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Die Markgrafschaft
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Dr. A. Baumhauer:
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Im Spätmittelalter bildeten sich in den deutschen
Ländern und Städten bürgerliche Vereinigungen
mit dem Zweck, ihre Mitglieder im Armbrust
- und Büchsenschießen zu üben, dabei aber
auch Geselligkeit und religiöses Leben zu pflegen
. Ihr Schutzpatron war der heilige Sebastian.
Mit der Einführung der stehenden Heere im 17.
Jahrhundert verloren diese Schützengesellschaften
zwar an Bedeutung, hielten sich aber vielfach
als Privatvereinigungen bis zur Gegenwart
und haben — wie sich insbesondere bei den
Schützenfesten zeigt — ihre Volkstümlichkeit
nicht eingebüßt.
Auch im damaligen Marktflecken Lörrach
wurde schon im Jahre 1564 eine Schützengilde
errichtet. Unterm 3. August dieses Jahres veran-
laßte Markgraf Karl den Vorstand des Oberamts
Rötteln, Geheimen Rat Albrecht von Anweil, in
Lörrach einen Schießplatz zu errichten, wozu er
12 Gulden stiftete. Ein Verband von Musketen-
und Hakenschützen der Herrschaft Rötteln ist
außerdem für das Jahr 1605 bezeugt. Die Landesfürsten
förderten die Schützengesellschaft auch
weiterhin, wie sich aus der Bestimmung des
Lörracher Stadtprivilegs vom 18. November 1682
ergibt, in dem ausdrücklich festgelegt wird: „Wir
wollen zwölftens auch zwölf Gulden Landeswährung
aus der alten Lörracher Steuer zu verschießen
geben". Diese Spende des Markgrafen
wurde zum erstenmal 1683 ausgezahlt; zugleich
erhielt die Schützengesellschaft eine sogenannte
Schieß-Ordnung, die zwanzig Paragraphen umfaßte
. Es ist ja verständlich, daß die Fürsten
diese Schützengilden förderten in einer Zeit, da
die allgemeine Pflicht zur Landesverteidigung
noch nicht bestand; sie waren ein recht schwacher
Ersatz dafür.
Im Jahre 1697 mußte anscheinend das Oberamt
Rötteln die Lörracher Schützengesellschaft
zur Abhaltung des Schießens besonders auffordern
. Darauf hat sich diese wohl beim Markgrafen
über den Landvogt beschwert, denn unterm
24. Juni 1697 fordert der Fürst das Oberamt zum
Bericht auf, „weshalb es vermeldte Lörracher
Gemeinde zu solchen Schießen nötigen wolle; inzwischen
aber und bis fernerer Verordnung sie
diesfalls ohnangefochten zu lassen". Am 31. März
1716 bat die Gemeinde den Markgrafen, „die
früher gewährten 12 Gulden aus angebohrner
fürstlicher milde wieder gewähren zu wollen, da
sowohl die im Oberamt befindlichen schützen
und ledigen pursse (Burschen) als auch frembde
angräntzende nachbarschaften die wiederholte
erinnerung gethan, daß man nach nunmehr erlangtem
— Gott gebe! — beständigem Frieden
(es handelt sich um den Frieden von Rastatt und
Baden im Jahre 1714) die vormahls auf dem
Schießplatz zu Lörrach gehabten schießen wieder
anfangen möchte". — Was auf diesen Antrag hin
erfolgte, ist nicht bekannt; doch ist aus einer
weiteren Eingabe der Gemeinde vom 15. März
1725 ersichtlich, daß der Markgraf im Jahre 1717
in Lörrach ein Schützenhaus hatte errichten lassen
und auch den landesfürstlichen Zuschuß von
12 Gulden aus der Kasse der Burgvogtei Rötteln
wieder gewährt hatte.
So wurde denn das Schießen eifrig gepflegt,
und die Schützen wandten sich sogar an den
Landesherrn, er möge ihnen die Erlaubnis erteilen
, entgegen dem Verbot der Geistlichkeit auch
an Sonntagen ihre Kunst zu üben. Auf dieses
Gesuch aber wurde am 20. Oktober 1755 ein abschlägiger
Bescheid erteilt, da das Schießen an
Sonntagen „nicht nur vielen Anlaß zu allerlei
Unordnungen und starke, auch an sich leicht zu
vermeidende, niehmalen Segen bringende Gelegenheit
zur Entheiligung des Sabbaths giebt".
Dagegen erlaubte Serenissimus das Schießen
„nachmittags an denen nur halb zu feyern geordneten
feyer- und aposteltägen, jedoch mit ausnähme
derer gantzen festtäge". Die Schützengesellschaft
hatte auch in Zukunft allerlei finanzielle
Schwierigkeiten zu bestehen; ihr Schützenhaus
geriet in einen „ruinösen" Zustand, und der
landesfürstliche Zuschuß wurde nur sehr unpünktlich
geleistet. Es bedurfte stets neuer Eingaben
, bis endlich am 11. Oktober 1755 diese seit
neun Jahren rückständige Unterstützung von
12 Gulden wieder bewilligt wurde. Daraufhin
konnte auch das Schützenhaus wieder ausgebessert
werden.
Von Lörracher Schützen hören wir dann wieder
Ende des 18. Jahrhunderts. Die Mitglieder
der Schützengesellschaft betrieben das Schießen
nicht nur als Liebhaberei. Es kamen wieder
Kriegszeiten, in denen sie nach dem Spruch „Üb*
Aug' und Hand fürs Vaterland!" ihre Fertigkeit
für die Verteidigung der Heimat einsetzen wollten
, wenn auch der Wehrdienst als solcher noch
nicht eingeführt war. So rief im Jahre 1794, im
Koalitionskrieg gegen Frankreich, der Lörracher
Fridolin Rupp die Bürger zur Bildung einer
Schützenkompagnie auf. Die Namen derer, die
dem Aufruf folgten, sind erhalten. Es waren:
Wilhelm Bergmann, Goldarbeiter, Kasimir Ginz,
Küfermeister und Wirt zum „Wilden Mann",
Jakob Grether, Müllermeister, Reinhard Herbster
, fürstlicher Hofküfer, Bernhard Helbing,
Kaufmann, Johannes Ludin, Küfermeister, Friedrich
Nick, Kaminfegermeister, Karl Friedrich
Schenck, Kaufmann, Strohmeyer, Kaufmann,
Friedrich und Jakob Rupp, Glasermeister, Kaspar
Schöffel, Uhrmacher, Frieder Schwarz, Bäckermeister
und fürstlicher Burgvogtei-Kastenknecht,
Christoph Sonntag, Strumpffabrikant, Vogel,
Chirurgus, Sebastian Vogelbach, Bäckermeister
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