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Die Markgrafschaft
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In Nr. 4 unserer Zeitschrift haben wir einiges
über die Wanderwege innerhalb unseres Betreuungsgebietes
berichtet, ohne dabei das Betreuungsgebiet
selbst näher zu beschreiben. Zunächst
sei gesagt, daß der Schwarzwaldverein
keine örtliche Einrichtung ist, sondern eine Organisation
darstellt, die sich aus rund 140 Ortsgruppen
mit annähernd 25 000 Mitgliedern zusammensetzt
. Diese Ortsgruppen verteilen sich
über den ganzen Schwarzwald, so daß jede Ortsgruppe
ein bestimmtes Gebiet zu betreuen hat.
Das Arbeitsgebiet der Ortsgruppe Müllheim-
Badenweiler wird im Süden vom Zugangsweg
Bürgeln—Blauen und vom Höhenweg Basel—
Pforzheim und im Norden vom Höhenweg Ruine
Neuenfels — Kohlplatz — Schnelling — Kreuzweg
begrenzt. Unsere Nachbarortsgruppen sind
die Ortsgruppe Kandern im Süden und die Ortsgruppe
Sulzburg im Norden. Für das Gebiet ostwärts
des Kreuzweges sind die Ortsgruppen
Schopfheim und Schönau zuständig.
Die Aufgaben der einzelnen Ortsgruppen liegen
hauptsächlich in der Instandhaltung der
Wanderwege, in der Anbringung von Wegweisern
und Wegmarkierungen, in der Instandhaltung
der vereinseigenen Schutzhütten und in der Aufstellung
von Ruhebänken.
Heute wollen wir uns mit den vereinseigenen
Schutzhütten und den Ruhebänken befassen.
Vor dem Kriege waren es fünfzehn Hütten,
die im Bereiche der Ortsgruppe lagen. Während
des Krieges und in den Nachkriegs jähren sind
vier davon, nämlich die Ölberg-, Egerten-, Fecht-
und Rüttekopfhütte eingegangen. Die Egerten-
hütte ist neuerdings wieder von der Stadt Müllheim
aufgebaut worden. Von den übrigen elf
Hütten sind fünf Eigentum des Schwarzwaldvereins
und zwar die Belchenblickhütte, die
Hirzen- oder Altvogelbachhütte,- die Stühlehütte,
die Altensteinhütte und die Kohlplatzhütte. Alle
Hütten liegen an den Hauptwanderwegen und
dienen dem Wanderer als willkommene Unterstehmöglichkeit
bei plötzlich eintretenden Regenschauern
. Aber auch bei anstrengendem Aufstieg
laden sie zur kurzen Rast ein. So sind insbesondere
die Belchenblickhütte am durch einen roten
Punkt markierten Aufstieg zum Blauen, die
Hirzen- oder Vogelbachhütte an der Blauenstraße
, die Altensteinhütte auf dem Altenstein-
felsen und die Stühlehütte am Höhenweg Basel -
Pforzheim willkommene Rastplätze.
Die Hütten auf der Sophienruhe, beim Alten
Mann und die Fürstenfreude-Hütte liegen im
Bereich des Kur- und Verkehrsvereins Badenweiler
. Sie sind Eigentum der Gemeinde Badenweiler
. Die Stadtgemeinde Müllheim ist Eigentümerin
der drei Lampertseckhütten, die aber,
da sie abseits der eigentlichen Wanderwege liegen
, mehr als Holzhauerhütten angesprochen
werden müssen.
Wie schon erwähnt, ist eine weitere wichtige
Aufgabe des Schwarzwaldvereins die Aufstellung
von Ruhebänken. Aus finanziellen Gründen war
es in den vergangenen Jahren leider nicht möglich
, die überall noch fehlenden Ruhebänke wieder
aufzustellen. Der Verein ist jedoch bemüht,
dies nachzuholen. So wurden in diesem Frühjahr
im Gebiet des Innerberges, bei der Ruine Neuenfels
und im Blauengebiet insgesamt zehn neue
Bänke aufgestellt. Weitere werden, wenn es die
Finanzkraft des Vereins erlaubt, folgen, so daß
bis in einiger Zeit auch in dieser Hinsicht den
Wünschen des Wanderers Rechnung getragen
wird. pfL
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i.
Du sollst keine Bergfahrt unternehmen, der
Du nicht gewachsen bist; Du mußt dem Berg
überlegen sein, nicht der Berg Dir! Du sollst Dir
ein Ziel stecken, das Deinem Können angepaßt
ist, Du sollst aber auch, wenn es sein muß, auf
das Ziel verzichten und zur rechten Zeit umkehren
können. Du sollst Dir Zeit lassen und nicht
mit dem Minutenzeiger um die Wette laufen. Du
sollst nicht Gipfel fressen.
2.
Du sollst jede Bergfahrt mit Kopf und Hand
sorgfältig vorbereiten, einerlei, ob Du allein, mit
Freunden oder mit Führern gehst. Du sollst nicht
vergessen, daß die Berge voll Gefahren sind,
aber Du sollst auch wissen, daß Du mit Vorsicht,
Umsicht und erfahrener Klugheit ihnen gewachsen
sein kannst.
' 3.
Du sollst in den Bergen Deine Erziehung und
Bildung nicht vergessen. Unart, Rauheit und
Roheit sind nicht dasselbe wie Freude und Kraft.
Du sollst nicht vergessen, daß schon am Bahnhof
und im Zuge berechtigte Ansprüche an Deine
bergsteigerische und sonstige Erziehung gestellt
werden. Den Dir einsam Begegnenden grüße
oder danke ihm für seinen Gruß.
4.
Du sollst die Gegend, die Du durchwanderst,
nicht verunehren, und sollst Gottes große Natur
nicht mit Flaschenscherben, Eierschalen, Obstabfällen
, Papierfetzen, Sardinenbüchsen und Unrat
verschönern. Du sollst nicht vergessen, daß
auch der nach Dir Kommende aus der labenden
Quelle trinken will, die Du sorglos zu verunreinigen
eben im Begriffe stehst. Du sollst die
Wegweiser nicht als Wurfziele mißbrauchen und
sollst umgefallene Wegzeichen nicht „zum Spaß"
in die falsche Richtung stellen.
(Schluß folgt.)
Herausgeber: Hebelbund Müllheim i. B.
Redaktion: L. Börsig, Müllheim, Hafnergasse 2
Anzeigenannahme: F. Wolfsberger, Müllheim, Wehrgasse 5
Postscheckkonto 688 89 Karlsruhe
Drude: Markgräfler Druckerei, Müllheim i. B.
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