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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-08/0008
Der Wind fahrt über d'Stupfle . . .

Der Wind fahrt über d'Stupfle
un singt si herbstlich Lied;
der Summer lit im Sterbe,
bal, bal wird 's Laub sich färbe
un Nebel schliicht dur's Ried.

Es isch e still Verchlumse,
wehmüetig goht der Tag,
un 's Lebe ringt no Ode,
es will-em nüt mehr grote —
das isch si stummi Chlag.

Der Wind fahrt über d'Stupfle,
der Tod — un mahnt zuem End,
rißt ruuch an Blatt un Rinde,
duet Chraft un Lebe binde
un würgt's mit ehalte Hand.

Au unsrem Werk un Wese
z'lieb blibt kei Summer stoh;
der Herbstwind chunnt go z'fahre
un lait is still uf d'Bahre,
schickt eis im andre no.

Ob Bettler oder König,
armselig oder riieh:
was sich zuem Lebe gfunde,
isch au an d'Urständ bunde. —
Der Tod macht alli gliieh.

Wer das cha z'Herze fasse,
goht dur die Welt as Gast,
mag kei Ballast meh schleipfe,
schlieft liichter us de Leipfe,
un spart sich mengi Jast.

Fritz Wolfsberger

nahmt. 1788 und 1789 wirtet Johann Gg. Schick,
1790—1794 Christian Kiefer. 1795—1802 werden
Christian Kiefer und Hannß Jerg Schick gemeinsam
genannt, 1803 Christian Kiefer wieder allein.
Dazu wird weiter berichtet: „Weder die bey
denen Acta befindlichen von Zeit zu Zeit erneuerten
Bestandsbriefe noch der 1783 ausgestellte
Erblehensbrief (vgl. oben) berühren nur
das mindeste von einem mit dem Guth verbundenen
Recht zur Treibung einer Wirthschaft,
viel weniger aber von einer dieserwegen bestimmten
jährlichen Ohmgeldsabgabe." Noch in
dem Bestandsaccord von 1754 wird bei der neuen
Verpachtung des Gutes auf zwölf Jahre (es war
ja zu dieser Zeit noch Temporal-Lehen) erwähnt,
daß „dieses Guth nebst der Gerechtigkeit —
Wirthschaft treiben zu dürfen — übergeben
worden seye." In der noch weiter zurückliegenden
Bestandsaccord-Erneuerung von 1740 findet
sich der Hinweis:

„ . . . wogegen denn

8.

mehrbesagte Beständer vor die Abnutzung der
Äcker, Matten und Wayd, wie auch von der
Wirthschaft, in allem 300.— fl. zu zahlen versprochen
haben."

Die Wechselwirtschaft auf der Sirnitz wäre
beinahe schon im Jahre 1754 durch eine ständige
Schankwirtschaft abgelöst worden. Es ging damals
darum, einen neuen Forstknecht für die
Waldungen im Sirnitz - Köhlgarten - Gebiet anzustellen
. Ein Bericht des Forstamtes Rötteln zu

Kandern an die Fürstl. Rentkammer zu Karlsruhe
schildert die Zustände in den betreffenden
Waldungen in den düstersten Farben. Alle Anstrengungen
, das fast gänzlich zerfallene Forstwesen
in einen besseren Zustand zu bringen und
die vollständig ruinierten Waldungen wieder
emporzubringen, scheitern an den ausgedehnten
Bezirken, die die Forstverweser zu verwalten
haben. Die Wilderer in der Köhlgarten-Gegend
zeigen sich so stark, daß der Forstknecht mehrere
Waidgesellen zu sich nehmen muß, um sich ihrer
zu erwehren. Die weiten Gänge erfordern zuweilen
das Übernachten des Forstknechts. Dann
aber schlagen die Untertanen in den entgegengesetzten
Forsten Holz und weiden, wie sie wollen
. Ein 1753 im Köhlgartengebiet mit Tannennachwuchs
angesätes Feld sei 1754 durch die
Sirnitzer Pferde vollständig abgeweidet und
ruiniert gewesen. Aus all diesen Gründen sei es
ratsam, einen „tüchtigen, herzhaften, auch rauh
erzogenen Forstknecht" auf die Sirnitz zu setzen.
„Ein schlechtes Häuslein" sei dort auch zu errichten
, da Holz und Steine genug vorhanden
seien, auch Stallungen sich genügend vorfänden.
Zur Verbesserung seines Einkommens könnte
man dem Forstknecht auch den Betrieb einer
Wirtschaft gestatten. Ein Bauernwirt sei zwar
schon da, aber dieser hätte selten ein gutes Glas
Wein vorrätig.

Die Burgvogtei Badenweiler, zum Bericht aufgefordert
, meint wohl, man dürfe die Unkosten
nicht scheuen, die ein weiterer Forstknecht mit
sich brächte, wenn es um die Verbesserung der
Waldungen gehe, aber eine Wirtschaft hält sie
nicht für „profitabel", da sie schon den Pächtern
zugestanden sei. Wäre die Wirtschaft des Forstknechts
dann einträglicher, so würden die Pächter
um Nachlaß des Zinses einkommen; sei die
neue Wirtschaft aber nicht erträglich, so könne
man sie auch nicht als Besoldungsanteil gelten
lassen. Es heißt weiter: „Auch kann der Wirth
auf der Sirnitz keinen guten alten Wein führen,
die dadurch gehende Passage kommt von dem
Schwarzwald her und wird bewandert von lauter
rauh erzogenen Leuthen, welche nur neue Weine
trinken; sollte nun der Wurth ein gut Glaß alten
einlegen, so würde außer bey dem Forstamt,
welches das Jahr hindurch einige Mahle hinaufkommt
, er sehr wenig anbringen, folglich der
Vorrat wahn werden und verderben." Zweifel
hegt der Burgvogt auch darüber, ob bei der
exponierten Stellung, in der sich ein Forstknecht
auf der Sirnitz befände, er den auf dem österreichischen
Schwarzwald zahlreichen Wilderern
entgegentreten könnte. Hinsichtlich des Hausbaues
für den Förster gibt die Burgvogtei zu
bedenken, daß dadurch Grund und Boden der
Pächter verkleinert würden. Steinbrüche gäbe
es keine, und Holz, Kalk und Mauersteine in
Frohnen hinaufzubringen sei sehr umständlich.

Auf Grund dieses Berichtes entscheidet man
in Karlsruhe die Angelegenheit dahingehend,
daß man einen weiteren Forstknecht nicht anstellen
wolle; denn wenn ein solcher nötig wäre,
die herrschaftlichen Waldungen auf der Sirnitz
zu bessern, hätte man ihn wohl schon bei
früherer Gelegenheit bestellt.

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