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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1954-08/0006
4 Die Markgrafschaft

Wappens erzählt, antreten. Erst im Frieden von
Luneville bezw. durch den Reichsdeputationshauptschluß
im Jahre 1803 wird dieses räumlich
weit abliegende Gebiet gegen ein anderes Stück
ausgetauscht; bis ins Jahr 1817 erstrecken sich
noch die Auseinandersetzungen mit Bayern, das
seine Ansprüche aus dem ehemaligen Gemeinschaftsbesitz
geltend zu machen versucht. Jakob I.
ist es auch, der der Markgrafschaft Baden die
Hälfte der Herrschaften Lahr und Mahlberg für
30 000 Gulden erwirbt, deren andere Hälfte sein
Enkel Christoph I. (1475—1527) für weitere
40 000 Gulden seinem Lande im Jahre 1497 einverleiben
kann. An diese Ereignisse erinnern die
Felder 9 und 10 in unserem Wappen.

Wir müssen nun noch einmal zurückkehren
zu Markgraf Rudolf I., den wir oben bereits erwähnt
haben. Spaltung der Herrschergeschlechter
und Teilung des Gebietsstandes treten, wie bereits
mehrfach gezeigt, immer wieder an uns
heran und versuchen, das Bild zu verwirren.
Auch Rudolf I. (1242—1288) muß sich zunächst
mit seinem Bruder Hermann V. (1242—1250) in
die Regierungsgeschäfte teilen. Doch gehen dessen
Bestrebungen in anderer Richtung. Durch
Heirat einer Nichte des Herzogs Friedrich II. von
Österreich im Jahre 1248 kommt er bei dessen
Tode als Anwärter auf den österreichischen Herzogshut
in Frage. Doch setzt sein früher Tod
diesen Plänen ein Ende. Sein Sohn Friedrich
wird mit Konradin, dem unglücklichen letzten
Staufersproß 1268 in der Schlacht von Taglia-
cozzo besiegt, und beide fallen am 29. 10. 1268
in Neapel unter der Hand des Henkers.

Rudolf I. dagegen kann, nun wieder alleiniger
Herr des markgräflich - badischen Besitzes, die
Vergrößerung des Landes, die seine Vorväter
Hermann I. bis Hermann IV. durch Kauf, Pfandschaft
und Tausch angestrebt haben, mit Geschick
und Erfolg fortsetzen. Seine Vermählung mit
Kunigunde, einer Tochter des Grafen Otto von
Eberstein, trägt nicht wenig dazu bei, denn sie
führt dazu, daß der Bruder der jungen Markgräfin
den Besitz der Burg Alt-Eberstein und des
dazugehörigen Gebietes zur Hälfte als Erbe seinem
Schwager übergibt, zur anderen Hälfte für
375 Mark Silber verkauft. Diesen Gebietszuwachs
und die damit verbundene Abrundung und Festigung
des markgräflichen Besitztums erzählt uns
das Feld 4. Alt-Eberstein bei Baden-Baden ist
der Lieblingsaufenthalt Rudolfs I. bis zu dessen
Tode (1288) geblieben.

Während der nun folgenden drei Generationen
— von 1288 bis 1361 — erlebt das Land wiederum
eine der unerquicklichen Teilungen, bis
Rudolf VI., genannt „der Lange", und sein Oheim
Rudolf V., genannt „der Wecker", im Jahre 1356
einen Erbvertrag abschließen, demzufolge das
Land desjenigen, der ohne männlichen Erben
stirbt, an den Vertragspartner mit männlichen
Erben fällt. Der Tod Rudolfs des Weckers setzt
die Wiedervereinigung der Markgrafschaft Baden
in die Tat um. Aber schon Rudolfs VI. Söhne
Bernhard I. und Rudolf VII. teilen das Land aufs
neue, allerdings wieder unter Abschluß eines
Erbvertrages, der weder zuläßt, daß das markgräfliche
Haus in mehr als zwei Linien aufgespalten
wird, noch daß Land und Leute an Dritte
veräußert werden dürfen. Auch hier soll wieder
beim Erlöschen der einen Linie die andere ihr
in den Regierungsgeschäften nachfolgen. Das tritt
im Jahre 1391 ein. Doch müssen wir vorher noch
der Erwerbung von Neu-Eberstein gedenken, die
Rudolf VII. 1387 infolge einer Geldnot des Grafen
Wolf von Eberstein tätigen kann, denn davon
erzählt uns das Feld 6 im markgräflichen Wappen.

