Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fs
Hebelbund Müllheim [Hrsg.]
Die Markgrafschaft: Beiträge aus Geschichte, Kultur und Wirtschaft des Markgräflerlandes
9. Jahrgang, Heft 11/12.November/Dezember 1957
Seite: 15
(PDF, 9 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-11-12/0017
Richard Gang:

£>zt 3ranbftifta

Der Klauisenhof war alt und baufällig. Sein
Schindeldach schimmerte zwar, wenn man vom
nahen Spießhorn auf ihn herunterschaute und die
Sonne darauf schien, wie blankes Silber im
grünen Gewoge der Wiesen und Berge; aber es
war löcherig und eingesunken, und die Dachsparren
zeichneten sich darunter ab wie die
Rippen der im Stall stehenden Kühe unter ihrem
Fell. Die wenigen mageren Äcker, die zum Anwesen
gehörten, bereiteten zwar viel Arbeit,
brachten aber nur geringe Ernten. Kein Wunder,
daß sein Besitzer zurückkam, als seine Frau
bettlägerig wurde und zwei Kühe an einer
Seuche eingingen. Er wußte vor Gläubigern bald
nicht mehr wo ein und aus. Da wagte er, nachdem
er allerlei Vorkehrungen getroffen hatte, in
einer Gewitternacht zu einem verzweifelten Mittel
seine Zuflucht zu nehmen. Das morsche
Gebäude prasselte wie ein Strohfeuer zu den
düsteren Wolken hinauf.

Als andern Tags die Gendarmerie erschien,
wußte der Klausenbauer prompt zu antworten,
und die Uniformierten nickten und gingen beruhigt
fort. Ein Gemunkel aber hielt sich in den
umliegenden Höfen, und bald lief ein Brieflein
heimlich mit genauen Angaben in die Stadt zum
Richter. Zwei Herren erschienen nun von dort
in einer Kutsche und ließen sich zunächst zum
Bürgermeister fahren. Der Ortsvorsteher stellte
dem Abgebrannten ein gutes Zeugnis aus und
berichtete in bewegten Worten von den Schickschalsschlägen
. Nach mancherlei Hin und Her
meinten die Herren, wenn es so stehe, wollten
sie die Verfolgung wegen Brandstiftung stillschweigend
fallen lassen. Doch, so fügte noch

Paula Hollenweger:

Wie oft zerbricht sich in heutiger Zeit eine
Hausfrau den Kopf was sie auf den Tisch bringen
soll, obwohl eine große Auswahl an Lebensmitteln
ihr zur Verfügung steht. Auch in früherer
Zeit muß das so gewesen sein, und in guten
Jahren war man auch damals „verschleckt", wie
aus einer Papierhandschrift aus dem 15. Jahrhundert
hervorgeht, wenn auch ein fester
Küchenzettel für jeden Tag das Essen vorschrieb,
wie es eine damalige Gutsfrau anführt:

„Item am Sunentag, am zinstag, am dunstag,
so ißt man gewöhnlich Fleisch, dazu kocht man
ruben, kraut oder speckerbsen, je nachdem es im
Johr ist und man es mag haben; und jedesmal
ein fleischsuppen und jeder zwei Stuck grün
fleisch oder ein grüns und ein dürres wie man's
begehrt".

So hat man es in Markgräfler Bauernhäusern
bis vor dem ersten Weltkrieg gehalten. Nun
schreibt sie weiter:

„Item an diesen drey tagen zum nacht essen:
ein habermus und ein fleischsuppen; ist uf die

einer der Richter hmzu, er glaube, daß jener
seinen Hof angezündet habe, was, unter uns
gesprochen, der Bürgermeister davon halte. Dieser
sah, daß die Fremden es gut mit dem Verzweifelten
meinten, und gestand, er sei gleicher
Ansicht, milderte aber, der alte Hof habe sein
Brandgeld längst bezahlt. Die Herren lachten
herzlich, und die Sache war an diesem Ort entschieden
. Sie bestiegen die Kutsche und fuhren
der Form wegen zum Klausenho^, um den
Eigentümer ein bißchen zu verhören.

Als das Gefährt auf dem Brandplatz vorrollte,
war der Bauer damit beschäftigt, aufzuräumen.
Der Bürgermeister stellte ihn den Richtern vor
und bemerkte dazu: „Das ist der arme Kerl, dem
der Blitz ins Haus geschlagen hat." Doch die
Städter behielten ernste Mienen und sagten, das
bezweifelten einige, der Hof sei gut versichert,
voller Schulden, die Rettungsarbeiten hätten wie
am Schnürchen geklappt, und seine Frau sei auch
ein paar Tage vor dem Unglück gesund geworden
. Da wurde der Angeklagte blaß und verwirrte
sich bei den Aussagen. Als einer der Herren
sogar wußte, jener habe im Herbst zum
Dachdecker gesagt, es wäre ein guter „Gottswill",
wenn der Blitz in diese Hütte schlagen möchte,
da rang der Geängstete nach Luft und stotterte:
„Ja, das schon, aber, aber ich hab halt gemeint."

Da erkannte der Rechtskundige hinter dem
bebenden Gesicht des Bauern ein weiches, treues
Herz, das ihn wertvoller dünkte als manches,
kalte, vor Gerechtigkeit und Frömmelei strotzende
und flüsterte, indem er sich umwandte, den
beiden andern zu: „Wir müssen aufhören, sonst
gesteht er es noch ein."

tag ein groß fest, so gibt man ein reis suppen
oder ein milchmus von reis oder griesmus."

Vom „Habermus" weiß ja unser Hebel auch
noch zu erzählen.

„Item alldieweil man fleisch zum braten kan
bekommen, so gibt man jedem zwey' stückle
gebrottenes oder ein gebroten und ein gesotten;
kann man kein kalbfleisch überkummen, so gibt
man spinnwidder (Schaffleisch), kan man dasselb
auch nit haben, kauft man mehr rindfleisch, kan
man das auch nit haben, so gibt man einer zwey
eyer in anke oder ein ey, danach man auf diese
zeit kan haben.

Item am mentag, am mütwuchen und am
samstag vor osteren bis corporis Christi, so gibt
man jeder zum tag vier eyer, danach gibt man
einer drey eyer zum tag bis sie tür werden und
man eins um einen heller gibt, so gibt man einer
uf enmal nummen ein ey und aber allerwegen
zwey müs.

Kan man die eyer nit haben, so gibt man
etwas anderes dafür, hering oder blatsalat oder

Ein fünfhundert Jahre alter Küchenzettel

15


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1957-11-12/0017