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Die Markgrafschaft
auf diesem Besuch erneut
die Rechte der Stadt. Sein
Bruder Ferdinand wurde
zum Statthalter der vor- •
derösterreichischen Lande
bestimmt. Bald nach dem
Besuch des Kaisers setzten
Mahnungen und dann
Drohungen von Freiburg
aus die Stadt in Furcht.
In Breisach war ein Landtag
abgehalten worden, auf
dem die Vertreter von
Breisach, Endingen, Waldkirch
und Freiburg verlangten
, daß man die reformatorischen
Prediger
im ganzen Lande verfolgen
und bestrafen müsse.
Mehr aber noch als diese,
müsse man die Bürger
von Neuenburg, Krozingen
, Rheinfelden und
Waldshut bestrafen, die
jenen die Tore der Städte
geöffnet hätten und sie
dadurch in ihrem Wirken
unterstützten.
Otto Brunfels faßte den
Entschluß, seine Reise in
die Schweiz, die er auf
die Bitte des Rates von
Neuenburg unterbrochen
hatte, fortzusetzen, um
dort in einem Lande zu
leben, „wo er hoffe, sagen
zu dürfen, was im Evangelium
stehe". Im März
1524 verließ er Neuenburg
und zog zuerst nach
Straßburg. Er nahm hier
medizinische Studien auf
und gründete eine Schule.
Mehrere Schriften über
die Erziehung und Unterweisung
der Kinder entstanden
. Er gab medizinische
und botanische Schriften
heraus, die große Anerkennung
und weite Verbreitung
fanden und vertrat die Anwendung
der Heilkraft der Kräuter in der Medizin.
Der große Botaniker Linne nannte Brunfels
den Vater der neueren Botanik. Ihm zu
Ehren trägt die Pflarizengattung Brunfelsia ihren
Namen. Er hatte inzwischen auch eine Frau aus
dem Adelsstande geheiratet. Es wird berichtet,
daß er durch sie in Schwierigkeiten gekommen
wäre, da sie zu stolz auf ihre adelige Herkunft
gewesen sei und einen unschicklichen Kleiderluxus
getrieben hätte. Sein Ruf war weit über die
Landesgrenzen gedrungen. 1533 berief ihn die
Stadt Bern als Stadtmedicus. Schon am 23. November
1534 starb Brunfels nach kurzer Krankheit
, noch nicht fünfzig Jahre alt. Wie sehr er in
der kurzen Zeit sich die Liebe und Anerkennung
Ostermorgen
Holzschnitt von Bodo Zimmermann
Berns erworben hatte, zeigte sein Begräbnis.
Zwei Stadtschreiber, ein Stadtrat und ein Bürger
trugen ihn zu Grabe.
Vom Sitze der vorderösterreichischen Regierung
zu Ensisheim traf ein Edikt vom 20. April
1524 in Neuenburg ein, in dem jegliche Betätigung
im neuen Glauben mit strengen Strafen
bedroht wurde. „Wer während der 40tägigen
Fastenzeit oder am Freitag und Samstag Fleisch
esse, soll ebenso viel Tage, als er das Gebot übertreten
, im Gefängnis bei Wasser und Brot büßen.
Wer aber als Geistlicher, ob Mötich oder Priester,
die Kirche verlasse und die Heiligen und ihre
Wunder verwerfe, solle mit Kerker und Landesverweisung
bestraft werden. Wer als Bürger der
(Forts. S. 9 (unten)
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