Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1953-11/0007
Die Markgrafschaft

5

Aus der Gesdhidhte alter Müllheimer Familien

(I.) Die Familie Heidenreich
Der Versuch einer Z ie g e 1 e i g r ü n d u n g in Müllheim'

Die Geschichte der Familie Heidenreich in Müllheim
begann mit Georg Adolf, der 1673 von Haagen bei
Rötteln, allwo er als Scharfrichter amtierte, nach
MüUheim verzog. Hier wohnte er in einem kleinen,
der Herrschaft Badenweiler gehörenden Häuslein bei
der Zehntscheuer (wo das städt. Spital steht).

Es muß ihm- jedoch in Müllheim nicht gefallen haben,
denn 1687 meldet das Britzinger Kirchenbuch, daß bei
Meister Jörg Adolf Heidenreich zu Haagen ein Mann
gestorben ist, der krank im Kopf war und der bei ihm
in „Kur" lag. Welcher Art diese „Kur" war, können wir
nur ahnen. Es ist aber ein beredtes Zeugnis jener finsteren
Zeit, daß man Irre beim Henker „kurieren" ließ.
(Sievert: Chronik der Stadt Müllheim.)

Georg Adolf muß also wieder nach Haagen zurückgesiedelt
sein. Sein Sohn Georg Friedrich blieb jedoch
hier. Er verstand es, durch Übernahme herrschaftlicher
und klösterlicher Schaffneien und vorteilhafte Güterkäufe
sich ein großes Vermögen zu erwerben. Seine
Zeitgenossen stellen ihm jedoch ein schlechtes Zeugnis
aus. Nach dem Tod seines Vaters erhielt er 1718 vom
Markgrafen Karl Wilhelm gegen Zahlung von 150 fl das
Scharfrichteramt erneut bestätigt, und erst sein Sohn,
der Posthalter Georg Adolf Heidenreich, hat das Scharf-
richteramt endgültig quittiert und das Erblehen verkauft.

Wie sein Vater verstand es auch Georg Adolf, sein
Vermögen beträchtlich zu vermehren. Mit der Übernahme
der bislang in Neuenburg gewesenen Rheintalisch-
Lützelschen Schaffnei als Lehen und der Erbauung des
neuen Posthauses auf lützelschem Boden an der Landstraße
im Jahre 1745, wurde Heidenreich in Müllheim
eine Machtstellung eingeräumt, wie sie keiner seiner
Mitbürger besaß. Sievert erwähnt allein in Müllheim
31 Gehöfte, die der Schaffnei zinspflichtig waren. Außerdem
hatte das Kloster großen Besitz an elf anderen
Orten.

Georg Adolf war ein sehr unternehmender Mann,
der seinen Vorteil wohl zu wahren wußte und der mit
rücksichtsloser Härte den einmal eingeschlagenen Weg
verfolgte. Seine Persönlichkeit muß im damaligen Müllheim
geradezu aufreizend gewirkt haben.

Die Posthalterei, sein bereits sehr reicher Besitz und
die große lützelsche Schaffnei genügten ihm jedoch
noch nicht.

Am 4. Februar 1765 macht Heidenreich, unterstützt
durch Burgvogt Erhardt und Oberamtmann Wieland, an
den Markgrafen eine Eingabe, worin er um die Erlaubnis
bittet, in Müllheim eine Ziegelhütte errichten zu
dürfen. Er begründet sein Vorhaben wie folgt:

„Bekanntermaßen ist hiesige Gemeinde die stärkste
in der Herrschaft Badenweiler, in welcher von Zeit zu
Zeit so vieles gebauet wird, daß man die dazu erforderliche
gebrannte Materialien überal zusammensuchen,
und solche sogar außer Landes kaufen mus, auch all
dieser kostbaren Beschwerlichkeit ohngeachtet dennoch
öfters zu seiner Nothdurft nicht gelangen kann, sondern
um deren Mangels willen an den Vorhabenden Bauwesen
gehindert und aufgehalten wird ..."

Heidenreich rechtfertigt sein Gesuch mit durchaus
vernünftigen Gründen; auch das Oberamt und der Burgvogt
erläutern dem Markgrafen mit aller Deutlichkeit

die Wichtigkeit einer Ziegelhütte. Es heißt in ihrer Eingabe
wörtlich: „In jdiesem Betracht haben Vorgesetzte
und das Gericht zu Müllheim keinen Anstand genommen
, dem Posthalter Heidenreich ihre Einwilligung dazu
zu geben, auf einem Gemeindeplatz, wo bereits vor
diesem eine Ziegelhütte gestanden, eine neue zu erbauen,

Paitie an der Wilhelmstraße in Müllheim Foto: Karl Würfel

jedoch ihme zu Bedingnüßen gesezet, daß er 1. jährlich
einen Bodenzinß von 5 Gulden, das Werk möge gehen
oder nicht, in die Gemeind entrichten; 2. denen Inn-
wohnern hießigen Orts Kalch, Ziegel und Bakensteine
auf ihr 14. Tag vorher zu bewürkendes Anmelden, vorzüglich
abgeben und an die auswärtigen erst alsdann,
wann Niemand von hier solche Waar verlangt".

Mit Schreiben vom 14. Februar 1765 wurde Heidenreich
vom Markgrafen Carl Friedrich die Konzession zu
seinem Ziegelhüttenbau erteilt.

Diese Genehmigung rief nun die Ziegler von Sulzburg
und Ballrechten auf den Plan, die in einem Schreiben
an den Landesfürsten ihren Neid in wichtigen Bedenken
zum Ausdruck brachten und geltend machten,
daß sie „bißher die mehrste gebrannte Waaren zu denen
herrschaftlichen und privat Gebäuden .... geliefert
haben". Außerdem legen sie dar, daß sie der Breis-


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1953-11/0007