Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1954-08/0007
Die Markgrafschaft

5

Herrschaften und vereint sie so mit der markgräflich
-badischen Hauptlinie, allen französischen
und österreichischen Ansprüchen erfolgreich die
Stirn bietend.

Bleibt noch das Feld 8 übrig, das uns erzählen
will, wie die Herrschaft Badenweiler zur
Markgrafschaft stößt. Den letzten Schritt ihres
Weges haben wir bereits vorausnehmen müssen,
nämlich das oben erwähnte „Röttersche Ge-
mächte" von 1490 bezw. dessen Verwirklichung
im Jahre 1503. Doch erfolgt die Vereinigung der
Herrschaften Rötteln und Sausenberg mit der
Herrschaft Badenweiler zu einem Gebietskomplex
schon runde fünfzig Jahre früher. Der 8. bezw.
9. September des Jahres 1444 wird schlechthin
als der „Geburtstag des Markgräfler Landes*'
bezeichnet, nämlich als der Tag, an dem die drei
Herrschaften in einer Hand vereinigt werden.
Und wie es dazu kam, soll der letzte Abschnitt
unserer Betrachtung dartun.

Nach dem Erlöschen der Zähringischen Herzogslinie
im Jahre 1218 geht die Herrschaft
Badenweiler mit anderen Besitzungen an die
durch Verheiratung mit einer Zähringertochter
erbberechtigten Grafen von Urach-Freiburg über.
In den Händen ihrer Nachkommen bleibt die
Herrschaft bis zum Tode des Grafen Immer von
Straßberg im Jahre 1364, an den sie durch Margarete
von Badenweiler, Enkelin des Grafen
Konrad von Freiburg, durch deren Heirat mit
Otto von Straßberg gekommen ist. Von den
Grafen von Straßberg stammt auch das heute
noch von Badenweiler geführte Wappenbild,
nicht aber dessen Farben. Die Grafen von Straßberg
sind mit den Grafen von Neuenburg in der
Schweiz (Welschneuenburg oder Neufchätel) verwandt
. Von ihnen stammt das Wappenbild mit
dem Pfahl und den drei Sparren darin. Während
aber das Neuenburger Wappen einen roten Pfahl
mit drei silbernen Sparren im gelben Feld zeigt,,
haben die Grafen von Straßberg den silbernen
Pfahl mit drei schwarzen Sparren im roten Feld.
Badenweilers Wappen schließlich aber zeigt den
gelben Pfahl mit drei schwarzen Sparren im
roten Feld.

Nach, dem Aussterben der Grafen von Straßberg
geht die Herrschaft Badenweiler durch
Erbgang an die Herren von Fürstenberg. Diese
aber verkaufen unser Gebiet für 25 000 Goldgulden
an die Stadt Freiburg, die es ihrerseits
einem anderen Zweig der Grafen von Freiburg
samt einer Summe von 15 000 Mark Silber anbietet
, um den lästigen Grafen loszuwerden. Die
Herrschaft besteht aus den oberen Vogteien mit
den Orten Badenweiler, Niederweiler, Müllheim,
Hügelheim, Zienken, Buggingen, Seefelden mit
Betberg, Laufen, Sulzburg, Britzingen, Schweighof
und Lipburg-Sehringen und den unteren
Vogteien, den in der Nähe von Freiburg gelegenen
Orten Schallstadt, Tiengen, Mengen, Opfingen
und Wolfenweiler.

Bei den Grafen von Freiburg verbleibt die
Herrschaft nun bis ins Jahr 1444. Sie wird wohl
verschiedentlich verpfändet, doch kann sie immer
wieder eingelöst werden. Am 8. bezw. 9. September
1444 schenkt Graf Johann von Freiburg
die Herrschaft Badenweiler seinen beiden Mündeln
, den jungen Markgrafen Rudolf (IV.) und
Hugo von Hochberg-Sausenberg. Hugo stirbt in
jungen Jahren; Rudolf IV. jedoch und vor allem
sein Sohn Philipp sind ihrer breisgauischen Heimat
durch anderweitige Besitzungen dermaßen
entfremdet und haben zudem keine Leibeserben
mehr, so daß die Herrschaft Badenweiler zusammen
mit Sausenberg und Rötteln 1490 bezw.
1503 an Markgraf Christoph I. übergehen.

Damit sind alle zehn Felder des markgräflichen
Wappens um ihre Herkunft befragt, und
sie haben uns ein ansehnliches Stück badischer
Geschichte, vor allem auch wesentliche Ereignisse
aus unserer engsten Heimat preisgegeben.
Mannigfaltig noch sind die Geschicke der Markgrafschaft
Baden in den folgenden Jahrhunderten
. Schwerste Erschütterungen und glanzvoller
Aufstieg wechseln miteinander und geben Zeugnis
von dem unaufhörlich pulsierenden Leben
des Landes und Volkes am Oberrhein. Mögen die
Lebenden es weitertragen in alle Zukunft, wozu
vorliegende Zeilen ein kleiner Beitrag sein
möchten. Johannes Helm.

Heuenburg in fcer ?eit htn kämpfe an hzn $ertpt)erte Öuropaö

«

(Schluß)

Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt
hatten sich in den Jahrzehnten nach dem großen
Wasserschaden wieder so weit gebessert, daß
1568 das Ersuchen des Erzherzogs Ferdinand um
ein Darlehen von 1000 Gulden durch das Sonder»
siechenhaus, das Leprahaus St. Georgen, befriedigt
werden konnte. 1576 trat der gleiche Erzherzog,
nachdem er am 27. Oktober 1567 die alten Rechte
der Stadt bestätigt hatte, erneut an die Stadt
heran mit der Bitte um ein Darlehen von 1000
Gulden, das ihm wiederum gegen 5 Prozent Zins
gewährt wurde, obwohl die Stadt 1570 von neuer
großer Wassernot heimgesucht worden war. Auf
der Süd- und Westseite der Stadt brach der
Strom so verheerend in das Ufer ein, daß die

Stadt vom gänzlichen Untergang bedroht wurde.
Aus den benachbarten markgräflichen Gebieten
fuhren die Bewohner in nachbarlicher Hilfe
mächtige Steine und Felsstücke herbei und versenkten
sie mit den Baumstämmen, welche die
Bürger in Eile gefällt hatten, um dem Ufer
Festigkeit zu verleihen. 1581 wiederholte sich die
gleiche Gefahr für die Stadt.

Durch den Tod des Markgrafen Ernst, der
im Jahre 1552 auf seinem Schloß zu Sulzburg
gestorben war, kam ein Anhänger der Keforma-
tion, Karl IL, an die Regierung. Nach dem
Grundsatze cuius regio eius religio führte er in
seinen Gebieten die Loslösung von der katholischen
Kirche durch. Fast ein Jahrhundert mußte
noch vergehen, bis nach dem Westfälischen


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1954-08/0007