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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1955-07/0009
Die Markgrafschaft

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diesem Jahr weder Frucht noch Wein, dazu kamen
erneute Kriegsunruhen und Plünderungen durch Freund
und Feind. 1713 brachte ähnliche Not. 1714 wurde unsere
Gregend durch Mißwachs und Fehlherbst schwer heimgesucht
. Und so ging es weiter durch die Jahrzehnte
dieses Jahrhunderts.

Diese Jahre sind auch in der Gastwirtschaft „Zum
Ochsen" nicht spurlos vorübergegangen. Michel Grether
ist alt und krank geworden. So ist es kein Wunder,
wenn am 4. Juni 1725 Michel Grether den Markgrafen
bittet, das Gasthaus schließen zu dürfen. Er schreibt:
„Nachdem nun meine Frau gestorben, meine großen
Kinder verheirathet sind, und mein jüngster Sohn, dem
solche Würthschaft künftig erblich izufället, darfür noch
nicht capable, mithin ich wegen auf mich habenden
hohen Alters und meinen anhaltenden Krankheiten
meine bishero gehabte Würthschaft nimmer länger forttreiben
, sondern solang bis mein jüngster Sohn dieser
Würthschaft vorstehen zu können in Stand kommen
würde, aufgeben muß ..."

„ .. deshalb ich keineswegs zweifle, mithin Ew. Hoch-
fürstlichen Durchlaucht unterthänigst bitte, diesertwegen
zur fürstlichen Burgvogtei und Einnehmerei den gnädigsten
Befehl beliebig ergehen zu lassen, so werde ich
diese hochfürstliche Gnade Tag leberis zu rühmen
wissen".

Müllheim, 28. Mai 1725

Unterthänigst gehorsamster Knecht
Michel Grether
Richter, Metzger und Ochsenwürth zu
Oberweiler, Badenweiler Herrschaft

Der Markgraf antwortet hierauf an das Oberamt wie
folgt: „Wir wollen auf Michel Gröter, des Ochsenwürths
zu Oberweyler beschehenes unterthänigstes Suppliciren
und dabey erstatteten gehorsamsten Bericht hiermit in
Gnaden verwilligt haben, daß derselbe bis sein jüngster
Sohn darzu tüchtig werden wird, die Würthschaft einstellen
möge, jedoch dergestaltig, daß pro conservatione
des Tavern-Rechts von dem Dato des Still-Standes an,
alljährlich zwei Gulden zur Burgvogtei bezahlen solle.
Und habt solchemnach Ihr der Oberamts Verwalter dem
Supplicanten ein solches zu eröffnen..."

Carlsruhe, den 9. Juny 1725.

Nun hat der Wirtschaftsbetrieb im „Ochsen" geruht.
Aber nicht lange* Denn schon im nächsten Jahr übernahm
Bartlin Grether, der in der Bittschrift seines
Vaters an den Markgrafen als „noch nicht capable"
bezeichnete Sohn das Gasthaus und führte es bis zum
Jahre 1774. Aber auch dieser Wirt hatte Schwierigkeiten
und bat die Regierung am 27. Februr 1743, die Wirtschaft
schließen zu dürfen.

In dem Bericht des Oberamtmannes Saltzer und des
Burgvogtes Obermüller des Amtes Badenweiler in dieser
Sache heißt es u.a.:

„Der mittelst der angebogenen Bittschrift um gnädigste
Erlaubnis sein von seinem Vater her besitzendes
Tavern-Recht verzinsen zu dörfen, supplicierende Bartlin
Greter, Burger und Ochsenwirth zu Oberweyler, ist
unter dem Siegel in ein starkes „Ohmgeld" (Schulden)
geraten und hat sich zu einem proportionierlichen
Accord unseres Zuspruchs ohngeachtet nicht verstehen
wollen, sondern gleichbalden dahin erklärt, daß er gegen
eine jährliche Recognition zu wirthen aufhören und an
Euere Hochfürstliche Durchlaucht sich deswegen suppli-
cando wenden werde..."

Der „Ochsen" in Oberweiler um die Mitte des vorigen Jahrhunderts
nach einem alten Aquarell. Foto: Chr. Frenzel, Müllheim

Auch diese Bitte wurde von den beiden regierenden
Markgrafen Carl August und Wilhelm Eugen mit folgenden
Bedingnissen über das Oberamt genehmigt:

„Nachdem Wir bei dem von Barthlin Greter, dem
Ochsenwürth zu Oberweyler, unterthänigst eingebrachten
Gesuch, sein erhaltenes Tavern-Recht unter dessen
Beibehaltung einige Zeit verzinsen zu dörfen und nach
Eurem dabey gehorsamst erstatteten Bericht vom 5. ds.
Mts., ratione der Willfahr keinen Anstand gefunden,
sondern gnädigst verwilliget haben, daß derselbe seinen
Würthsschild solange er es seiner convenziens zu sein
erachtet, gegen Entrichtung einer Conzessions-Taxes von
jährlich einem Gulden 48 Kreuzer einziehen dörfte".

Barthlin Grether scheint jedoch weitergewirtet zu
fyaben. Denn am 12. Juni 1745 schreibt Burgvogt Obermüller
an den Markgrafen:

„Nachdem bey Abhör der 1743er Badenweyler Burg--
vogtey Rechnung durch das Notaten Protokoll § 26 befohlen
worden, daß das wegen Barthlin Grether, des
Ochsenwirths, erlassenen hochfürstlichen Rescript, die
Verzinsung seines Tavern-Rechts betreffend, nun willens
derselbe die Würthschaft nicht eingestellet und unter
dem Accord fortgewürthet hat, zur hochfürstlichen
Rennthcammer in Originali wieder gehorsamst remittieret
werden solle. Obermüller."

Interessant ist auch der Bericht des Oberamtes an
den Markgrafen vom 10. Februar 1751, aus dem zu entnehmen
ist, daß „dermalen in Oberweyler sonst niemand
würthet und Johann Jacob Spohn, der Blumen-


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