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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1954-10/0014
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Die Markgrafschaft

Wer ein Pferd in die Reben trieb und darin weiden
ließ, hatte mit einer Strafe von fünf Schilling
zu rechnen.

Wie es scheint, haben die beteiligten Gemeinden
einige Jahrzehnte ihr gegebenes Versprechen
gehalten. 1462 aber hören wir von einem neuen
Schiedsspruch, den der Bürgermeister von Basel
als unparteiischer Richter zwischen Neuenburg
einerseits und Hügelheim, Müllheim und Zienken
andererseits gefällt hat. Die Neuenburger wollten
den Weidgang verwehren. Es wurde jedoch bestimmt
, daß der Auftritt des Viehs zu gestatten
sei, da der Rhein die Güter der Hügelheimer und
Zienkener zu Auen (Inseln) gemacht habe.

Weitere Schiedssprüche und Vergleiche erfolgten
in den Jahren 1491, 1502 und 1510. Im Gemeindearchiv
von Hügelheim findet sich heute
noch eine Pergamenturkunde mit dem großen
Insiegel der Herrschaft Badenweiler vom 24. September
1700 über einen Vergleich zwischen den
Gemeinden Hügelheim und Zienken über den
Weidgang. In sechs Punkten wurden alle strittigen
Fragen geklärt. Der erste Punkt behandelte
den Zienkener Weg, auch Kirchweg genannt. Die
Hügelheimer sollten ihn weiterhin benützen dürfen
. Im Punkt zwei wurde ihnen aber folgende
Bedingung gemacht: „Weilen aber die Hügelheimer
alle drey Jahr die Zienkemer Brach aus
dem Weg nicht erlangen können, als ist zweytens
verglichen worden, daß alle drey Jahr die Hügelheimer
und Zienkemer gesämbter Hand solchen
Weg bis auf die Riß (bis zur Rheinniederung)
hinaus und bis an den Hügelheimer Bann ein-
hagen und einmachen sollen, damit die Hügelheimer
mit ihrem Vieh, welches sie durch keinen
anderen Weg zu den grünen treiben können,
keinen Schaden denen Zienkemer zufügen, sondern
ihre Früchte ohnversehrt bleiben mögen.
Ferner und drittens ist abgeredet und verglichen
worden, daß die Hügelheimer und Zienkemer
insgesambt und zugleich die Weid in den Feldern
haben und genießen sollen. Ausgenommen das
Zienkemer Sommerfeld in ihrem Bann, welches
die Zienkemer bis nach der Erndt einig und allein
genießen sollen. Nach der Erndt aber sollen auch
die Hügelheimer befugt seyn, sich solcher Weid
zu bedienen".

Die Punkte zwei und drei des Vergleichs
wurden ausführlich wiedergegeben, weil sie aufschlußreiche
Hinweise in Bezug auf die damalige
Felderbewirtschaftung enthalten. Bezeichnungen
wie „Brache" und „Sommerfeld" erinnern uns
daran, daß auch bei uns das ganze Mittelalter
hindurch bis in die Neuzeit die Dreifelderwirtschaft
betrieben wurde. Der Bann war
in sogenannte drei „Zeige" eingeteilt, von denen
immer zwei bebaut waren, während der dritte
brach lag. Wenn nun erwähnt wird, daß der
Zienkener Weg alle drei Jahre eingehagt werden
solle, da im dritten Jahr die Brache von ihm aus
nicht zu „erlangen" sei, so geht daraus folgendes
hervor: Der Zienkener Weg teilte den Bann so
auf, daß südlich davon ein „Zeig" lag, etwa das
„Sommerfeld", während sich nördlich davon das
„Winterfeld" und anschließend daran das „Brachfeld
" befanden. In diesem Falle war also die
„Brache" nicht vom Weg aus zu erreichen, sondern
das Vieh mußte auf dem strittigen Weg bis
nach Zienken geführt werden, um dann auf dem
Grißheimer Weg vom Rhein her zu „ihr" zu
gelangen. Da die Felder jährlich gewechselt wurden
, so kam die „Brache" in den beiden folgenden
Jahren rechts und links des Weges zu liegen,
und erst im dritten Jahr mußte der umständliche
Weg zur Weide wieder genommen werden. Dann
war es für die Hirten schwer, ihre Herden an Ort
und Stelle zu bringen, ohne daß sie links oder
rechts in die bebauten Felder eindrangen, um
von den verbotenen Früchten zu naschen. Nur so
ist die Forderung zu verstehen, die darauf hinausgeht
, dieses Stück Weg alle drei Jahre einzu-
hagen. Ob es allerdings jemals geschehen ist,
läßt sich heute schwerlich nachprüfen.

Die weiteren Beschlüsse befaßten sich mit
dem Weiderecht in den Rheinauen, das ebenfalls
beiden Gemeinden zugestanden wurde. Das Holz
im „Niederen Grün", von dem die Rede war,
sollte Zienken allein gehören.

Nach dem Oberamtmann der Herrschaft
Badenweiler, Wilhelm Vitzthumb von Eichstedt,
unterzeichneten für Hügelheim: Georg Erler (dieses
Geschlecht starb 1814 bei der Typhusepidemie
aus), Vogt Claus Fischer, Stabhalter Jacob Herbster
und Schulmeister Fridlin Heid. Zienken war
durch Michel Birckelin, den Untervogt Johann
Fischer, Heinrich Oberlin, Stephan Ühlin und
Heinrich Zimmerlin vertreten.

Sie waren die letzten, die zur Schlichtung von
Weidestreitigkeiten zwischen den besagten Gemeinden
zusammenkommen mußten. Der Hauptgrund
dafür liegt darin, daß bereits rünfzig Jahre
später unter Markgraf Karl Friedrich (1728-1811)
der Kampf gegen die Brache begann. Die Dreifelderwirtschaft
wurde von einer intensiven
Wechselwirtschaft abgelöst und an die Stelle des
Weidgangs trat die Stallfütterung. Die Dauer der
Weide beschränkte sich künftig auf einige Herbstwochen
, so daß die Wiesen innerhalb der eigenen
Gemarkung gut ausreichten. Walter Küehlin

6in f)Eubfttag im TFtatfgcäfleclanb

Mit aller Macht ist auf unseren Feldern, in
unsere Reben und in unsere Wälder der Herbst
eingezogen. Akazien, Linden, Birnbäume und
Buchen haben sich herbstlich gewandet und
schimmern in Gelb, Gold und Purpur. Auch die
Reben haben ihr Kleid gefärbt und grüßen von
den Hängen unserer Hügel in leuchtendem Gold.

Über den Feldern liegt der Rauch der brennenden
Kartoffelstauden, und in den Erlen am
Bach krächzen schwermütig die Raben.

Großartig ist das Bild der weidenden Rinder
mit ihren rot-, schwarz- und gelbgefleckten Leibern
, die zusammen mit den munteren Ziegen die
Schönheit unserer Landschaft noch steigern.

Vom Kirchturm des nahen Dorfes künden fünf
Schläge den hereinbrechenden Abend.


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