Von den Gebietserweiterungen unter Rudolfs .
VII. Bruder Bernhard I., der von 1391 an die
Geschicke der Markgrafschaft Baden wieder in
seiner Hand vereinigt, haben wir schon gehört.
Es bleiben uns nun die beiden letzten Felder 7
und 8. Was sie uns zu sagen haben, geht uns
besonders an, denn es betrifft das Gebiet unserer
engsten Heimat, auf das sich die Bezeichnung
„Markgräfler Land" bis zum heutigen Tag übertragen
hat. Es sind die Herrschaften Sausenberg,
Rötteln und Badenweiler.

Von den Markgrafen von Hochberg ist schon
die Rede gewesen. Sie teilen sich im Jahre 1305,
wie bereits erwähnt, in eine hochbergische und
eine sausenbergische Linie. Das Gebiet der erstgenannten
fällt durch Kauf 1415 an Bernhard I.
zurück, während letztere sich bis ins Jahr 1503
fortsetzt. Die Linie Hochberg-Sausenberg, deren
Wappen mit dem Herzschild des großen Wappens
identisch ist, fällt im Jahre 1315 bereits der Herrschaft
Rötteln zu, die durch Heirat bezw. Erbschaft
von den Herren von Rötteln an Markgraf
Heinrich II. von Hochberg-Sausenberg (1312 bis
1318) kommt, dessen Vater Rudolf I. von Hochberg
-Sausenberg (1293—1312) — nicht zu verwechseln
mit Markgraf Rudolf I. von Baden
(1242—1288) — mit einer Tochter Ottos von
Rötteln verheiratet gewesen ist. Der Löwe im
Wappen der Herren von Rötteln kommt übrigens
nicht nur in der (heraldisch gesehen) links gewendeten
Form vor, wie ihn unsere Abbildung
zeigt, sondern auch mit dem Blick nach rechts.
Auch die Wellenlinien unter dem Löwen zeigen
verschieden starke Ausprägungen. Feld 7
berichtet uns also über den Zuwachs, den die
Markgrafschaft Hochberg-Sausenberg durch das
Rötteln'sche Gebiet erfährt. Der Hauptlinie der
Markgrafen von Baden fällt dieses Gebiet erst
1503 zu, als der letzte Markgraf von Hochberg-
Sausenberg, Philipp, ohne Manneserben die
Augen schließt. Wieder ist es ein Erbvertrag, der
die Angelegenheit regelt, bekannt unter dem Namen
„Röttel'sches Gemächte", abgeschlossen
am 26. August 1490 zwischen Philipp
von Hochberg - Sausenberg (1487—1503) und
Christoph I. von Baden (1475—1527). Die Vereinbarung
besagt, daß die dereinst 1415 von
Bernhard I. erworbenen Besitzungen der hoch-
berg-hochbergischen Linie an die Sausenberger
Linie fallen sollen, falls Christoph I. ohne männliche
Leibeserben stürbe, dagegen soll Christoph
das Erbe Philipps in den Herrschaften Rötteln,
Sausenberg und Badenweiler antreten, wenn
dieser ohne männlichen Nachfolger stirbt. Dieser
Fall tritt dann 1503 ein. Nicht ohne Schwierigkeiten
übernimmt Christoph I. die genannten


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