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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1953-11/0008
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Die Markgrafschaft

gauischen Zieglerzunft angehören und das Privileg hätten
, daß keine weiteren Ziegelhütten gebaut werden
dürften.

Die größte Schwierigkeit für Heidenreich bestand
jedoch in der Beschaffung des Brennmaterials. Für diesen
Zweck aber kam nur Holz in Frage, denn Kohlen
kannte man ja damals bei uns noch nicht. Holz war
jedoch zu jener Zeit ein sehr rarer Artikel — man tat
wenigstens so —, und Heidenreich mußte sehen, wie er
diesen wichtigen Brennstoff beschaffen mochte. Seine
Ziegelhütte stand in der Nähe des Eichwaldes (wohl am
gleichen Platz, wo heute die Braun'sche Kalkbrennerei
sich befindet), es lag deshalb auf der Hand, daß ihm
die Gemeinde aus ihrem reichen Bestand Versorgung
gewähren müßte. Aber gerade dies war Heidenreich
ausdrücklich verboten worden und ihm nahegelegt, seinen
Holzbedarf auswärts, zum Beispiel in der Herrschaft
Sausenberg und Rötteln zu kaufen.

Wieder und wieder gehen Bittschriften an den Markgrafen
, die ihm deutlich machen sollen, daß Heidenreich
seinen Ziegelhüttenbau liegen lassen muß, wenn ihm
nicht erlaubt wird, aus hiesigen und herrschaftlichen
Waldungen das so notwendige Brennholz zu beziehen,
weil ihn der Fuhrlohn für die Lieferung aus fernen
Waldungen ruiniere.

Am 17. Juni 1765 melden die Forstämter Hochberg,
Kandern und Lörrach untertänigst dem Markgrafen, daß
aus herrschaftlichen Waldungen kein Brennholz an
Heidenreich abgegeben werden könne.

Wir lesen in diesen Berichten auch von Zieglern in
Niederweiler und Lipburg.

So ging das Jahr 1765 zu Ende, ohne daß Heidenreich
sein Ziel erreicht hatte.

Am 5. Dezember 1765 beschweren sich die Ziegler
Barthlin Andres" und Johannes Löffler zu Ballrechten
beim Markgrafen, daß Heidenreich trotz des Verbotes,
aus Sulzburger Wald Holz zu kaufen, ein größeres
Quantum daselbst erworben habe und es zu seiner
Ziegelhütte nach Müllheim habe führen lassen.

In einem Schreiben der markgräflichen Kanzlei zu
Karlsruhe wird Heidenreich ernstlich ermahnt, daß er
kein Holz in Sulzburg mehr kaufen dürfe, sondern solches
außerhalb des Landes erwerben müsse. (Die markgräflichen
Landesgrenzen waren damals sehr eng gezogen
. Schliengen, Mauchen und Steinenstadt gehörten zu
Basel, Neuenburg zu Österreich und Heitersheim war ein
selbständiges Fürstentum.)

Heidenreich hatte also bereits eine Ziegelhütte erbaut
, auch verschiedentlich Proben seines Könnens vorgelegt
und ausgezeichnetes Zeugnis darüber erhalten,
wie aus den Akten ersichtlich ist.

Posthalter Heidenreich ließ sich jedoch nicht entmutigen
und versuchte immer wieder durch Eingaben
und Vorstellungen sein Ziel zu erreichen. Auch das
Oberamt hat sich verschiedene Male eingeschaltet und
befürwortend geschrieben.

Inzwischen schreiben wir das Jahr 1770.

Am 9. Oktober 1770 erhielt das Oberamt u. a. von der
Rentkammer den Bescheid: „ . . . man wäre dahero
ehender des Davorhaltens, daß die Verwilligung des
heidenreichischen Gesuches z. Zt. noch suspensive zu
tractieren und dem Supplicanten, der ohnehin schon in
einem doppelt und dreifachen Gewerbe stehe, keine
Gelegenheit gegeben werde, die Nahrung einiger seiner
Mitbürger ohne Noth zu schmälern". Man rät ihm zur

Fertigung von Ziegeln, die an der Luft und von der
Sonne getrocknet werden.

