http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1956-04/0009
Die Markgrafschaft
Den Tag darauf wurde die Sach
dem Herren Geiger, Schultheißen zu
Dessenheim, einberichtet und angezeigt
, wasmaßen sein Vieh und Wagen
samt den Erndtbanden zu Fessenheim
in Verhaft stehe, bis derselbe
sich mit dem Burgermeister
Forster werde abfindig machen.
Der Schultheiß Geiger säumte
sich nicht, bezahlte dem Burgermeister
Forster die Erndtband und fertigte
ihm darüber das attestat aus,
welches dahier beygehet, worin er
selbsthändig eingestehet, daß der
Schultheiß Geiger 9400 Erndtband
erhalten und dem Burgermeister
Forster bezahlt habe"
Der Schultheiß versuchte damit,
sich auf elegante Art aus der Geschichte
zu ziehen, indem er die
Helfershelfer umso tiefer hineintunkte
. Sein Attest lautete:
„Ich unterschriebener Schultheiß
zu Dessenheim bescheine hierdurch,
daß mihr Georg undt Johannes
Schönauer, Burger von Grißenheim,
versprochen haben, Ernd Band zu
Gounniren, das Hundert ad zwey
Sols; wo sie sie aber werden hauen
oder gehauen haben, haben sie mihr
nicht gesagt; ich hab sie auch nicht
gefragt — auf den accord haben sie
mihr neun tausend vier hundert auf
mein Wagen gelüstert, welche ich
Herren Burgermeister von Fessenheim
bezahlt, dessen urkund hab ich
mich unterschriben. Fessenheim, den
17. July 1770. Geiger".
Damit gedachten die beiden Schultheißen den
unerfreulichen Handel auf günstige Art erledigt
zu haben. Doch waren die Bürger von Fessenheim
nicht von der gleichen „genialen" Unbekümmertheit
. Vielleicht war es auch gar keine so
große Rechtschaffenheit, die sie veranlaßte, Anzeige
bei dem rechtsrheinischen Inselinspektor zu
erstatten, vielleicht waren es nur trübe Erfahrungen
, die sie diesen Weg gehen hießen.
„Die Burgerschaft zu Fessenheim, Burgermeister
und Gericht besorgten, es möchte dieses
Frevel mit der Zeit dem Rhein-Inseln-Inspectori
kundbar und allenfalls der Gemeind zur Last
und Veranthwortung aufgebürdet werden, schickten
deswegen zu dem diesseitigen Rhein-Inseln-
Inspektor Joh. Kratz, Jägern auf dem Neuenhauß
die Gemeinds - Deputirte Herrn Burgermeister
Franz Joseph Forster, die beyde Gerichtsmänner
Jakob Gimpel und Franz Anton Gutmann die
Anzeig zu machen und sich im Namen der Gemeind
vor diesem Frevel, welches der Schultheiß
durch Anstellung der Schönauern allein veranlasset
hätte, zu verwahren. Zu diesem End gaben
sie auch das Schultheiß Geigersche attestat dem
Johannes Kratz in originali zu Händen"
Aus der bösen Saat geht nun die schlimme
Ernte auf.
I s t e i n
Nach einem Aquarell von K. Wolfsberger
„Der Inspektor Johannes Kratz wollte die
Untersuchung dieses Frevels nicht allein über
sich nehmen, sondern gab hierüber mir die behörige
Nachricht, worauf ich mich sogleich an
den Rheinstrom begeben und nach erhobenen
Umständen den Schultheiß Weiß und Burger-
germeister Forster nacher Altbreysach in das
Gasthaus zum Löwen vorgeladen habe".
Vom Schultheißen Geiger ist nicht mehr die
Rede. Wir durchblättern vergeblich das ganze
Aktenbündel nach ihm. Er, der Anstifter all dieser
Verwirrungen, hat seinen Kopf wirklich aus
der Schlinge gezogen. Die Leidtragenden sind der
Schultheiß von Fessenheim und diese Gemeinde.
„Den Tag darauf, als ihnen, Fessenheimern,
mein Schreiben durch einen Bott überbracht worden
, erschinen Herr Schultheiß Weiß, Herr Franz
Joseph Forster und Jakob' Gimpel, des Gerichts
zu Fessenheim, erzehlten mir umständlich in
Gegenwart des Inspektors Kratz, des Herrn Stein-
nam, Statt Altbreysachischen Substituten Maffie
und Johannes Christmann den Hergang der Sach
und des ganzen Frevels, ebenso wie Eingangs und
bisher ich denselben gehorsamlich beschrieben
habe.
Nach vernohmenen Umständen und selbstiger
Eingeständnuß des Schultheißen Weiß erinnerte
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