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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-07/0012
löchle" (die im 18. Jahrhundert durchweg gängige
Schreibweise für das heute in allen Karten eingezeichnete
, aber völlig unerklärliche „Kappen-
löchle") lassen ebenfalls auf eine große Zahl von
Pferden schließen. Aber nicht nur die Unterstellmöglichkeiten
für die Tiere scheinen zu klein
geworden zu sein, sondern auch die menschlichen
Behausungen müssen sich in einem äußerst mißlichen
Zustand befunden haben. 1756 sucht einer
der Meierei-Bestands-Teilhaber um die Erlaubnis
nach, für seine starke Familie ein eigenes „Unter-
schläuflein" auf seine Kosten bauen zu dürfen.
1761 berichtet der Burgvogt Erhardt von Badenweiler
über den Zustand des vorhandenen Gebäudes
: „Bey in verwichenem Sommer. .. eingenommenen
genauen Augenschein .. . befände ich
das ganze hier hölzerne nach Waldart verfertigte
Gebäude an Schwellen, Wand und Dächern vollkommen
faul und irreparabel, und demnach was
man auf Ausflickung anwenden würde, vor ver-
lohren". Es wurde ein Werkmeister zugezogen,
dessen Gutachten im Bericht des Burgvogtes
folgenden Niederschlag fand: „Derselbe erkandte
gleichmäßig vor die höchste Nothdurft, denen
Bewohnern, welche von oben herab durch den
einfallenden Regen und Schnee bey jedem Unge-
witter beschweret, an denen Wänden durch die
eindringende Luft mit verknüpfter großer Feuergefahr
in dieser ohnehin sehr rauhen Gegend
hart belästiget und von unten durch die Feuchte
des Grundes bey bereits verfaulten Böden vollends
gar aufs ärgste gequälet werden, mit einem
neuen Gebäude zu Hilfe zu kommen". Diesen aus
drei Richtungen auf die Bewohner des Hauses
eindringenden Widerlichkeiten konnte man nicht
länger tatenlos gegenüber stehen. Im Laufe des
Sommers 1761 muß dieses neue Wohnhaus er-
rchtet worden sein, in dem sich vier Wohnungen
mit zwei Küchen befanden; denn im Bericht betreffs
einer im Juni 1762 ausgebrochenen Feuersbrunst
lesen wir, daß wohl das vor 30 Jahren zu
einem Fohlenstall erbaute, dann aber in eine
Scheune verwandelte Gebäude „in Zeit von paar
Stunden zu Asche verwandelt" worden sei, dagegen
aber „mit höchster Mühe und unter Bey-
hülfe des darauf erfindlichen Ziegeldaches . . das
nechst dabey gelegene, fernd erst neu erbaute
Meyerey Hauß, welches an den dagegen stehenden
Ecken allbereits von der Hitz schwerzlicht
geworden, noch vor gleichmäßigem Unglück erhalten
" werden konnte.

Obwohl man seitens der Lehensmeier sicherlich
über das neu erstellte Wohnhaus recht froh
war, müssen die Verhältnisse noch recht beschränkt
gewesen sein. Landbaumeister Meerwein
von Emmendingen, der 1772 den Auftrag
bekommen hatte, wegen einer Scheunenreparatur
ein Gutachten einzureichen, macht anläßlich seines
Berichtes zu diesem Bauvorhaben auf einen
anderen Mißstand aufmerksam. Er habe in einer
Kammer des Wohnhauses drei Betten vorgefunden
, worinnen im ersten Vater und Mutter, im
zweiten der Sohn und dessen Frau und im dritten
deren Kinder geschlafen hätten. Zu ändern
sei dieser der Ehrbarkeit und Zucht zuwiderlaufende
Zustand nicht, da der Raum unter dem

Dach der Unterbringung des Gesindes und der
Speicherung der gewonnenen Früchte dienen
müsse. Man könne aber ein altes baufälliges
Nebengebäude abreißen und statt dessen ein
kleines Häuslein mit einer Stube und etlichen
Kammern bauen und obenerwähnter Haushaltung
zur Wohnung überlassen. 1778 ist es dann
so weit, daß der Landbaumeister einen Plan und
den Kostenvoranschlag einreicht.

Nun aber scheint dem Fiskus das Lehensgut
auf der Sirnitz allmählich doch zu teuer zu werden
. Es handelt sich nämlich um ein sogenanntes
Temporallehen, bei dem die Beständer auf meistens
zwölf Jahre ihren Vertrag unterzeichneten,
dagegen aber zum Unterhalt der Gebäude nicht
verpflichtet waren im Gegensatz zu den Erblehen
, bei denen das Pachtverhältnis sich (außer
im Falle der Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen
) vom Vater auf den Sohn forterbte, dafür
aber das Bauwesen Sache des Erblehenmeiers
war. Der Voranschlag, den wir oben erwähnt
haben, beläuft sich auf 1135 fl 31V3 er., wozu
bemerkt wird: „ ... ohne die vielen und kostbaren
Frohnungen, welche aber veraecordiert
werden müßten, indem solche denen Untertha-
nen nicht zugemutet werden könnten, weilen
solche seit einigen Jahren sehr mitgenommen
worden". Die Rentkammer zu Karlsruhe verlangt
deshalb von der Burgvogtei Badenweiler eine
Überprüfung, ob ein solches weitläufiges Gebäude
zur Benutzung des Meiereigutes wirklich
nötig sei. Das Gebäude in der vorgeschlagenen
Größe sei erstens sehr kostspielig, zweitens kämen
dazu die Frohnfeh für die Untertanen, und
drittens sei man nicht schuldig, „denen sich
heurathenden Kindern derer dasigen Meyer die
Wohnung zu verschaffen". Trotz des Versprechens
des Burgvogts, die Kosten noch weiter zu
senken, indem nur der Keller aus Mauerwerk,
sonst aber die Wände aus Holz errichtet werden
sollten und statt des Ziegeldaches ein Schindeldach
aufgelegt werden könnte, zeigt man höheren
Orts keine Neigung, die notwendigen Gelder zu
bewilligen. Der Burgvogt verspricht, Vorschläge
machen zu wollen, wie die Herrschaft in aller
Zukunft von dem lästigen Bauwesen befreit werden
könnte.

Die Versuche, das Lehensgut in private
Hände zu verkaufen, scheitern daran, daß sich
keine Käufer für das „sterile und sehr schlechte
Gut. . ", das „jedennoch 4500 fl, höchstens 5000 fl.
werth sey", finden. In der Herrschaft Badenweiler
sei mit Liebhabern nicht zu rechnen. Wohl
könnte es in der Herrschaft Rötteln auf dem
Walde Leute geben, die es nehmen würden, aber
die seien von einer Gattung,* der man es nicht
geben könnte, da sie wohl auch keine Bürgschaft
aufbringen könnten. Der Burgvogt schlägt deshalb
vor, das Gut den derzeitigen Temporal-
Beständern als ein Erblehen zu überlassen unter
den Bedingungen, daß: 1.) das Gut nicht weiter
geteilt werden dürfte; 2.) der bisherige Bestandszins
als wirklicher Lehenszins gezahlt werden
soll; 3.) alles Bauwesen von den Lehensträgern
bestritten werden solle und 4.) die Kohlpferde
weiter gehalten werden müßten. Die Lehens-

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