http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1956-04/0007
Die Markgrafschaft
5
wohl ein kleiner Feiertag gewesen sein, einer, der
der Kirmes an Jubel und Trubel gleichkam. Es
wird ein Tag der Freude und der Geselligkeit
gewesen sein. Man tanzte und sang, aß und trank,
bis der Vogt oder der Wächter zum Heimgang
mahnten.
Nun sollte es anders werden. Dem Zehntherr
auf dem Schwarzwald war dieses Vorrecht seiner
Untertanen über einen Teil des Zehnten schon
lange ein Dorn im Auge. Darum behielt er 1614
den Gerste- und Dinkelzehnten für sich und gab
weder Speise und Trank, noch dachte er daran,
die 32 Gulden zu entrichten, die der Gemeinde
seit der Schenkung zustanden. Das Oberamt
Müllheim nahm sich der Streitfrage an und erhielt
von St. Blasien] zur Antwort, daß „vor wenig
Jahren hero ein solcher unleidenlicher Mißbrauch
in dem Zechen eingerissen und dergleichen übermäßige
Zehrkosten gebraucht worden, daß es nit
allein ihme (dem Abt) selbsten und den Zehnt-
beständern ohnträglich gefallen", sondern daß es
selbst die Obrigkeit für unverantwortlich erachtet
habe. Es scheint, als sei dieser Vorwurf nicht ganz
unberechtigt gewesen, denn St. Blasien erreicht
die Einstellung des „Zehntmahls".
Dennoch bestanden die Hügelheimer auf ihrem
Anspruch. Ein langwieriger Rechtsstreit bahnte
sich an. Das Oberamt konnte schließlich einen für
_ *
beide Teile tragbaren Vergleich zustande bringen,
in dem! sich das Gotteshaus auf dem Schwarzwald
verpflichtete, der „ehrsamen Gemeinde Hügelheim
" jährlich 40 Gulden zu bezahlen, „sobald
man den Pflegel an die Früchte legen würde".
Hügelheim verzichtete künftig darauf, die Gerste
und den Dinkel gesondert zu verzehnten und versprach
, es mit der Ablieferung so zu halten, wie
es auch bei anderen Zehntherren üblich sei.
Mit diesem Vertrag, der 1615 abgeschlossen
wurde, verloren die Bürger dieser Gemeinde
zwar ihre jährliche freie Zech und Mahlzeit, aber
ihre 40 rauhen Gulden wurden ihnen von St. Bla-
sischer Seite nie mehr streitig gemacht.
Als sich 1827 Zienken von Hügelheim loslöste
und eine selbständige Gemeinde bildete, verlangten
die Zienkener ihren Anteil daran. Er
wurde ihnen in Form einer Abfindung in Höhe
von 1800 Gulden gewährt. In den noch vorhandenen
alten Gemeinderechnungen erscheinen
unter „Einnahmen" jährlich die 40 rauhen Gulden
oder 33 Gulden 20 Kreuzer Reichsgeld, bis
auch dieses Privileg mit der Ablösung des großen
Zehnten am 1. Jenner 1837 der Vergangenheit
angehörte.
Walter Küchlin
Quellen: Gemeindearchiv Hügelheim; Zehntvergleich mit
Martin, Abt zu St. Blasien 1615.
Gemeinderechnungen 1710 bis 1836.
die Monatszeitschrift des Hebelbundes
Sie erscheint monatlich und kostet 50 Pfg., im Postversand
65 Pfg., ins Ausland 70 Pfg.
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1956-04/0007