Endlich empfiehlt das Oberforstamt Kandern am
2. Februar 1771 dem Markgrafen, Heidenreich den Holzkauf
im Lande zu genehmigen.

Die Ballrechter Ziegler lagen jedoch dem Landesfürsten
genau so hartnäckig in den Ohren.

Im Februar 1771 richtet die Gemeinde Müllheim ein
Gesuch an Serenissimo, es möchte Heidenreich der Einkauf
des Holzes genehmigt werden, da eine Ziegelei in
Müllheim eine Notwendigkeit sei, da selbst die Handwerksleute
darunter leiden und am Fortgang ihrer
Arbeit behindert seien. Die Gemeindeväter machten auch
geltend, daß in Müllheim mehr gebaut würde, wenn die
dazu notwendigen Baumaterialien in der Nähe geholt
werden könnten.

Am 9. Mai gleichen Jahres erinnerten die Müllheimer
Dorfväter den Markgrafen noch einmal an die Verlegenheit
Heidenreichs und bitten „fußfalligst, gedachtem
Posthalter Heydenreich den Ziegelhüttenbau und freien
Brennholzeinkauf gnädigst angedeihen zu lassen".

Unterzeichnet ist dieses Gesuch wie auch das vorige
von Jacob Heidenreich, Vogt (wohl ein Bruder des Posthalters
), Nicolaus Blankenhorn, Stabhalter, Johannes
Threyer, Richter, Bartlin Fark, Richter, Frantz Thom-
men, Richter, Johannes Willin, Richter.

Aber auch dieses Gesuch wurde am 15. Mai 1771 vom
fürstlichen Hofrats - Kollegium in Karlsruhe abgelehnt
und Heidenreich zu verstehen gegeben, er solle seine
Ziegel und Backsteine an der Sonne trocknen.

Die Müllheimer1 lassen jedoch nicht nach. Am 19. Oktober
1771 geht eine neue Bittschrift nach Karlsruhe, die
von den Vögten der Gemeinden Feldberg, Auggen, Seefelden
, Ruggingen, Laufen, Dattingen und Hügelheim
unterzeichnet ist. Sehr interessant ist auch in diesem
Schreiben zu lesen, „daß der Posthalter Heidenreich in
seinem neu erbauten Haus die inwendigen Riegelwend
ohne Holz mit ungebrändten Bachensteine fertigen lassen
, ' welches er durch Augenschein derer Vorgesetzten
und Handwerks Leithen beaugenscheinigen lassen, welcher
sie vor sehr nützlich befunden, wodurch ohnum-
gänglich viel Holz erspart wird". Diese Art zu bauen,
brachte Heidenreich aus Wien und Ungarn mit, allwo
er in jungen Jahren gewesen.

Am 15. November gleichen Jahres wird auch der
Posthalter noch einmal vorstellig.

Inzwischen schreiben wir 1776. Immer noch werden
in dieser Sache Akten gewälzt und Tinte verschmiert.
In Karlsruhe blieb man jedoch bei der einmal vorgefaßten
Meinung, es sei dem Posthalter Heidenreich der
freie Einkauf von Holz nicht zu gestatten. Mit dieser
Entscheidung war der Ziegelhütte des Posthalters Heidenreich
das Lebenslicht ausgeblasen.

So kam Heidenreich durch den Unverstand der damaligen
Behörden um ein einträgliches Geschäft, Müllheim
aber einmal mehr um einen wichtigen Industriezweig
und Broterwerb, zumal damals in Müllheim viel
gebaut wurde. W.

Ein ehrenvoller Auftrag für Franz Philipp

Franz Philipp hat vom Süddeutschen Rundfunk
Stuttgart einen Kompositionsauftrag zur
Schaffung eines Chorwerkes für eine religiöse
Morgenfeier erhalten, dessen Uraufführung am
1. Adventssonntag 1953 stattfinden wird.


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