Brütten bei Zürich

*

Gott, der alle ding vermagk,

Behüte diess Hauss zu Nacht und Tagk.

Ehr wolle unss auch geleiden,

Wann wir von hinnen scheiden.

Goslar, etwa 1600

^ *

Herr, nemm dit Hus in dine Hut.

Not, Doktor un Avgaten (Advokaten) bliwen but!

Rastenburg in Ostpreußen


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