Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-10/0010
Walter Küchlin:

>öec toortbrüdjige 7unFec

Die Erinnerung an das Hügelheimer Schlößchen
lebt ausschließlich in einigen Flurnamen
weiter und in dem, was seit Generationen als
Legende von Mund zu Mund gewandert ist. Nur
wenige schriftliche Quellen bestätigen seine
Existenz (vgl. Markgrafschaft Nr. 2/57) und werfen
ein fahles Licht auf Art und Umfang dieser
ritterlichen Behausung. Ihre Bewohner bleiben
uns größtenteils fremd, die Gründer unbekannt.
Und doch spielt uns der Zufall ein paar vergilbte
Dokumente in die Hand, die eine einzige
Situation — einer Momentaufnahme gleich —
schlagartig beleuchten.

1574 veräußerte der Landvogt von Rötteln,
Hans Conrad von Ulm, das Hügelheimer Schlößchen
mit den dazugehörigen Gütern an Adam
Wolf von Renchen, einen Junker. Der Käufer
bezahlte eintausend Gulden und versprach, die
restliche Kaufsumme an zwei genau festgelegten
Terminen zu entrichten. Es blieb aber beim Versprechen
. Die Termine verstrichen, das Geld
blieb aus. Ungeduldig wandte sich von Ulm
schließlich an den Amtmann in Badenweiler und
bat um Einsetzung eines Unterpfandes. Der Amtmann
schickte ihn jedoch nach Hügelheim mit
dem Auftrag, das Schlößlein einzunehmen. Von
Ulm machte sich unverzüglich auf den Weg und
besetzte in Hügelheim das herrenlose Schloß, in
dem er elfhundert Gulden vorfand. Die klingende
Beute hinterlegte der Landvogt beim Ortsgeistlichen
mit der strengen Weisung, das Geld ohne
seinen Willen nicht aus den Händen zu geben.

Kaum hatte Adam Wolf von Renchen von der
Besetzung seines neu erstandenen Schlößchens
erfahren, als er eilends mit drei Pferden in
Hügelheim (ankam) eintraf. Er war begreiflicherweise
über die Vorgänge wenig erbaut und bestürmte
den Geistlichen, das bei ihm hinterlegte
Geld herauszugeben. Der dachte aber nicht daran,
sein Wort zu brechen und blieb hart. Da griff
der von Renchen zu einer List. Wenn er ihm sein

Theodor Seidenfaden:

Der 30. September des Jahres 1807 war so
warm, daß der 50jährige Karl, Reichsfreiherr
vom und zum Stein seinem Kutscher gebot, langsamer
zu fahren: er wolle, bevor er Memel erreiche
, das Göttliche dieses Herbsttages auf sich
wirken lassen; dann bleibe er den Staatsgeschäften
, die ihn erwarteten, gewachsen!

Eben hatte die Sonne den Nebel des Morgens
überwunden. Die Landstraße von Schmelz, wo
der Freiherr übernachtet hatte, führte auf Memel
zu am Kurischen Haff vorbei. Sie war belebt von
Fahrzeugen, von Männern und Frauen, die eine
aufgelöste Ordnung verrieten. Das blaue Wasser
des Haffs diesseits der ansteigenden Nehrung-
Dünen atmete jedoch jene Größe und Stille, die
das Menschliche, auch wenn es das Leben von
Völkern erschüttert, nicht zu stören vermag.

Geld herausrücke, so ließ er den Geistlichen wissen
, werde er „vff sein Adenliche treuw vnd
glauben" mit ihm zum Amtmann reiten und dort
weiteren Bescheid erwarten. Dieses ritterliche
Versprechen ermutigte den bedrängten Pfarrer,
er gab dem Junker von Renchen das Geld und
ritt mit ihm gen Müllheim. Sie hatten aber das
Dorf kaum hinter sich ge^ssen, als sich der von
Renchen umwandte und seinem Begleiter bedeutete
, er möge allein nach Müllheim reiten. Dann
gab der Junker seinem Pferd die Sporen und
sprengte gen Neuenburg.

Dieser gemeine Wortbruch verschärfte natürlich
die Lage, und es braucht nicht zu verwundern
, wenn in der Folge zwischen den markgräflichen
Bediensteten und den Leuten des von
Refichen und seiner Anhänger auf freiem Felde
Schüsse gewechselt wurden. Es gelang schließlich
auch, des Junkers Diener mit dem Pferde seines
Herrn gefangen zu nehmen und in Ketten zu
legen. Nach etlichen Tagen ließ man ihn wieder
laufen, behielt aber das Pferd und einen silbernen
Dolch zurück.

Einmal drohte ein Anhänger des Junkers von
Renchen nach einem kurzen Feuergefecht mit
zwei Dienern des Amtmanns von Badenweiler,
daß das Dorf Hügelheim innerhalb von acht
Tagen „Im Rauch geen Hymel faren müßte."
Als man ihn wegen dieser Drohung gefangen
nehmen wollte, floh er „geen sant Johans in die
Freyheit, da er dan noch ser krankh lige", so
berichten am 9. Mai 1575 „Bürgermeister und
Rath zu Newenburg im Preißgaw" der an diesem
Vorfall interessierten vorderösterreichischen Regierung
nach Ensisheim.

Junker Adam Wolf von Renchen hielt sich
ebenfalls noch einige Zeit in Neuenburg auf. Das
Hügelheimer Schlößlein sah er aber nie mehr, so
daß ihn sein Wortbruch eigentlich recht teuer zu
stehen kam.

Quelle: Generallandesarchiv Karlsruhe 47 095, S. 1 ff.

So dachte der Reichsfreiherr, der unausgesetzt
den Blick seiner kleinen, funkelnden Augen in
die Weite zur Linken des Wagens richtete. Die
beiden Rappen folgten dem geringsten Zügelzuge
des Kutschers, neben dem der Kammerdiener
auf dem Bode saß, und die wohlgenährten Tiere
gingen nahezu im Schritt. Kutscher und Diener
aber saßen unbewegt und stumm. Sie wußten:
ihr Herr wolle dieses letzte Stück der langen
Fahrt ungestört sein. Das geübte Ohr des Dieners
hatte verstanden, welches Anliegen in seinem
Befehl an den Kutscher mitgeklungen war.

Vor dem Ewigen mußte geschehen, was sich
begab. Nahezu neunundzwanzig war ich alt, als
der starb, dem Preußen das Aufrücken zur Großmacht
dankte. Ob ich ihn auch nicht mochte, weil
ich erkannte, er schaffe sein Werk ohne Wurzeln,

j&zx: yctfoWner / eine anböte

8


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-10/0010