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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-01/0013
Scheidung bekannt geworden, als auch schon ein
getreuest gehorsamster Knecht des Markgrafen,
Pfarrer Johann Christoph Ludwig Zandt von
Eisingen, darum bat, ihm durch diese Gelegenheit
„eine nach Höchstem Ermeßen zulängliche
Verbeßerung der Besoldung Huldreichst zuzuwenden
". Er versprach dafür, stets bestrebt zu
sein, in tiefster Untertänigkeit zu leben.

Im April 1787 starb Isaac Gmelin im Alter
von 74 Jahren. Müllheim meldet an den Markgrafen
:

„Es ist der Pfarrer Isac Gmelin zu Badenweiler gestern
in dem 74ten Jahre seines Alters gestorben und hat eine
Wittib nebst nachverzeichneten Kindern hinterlassen:

1. Augusta Regina, gebohren den 3ten Jenner 1757, an
den Pfarrer Rupp in Tutschfelden verheurathet;

2. Georg Jeremias Gmelin, Vicarius in Badenweiler,
gebohren den 6ten Juli 1758;

3. Isac, gebohren den 6ten October 1759. Handelsmann
in Müllheim;

4. Wilhelm Friederich, gebohren den 26ten November
1760, ist in Rom;

5. Carl Christian, gebohren den 18ten Merz 1762,
Doctor in Carlsruhe;

6. Gottfried, gebohren den 16ten October 1763, ist in
Courbevoix;

7. Juliana Sophia, gebohren den lOten October 1765,
ist an Handelsmann Autenrieth in Lahr verheurathet
;

8. Friderika Margaretha, gebohren den 2ten Merz 1769,
ist noch bei ihrer Mutter zu Badenweiler;

9. Philipp Jacob, gebohren den 23ten October 1770,
lernt in Straßburg bei Handelsmann Bader die
Handlung.

Die Obsignation der Verlassenschaft, sowie der zum
Pfarrdienst gehörigen Akten und Gefäßen haben wir
gleich besorgt".

Im gleichen Monat noch bewirbt sich Pfarrer
A. W. Sievert von Weil um die Pfarrei Badenweiler
, die doch schon längst an den Sohn des
Verstorbenen vergeben war. Sein Bewerbungsschreiben
ist so raffiniert angelegt, daß es wie
meist in diesen Fällen peinlich und erpresserisch
wirkt. Er schreibt:

„Da die Pfarrey Badenweiler, eine der vorzüglichsten
im Lande, durch den Tod des Pfarrers
Gmehlins erledigt ist, so werden Ew. Hoch-
fürstl. Durchl. bey diesem Anlaß eine Menge
Bittschriften unterthänigst zu Füßen gelegt werden
. Kaum wage, mich unter so viele Compe-
tenten zu stellen. Da ich aber bereits 24 Jahre
im Amt bin, mich auf das Zeugniß meiner
Obern und meines eigenen Gewißens mit Frei-
digkeit berufen darf, daß ich mir bißher nichts
habe zu Schulden kommen laßen, sondern die
Pflichten meines Amtes nach allen Kräften
gewißenhaft erfüllt und wohl sagen darf, daß
ich bey der damals sehr unruhigen Gemeinde
Bahlingen in zwölf Jahren mehr als andere
gearbeitet; auch meine Familie von 9 lebendigen
Kindern es mir zur Pflicht macht, in dem Weg
der Ordnung eine Verbeßerung zu suchen, ich
auch jedem, der älter ist als ich, die Pfarrey
Badenweiler von Grund der Seele gönne, keinem
Aelteren im Wege stehen und keinen über mich
seufzen machen will, so würde ich untröstlich
seyn, und es als ein Merkmal Höchstdero Unzufriedenheit
mit meiner bißherigen Amtsführung

ansehen müßen, wenn ein jüngerer mir vorgezogen
werden sollte. Doch das habe nicht zu
besorgen, Ew. Hochfürstl. Durchlaucht haben die
Ordnung selbst gnädigst festgesetzt, daher mich
um so freudiger der gewißen Erhörung meiner
unterthänigsten Bitte getröste und in tiefster
Ehrfurcht ersterbe".

Was ist Ordnung und was Gesetz und was
ein Setzer von Ordnung und Gesetz? Die meisterhafte
Bewerbung blieb ohne Erfolg. Ob er nun
wirklich sein weiteres Leben untröstlich unter
der niederschmetternden Erkenntnis „von Höchst
dero Unzufriedenheit mit seiner bisherigen Amtsführung
" verbracht hat, ist in den Akten nicht
verzeichnet.

Nun setzte ein wenig erfreulicher Handel um
die Pfarrgüter ein. Den Reigen eröffnet die Burg-
vogtei Badenweiler mit einer Anfrage, was nun
zu geschehen habe und wie die Besoldung für die
Zukunft auf eine für das herrschaftliche Interesse
minder nachteilige und für den Pfarrdienst mehr
schickliche Weise geregelt werden könnte. Der
Grundton ist klar, es schwingt darin etwas von
einer verdeckten Säkularisation mit. Im Vorbehalt
des Markgrafen war ursprünglich nur an
das jugendliche Alter des neuen Pfarrers gedacht,
der im Vergleich zu seinem alten Vater nicht die
gleich hohen Bezüge beanspruchen könne. Bei
den vorherigen Neubesetzungen war davon nie
die Rede gewesen, denn die Bezüge waren ja
nicht an die Person, sondern an die Pfarrei
gebunden. Son§t wäre eine anderweitige Verwendung
der durch die Gehaltskürzung überschüssigen
Bezüge gar nicht möglich gewesen.
Gleichzeitig aber wurde dadurch die Rechtmäßigkeit
der Kürzung fraglich. Nun soll diese Besoldung
unter Ablösung aller Zehnten in ein festes
Gehalt umgewandelt werden.

Die Burgvogtei stellte zuerst ein Verzeichnis
aller bisherigen jährlichen Bezüge auf. Dieses
bietet ein gutes Bild nicht nur vom Umfang,
sondern auch von den mit dem Einzug verbundenen
Schwierigkeiten. Die Streitigkeiten und
Prozesse mit den widerspenstigen Schuldnern
erforderten nahezu eine volle Arbeitskraft.

Das Schreiben der Burgvogtei lautete:

„Der bisherige Pfarrer Gmehlin zu Badenweiler
ist nun vorige Woche gestorben. Er und
sein seel. Vatter sind auf diesem Dienst über
achtzig Jahre lang gewesen und haben die von
undenklichen Jahren her darauf bestimmte Besoldung
genoßen. So viel mir bekannt ist, besteht
solche in folgendem und zwar in fixo an:

Geld 29 kr

Waitzen 9 Malter

Roggen 16 Malter 1 Sester

Haber 6 Malter 6 Sester

Wein 12 Saum

Stroh 50 Bund

Brennholz, so wie ich gehört aus den Badenweiler
Vogtei Waldungen wenigstens in

20 Klafter,

welche ihme, außer dem Holz von hier aus,
abgereicht; und dann ferner

Wein 4 Saum,

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