Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-01/0014
den Miserablen standt unsrer armen Statt zu
gemüth führen und bello modo vernemmen täte,
ob dan dise so große und villfältige desordres
auß dessen Befelch, welches man nit glauben
kunte, beschehen thäten, wo nicht, thäte man an
seiten des armen Newenburgischen Stattweesens
flehentlichst bitten, Er Herr Intendant diese vermeinten
französischen Commissariis und allen
anderen gnädigst anbefehlen wolte von solchen
violenten Eingriffen sich zu enthalten, und zue
erlauben, daß man das in denen Grünen gemachte
noch vorhandene holtz in der Statt Nutzen verwenden
möge".

Die Regierung nahm sich der Klage an und
gab die Beschwerde an den Oberamtmann von
Vitztum zu Badenweiler weiter. An die Vögte
von Bremgarten und Grißheim erging der Befehl
, sich auf einen bestimmten Tag in Freiburg
zu melden. Da sie dem nicht Folge leisteten, wies
die Regierung den General - Feldmarschall von
Harsch an, „man möchte obgedachte zwei Vögte
durch einige Husaren anhero abholen lassen". Es
entstand ein 84 Seiten umfassendes Protokoll.
Das Ergebnis war nicht den Aufwand an Zeit
und Papier wert.

Wie wenig erreicht war, wird aus einem
erneuten Bericht von Bürgermeister Linder ersichtlich
, den dieser am 4. Juni 1709 an die Regierung
einreichte. Die beklagten Gemeinden
sind immer noch der gleichen Ansicht, im vollen
Recht gehandelt zu haben. Sie geben an, die
Inseln, in denen sie das Holz geschlagen hatten,
schon seit 18 Jahren in ungestörtem Besitz zu
haben. Dem widersprechen die Holzlisten der
Stadt, aus denen hervorgeht, daß diese Gemeinden
stets nur mit Erlaubnis Holz hauen durften
und dieses Holz allezeit bezahlt hatten. Bürgermeister
Linder schildert, wie er auf einem Ausritt
die Hügelheimer mit ihrem Vogt an der
Spitze antraf, wie sie den Schlagraum unter sich
verteilten. Als der Holzbannwart eingriff, wurde
er trutzig zurückgewiesen; der alte Vogt habe
gar „ohngeschlifene Antwort gegeben". Darauf
habe dann Ratschreiber Bidenio die Klage eingereicht
.

Schlagen wir die Akten vom Jahre 1715 auf,
so können wir feststellen, daß sich nichts geändert
hat, nur daß nun auch Durlach seine Schriftstücke
für das Aktenbündel liefert. Wie Schalmeientöne
klingt die Anrede dazwischen, mit der
Freiburg seine Schreiben an die Stadt Neuenburg
einleitet: „Unser freindtlich Dienst zuvor.
Ersambe und Weise liebe und guethe freindt".
Die Carolsburg zu Durlach bringt eine neue.
Begründung in das ewige Einerlei. Es heißt:
„Nachdeme Wir aber erst kürtzlich vernommen,
wie die Statt Neüenburg untet dem praetext eine
von Kayser Adolpho in Anno 1292 erlangten
Privilegii sich noch immer all desjenigen Terrains
anmaßen wolle, welches der Rhein denen
Marggräfischen Unterthanen in der Herrschaft
Badenweyler abnimmet, und durch Umfluß in
dem Rhein zu Grünen oder Insuln machet, oder
auch an jenseitigem Ufer anführet, welches jedoch
denen allgemeinen Rechten, auch der am
Rhein sonst überall üblichen Observanz Schnurstracks
zu wiederlauft.. " Die Markgräfliche Regierung
fordert eine Konferenz, auf der alle
diese Fragen geregelt werden sollten. Man will
also auf der Gegenseite die alten Privilegien
nicht mehr anerkennen, weil sie schon zu viele
Jahrhunderte zurücklägen und nicht mehr in die
neue Zeit paßten. Man übersah dabei, daß sie
seit Kaiser Adolph von Nassau von sämtlichen
Kaisern erneut bestätigt und verbrieft worden
waren. Sie konnten keineswegs durch den Willkürakt
eines kleinen Dorfvogtes außer Kraft
gesetzt werden. Es mußte die Aufgabe einer
Konferenz sein, in gegenseitiger Ubereinkunft
neue Bestimmungen auszuhandeln.

Der Landvogt von Badenweiler von Traubniz
schickte am 24. Oktober 1715 an den Magistrat
von Neuenburg eine Einladung, den Zusammentritt
dieser Konferenz mit den Partnern zu besprechen
. Er macht dies allerdings den Neuen-
burgern wenig schmackhaft, indem er schon im
voraus das Ergebnis festlegt, das er von dieser
Tagung erwartet. Der Amtsschreiber der Land-
vogtei solle in Neuenburg die alten Schriften
persönlich einsehen und eine Abschrift anfertigen
. Bis diese Konferenz aber zusammentrete,
sollte Neuenburg die Markgräflichen Gemeinden
im ungestörten Genuß ihrer vermeintlichen Holz-
und Weidrechte auf den strittigen Inseln und
Grünen lassen. Dies war für Neuenburg unannehmbar
.

Man war nach zehnjährigem Exil erst wieder
im Begriff, die Stadt aus den Trümmern erstehen
zu lassen. Es zeigte sich aber, daß viel
mehr in Trümmern lag, als nur das Gemäuer.
Es mußten die Lebensbedingungen wieder zurückgewonnen
werden, auf denen das Wohl der
Stadt beruht hatte.

Man schreibt 1717, 1718, 1731. Von einer
Konferenz ist nichts bekannt. Es sind dieselben
Klagen, um einige weitere vermehrt. Bremgarten
hatte unbefugterweise eine Rheinüberfahrt
eingerichtet, wozu Neuenburg allein das
Recht besaß. Während der Zeit, in der Neuenburg
nicht mehr bestand, hatten die Orte sich
selbst helfen müssen, nun wollten sie davon nicht
mehr abgehen. Das war durchaus verständlich.
Aber gerade die Rheinüberfahrt hatte Neuenbürgs
Handel und Wandel gedient, Fremde hierher
gezogen und Zolleinnahmen erbracht. Ist die
Erkenntnis nicht bitter und schwer, daß sich das
Rad der Zeit nicht mehr zurückdrehen läßt?

1731 geht es um den Bach. Neuenburg hat
sein Bett bis nach Müllheim sauber zu halten
und auszuwerfen. Nun würden die Müllheimer
den Bach so voller Grund, Wasen und Kot anfüllen
, daß kaum noch etwas Wasser nach Neuenburg
rinne. Sie fordern die Regierung auf, selbst
„zu beäugen, wie unnachbahrlich unß der Bach
abgewendt, aufgehalten undt gleichsamb daß
behe pro onera müßgonnet werdte". In jährlich
sich steigerndem Maße würden die Müllheimer
in die Waldungen der Stadt einfallen; dem wehrenden
Bannwart hätten sie übel zugesetzt, wenn
ihm nicht Hilfe gekommen wäre. „Dergestalten
verspühret unßer armes communweesen nichts
als Beeinträchtigungen und Eingriff von seithen
sollseyendter gutter Nachbahr schafft".

(Schluß folgt.)

12


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-01/0014