http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1958-09/0015
Badenweiler, von Niederweiler aus gesehen.
„Ew. Hochfürstl. Durchl.
soll ich unterthänigst nicht
vorenthalten, welchergestal-
ten Samstag, den 6. April der
bis dato auf Badenweiler gelegene
Commandant Dartau
(vgl. oben) nach in der Nacht
vorher empfangenen Ordre in
aller Frühe, 4 Uhr vormittags
, gedachtes Schloß Badenweiler
in Brand gesteckt und
nachdem alles vermittels den
in den Zimmern eingelegten
Grenadieren in hellen Flammen
gestanden, mit seinen
unterhabenen Völkern und
übrigen Grenadiers zuerst auf
Freyburg zu seinem marche
am Gebirg hinunter gegangen
, also den Ort totaliter
verlassen und ruiniert, uner-
achtet kurz vorher von Breisach
und Freyburg eine ziemliche
Menge Mehl dahin geführt
worden, daß es den
Anschein hatte, als sollte der
Ort noch länger von ihm
mainteniert werden. Gleichwie
nun ein sehr großer
Schaden in dem geschehen,
daß alle Zimmer, Gemächer
und Fruchträume, welche man
mit großen Kosten kaum wieder zu Stande gebracht
und bis dahero darin erhalten, bis auf die
Mauern dergestaltig eingeäschert, über das auch
alle Keller samt dem meist neuen Bandgeschirr
usw. durch das zugrunde gerichtet und verbrannt
worden.
Also ist den oberen Vogteien einige Erleichterung
durch den Abzug zugekommen, obwohl
die sechs niederen Vogteien, als welche am nächsten
bei Freyburg, folglich unter feindlichem
Zwang gelegen, werden sich zur Zeit noch gar
nicht oder wenig zu getrösten haben, sondern
noch beständig zu Schanzarbeiten oder anderer
Drohung mit Gewalt angestrengt werden. Dabei
auch zu besorgen, daß der Intendant de la Grange
nunmehr eine gewisse Summe zur diesjährigen
Contribution zu benennen und Ew. Durchlaucht
Fürstentum und Leuten aufbürden wird, maßen
er sich bereits durch verschiedene Schreiben
dahin vernehmen lassen. Davon, was derentwegen
vorkommen möchte, hier nicht gehorsamst
berichtet werden solle.
Aber auch unterthänigst nicht zu verhalten,
nachdem diese Zeit her und so lang die Königl.
Dragoner und Grenadiere das Schloß und Ambts-
haus Badenweyler occupiert gehabt, bei den
Unterthanen besagter Herrschaft allerhand hochschädliche
Unordnungen, ja beinahe eine halbe
Barbarie eingerissen, daß sie auch guten Teils
Eure Hochfürstl. Durchlaucht als ihren angeborenen
Landesfürsten aus schuldiger Obacht setzen
und mehrere Reflexion auf einen fremden Herren
zu machen angefangen, zu geschweige, daß
sie ihre Vorgesetzten, Vögte und Stabhalter, auch
mir, ihrem Amtmann einige Parition (Gehorsam)
Lithographie von Engelmann um 1850
und Respekt zu erweisen sich derzeit schuldig
erkennen sollen, dahero denn um solche und
andere umreißende, weitausgehende inconvenien-
tion und exorbitantion in etwa nur zutrug, höchst
nötig wäre, daß jemand von Oberamtswegen und
wo ich nicht seihst, doch wenigstens der Amtsschreiber
in den Orten sich einfinden und Euer
Hochfürstl. Interesse zu beobachten helfen sollte,
welches jedoch sehr schwer fallen dürfte. Weylen
auf dem Lande einige Lebens- und Sustentations-
mittel, wie leider mehr als zuviel bekannt, der
Zeit nicht mehr vorhanden, zumalen das Ambt-
haus zu Badenweiler beim Abzug der Franzosen
zerschlagene Fenster, Türen und Tore hatte, auch
Getäfer, Schlösser, Riegel und Bänder abgerissen
waren. Dies alles müßte ersetzt werden. Der
Landesfürst möchte gnädigst gestatten, daß wegen
Mangels benötigten Logements zu Badenweiler
man sich zu Sulzburg im Schloß oder
Amtshaus vorerst aufhalte, weil alles dort ohnedem
leer stehet."
So verliert Badenweiler zu diesem Zeitpunkt
mit dem Untergang der Burg und der starken
Beschädigung des Amtshauses seine Eigenschaft
als Verwaltungsmittelpunkt für die Herrschaft.
Oberamtmann von Merckelbach siedelt als oberster
Beamter der Herrschaft Badenweiler nach
Sulzburg über. Der Burgvogt als erster Rechnungsbeamter
verlegt seinen Amtssitz nach
Müllheim.
Droben aber auf der Anhöhe über Badenweiler
ragen die Trümmer der einst so stolzen
Burg. Efeu und mannigfaltiges Strauchwerk
überziehen die Mauern, nisten sich in der dürftigsten
Ritze ein und tragen so dazu bei, den
13
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1958-09/0015