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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-02/0010
anderem: „Ist ein klein lustig wolgebawen Heuß-
lin, hat wenig güeter, vnd derselbigen zu meiner
Zeit nit vil guots gehapt. . . " Er rät nicht zum
Kauf, sondern schlägt vor, Güter und Gülten
unabhängig von den Gebäuden zu erwerben, da
sie der Herrschaft Badenweiler sehr zustatten
kämen. Dieser Versuch scheitert, und es hat zunächst
den Anschein, als hätte vom Stein, der
markgräflicherseits lange keine Nachricht erhält,
bereits einen anderen Liebhaber gefunden. Daß
das nicht der Fall war, beweist ein Schreiben des
Markgrafen Jakob II. an seinen Bruder Ernst
Friedrich vom 12. Februar 1590. In ihm führt er
an, daß vom Stein erneut darum gebeten habe,
daß ihm das ganze Gut abgekauft werde. Gleichzeitig
legte er einen neuen Anschlag vor, in dem
er das Gut für 8 781 Gulden anbietet.

Dieser Preis schien dem Markgrafen offenbar
gerechtfertigt, denn er setzt sich nun entschieden
für eine Erwerbung ein. Er verweist in seinem
Schreiben auf die schlechten Wohnverhältnisse
am Hofe zu Badenweiler und schlug vor, das
neue Amtshaus, ,,so gehn Badenweyler gebawen",
zum Schloß zu nehmen und dafür den Sitz in
Hügelheim zu einem Amtshaus zu machen. Ferner
gibt er zu bedenken, daß man diese seltene
Gelegenheit nicht außer acht lassen sollte, selbst
wenn in Hügelheim derzeit keine solche „Würdtschaft
" sei, wie in Müllheim. Wären die Amtstage
aber erst einmal nach Hügelheim gelegt, so
würde sich dieser „Fleckh an der Straß gelegen,
durch Zehrung vnd Ungeld (Getränkesteuer) bald
gegen Müllenheimb erhöhen, dan ringern". Der
Brief schließt mit dem für Hügelheim verheißungsvollen
Satz: ,,So erachten wir nunmehr
freundt Brüderlich, das derselbe Sitz khäuflich
angenohmen" werde.

Es sollte jedoch anders kommen, und die
wohl einmalige Gelegenheit in der Geschichte
Hügelheims, Amtsstadt zu werden, war dahin,
noph ehe sie recht ausgedacht war." Schon sechs
Tage später erstellen die markgräflichen Räte
ein Gutachten, in dem nichts unberücksichtigt
bleibt. Dem Spürsinn dieser Herren bleibt nichts
verborgen. So halten sie zum Beispiel den häufigen
Besitzerwechsel der letzten Jahrzehnte für
ein negatives Zeichen und treffen damit den
Nagel wohl auf den Kopf. Sie vermuten bei die-

Vom Tadel

Der Tadel — mag er hart die Keule schwingen,
trägt doch oft bei zu mancherlei Gelingen.

*

Der Tadel will oft alles besser wissen,

nur läßt er dann die Weisheit sehr vermissen!

*

Gönnt man dir den wohlgemeinten Tadel,
traut man dir auch zu des Herzens Adel...

Tadel ohne Liebe

ist für Schelm und Diebe.

Tadel mit Verstand

hat schon Fuß und Hand.

Tadel ungerecht,

macht erst Menschen schlecht.

Hedwig Salm

sen häufigen Veränderungen die Güter in Unordnung
und finden auch das zweite Angebot als zu
hoch. Mit der Verwendung des Schlößchens als
Amtshaus können sie sich schon gar nicht befreunden
. Sie lassen wissen, daß die Behausung
eng sei und eines „kleinen Begriffs" und im
Feld allein liege. Auch sei in der Nähe kein
Haus, in dem die „Verhörtäg" könnten abgehalten
werden und in dem die Untertanen Unterkunft
fänden. Burgvogt, Amtsschreiber, Vögte
und Gericht wohnten alle zu weit weg, was in
,,Sterbenszeiten'' (Seuchen, Kriege) zu allerhand
Unannehmlichkeiten führen müßte.

Diese Sprache war nicht falsch zu verstehen
und so verzichtete denn der Markgraf auf den
Kauf. An seiner Stelle hat sehr wahrscheinlich
Hans Wendel v. Bernhaußen das Gut erworben.
Am 18. 6. 1591 wird er als Hügelheimer Einwohner
genannt und mit dem „Schlößlin zu Hügelen"
in Zusammenhang gebracht.

Damit wären die bisher bekannten Quellen,
bis auf ein kleines Zwischenspiel, von dem in
einem späteren Heft berichtet werden soll, im
wesentlichen erschöpft. Gewiß, sie ließen manche
Frage offen. Undurchsichtig blieb der Ursprung
unseres Schlößchens, unbekannt die Zeit, in der
es gegründet wurde, verschleiert das Motiv, das
dazu geführt haben mag. Eines zeigten die aufgefundenen
Quellen jedoch deutlich: der Adelssitz
war klein, vielleicht sehr idyllisch, jedoch
ohne überörtliche Bedeutung. Ganz offensichtlich
hatte er in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
seinen Höhepunkt bereits überschritten
. Der verhältnismäßig geringe Bodenbesitz
deutet darauf hin.

Die einsame Lage im „oberen Tal", wohl im
Gewann „Burg", mag dazu geführt haben, daß
das Schlößchen in den unruhigen Zeiten des
Dreißigjährigen Krieges oder in den darauffolgenden
Franzosenkriegen, von seinen Bewohnern
verlassen, geplündert und schließlich nie-
dergebrant wurde. Vielleicht geben bisher noch
unbekannte Urkunden das Geheimnis einmal
preis.

Martinis Behauptung, man habe die Steint
des zerfallenen Schlößchens zum Wiederaufbau
des „Blume"-Wirtshauses genommen, könnte zutreffen
. Einmal erklärt sie uns die Tatsache, daß
heute nicht die geringste Spur mehr davon zu
finden ist. Außerdem findet sich im großen Keller
dieses Gasthauses ein behauener Buntsandstein
eingemauert, der ein leider stark beschädigtes
Wappen mit einem Tierkopf und die Jahreszahl
1562 trägt. Sollte das vielleicht die Jahreszahl
der grundlegenden Erneuerung des Schlößchens
sein, von der in dem Anschlag von 1587
die Rede ist?

Fragen und Vermutungen kreisen um den
Ursprung und das Ende dieses bescheidenen
Landsitzes. Daß sich der Schleier wenigstens ein
klein wenig gelichtet hat, erfüllt uns mit Freude.

Und Sie, lieber Leser, wenn Sie wieder einmal
ein Gläschen „Hügelheimer Schloßgarten"
trinken, können getrost vom verwunschenen
Burgfräulein träumen und in Ihrer Phantasie ein
herrliches Luftschloß bauen.

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