Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-03/0008
Kohler („Die Burgen des mittelalterlichen
Breisgaues") schreibt: „Schon zur Zeit des Vertragsabschlusses
mußte der Markgraf die strategische
Bedeutung dieses Berges inmitten eines
Gebietes, das ihm kraft vogteilicher Rechte
unterstand, klar erkannt haben und schon zu
dieser Zeit den Bau einer Burg erwogen und daher
auch gewisse, nicht mehr feststellbare Ansprüche
auf diesen Berg erhoben haben. Vierzehn
Jahre später wurde erstmals die Burg Sausenberg
erwähnt". Schon kurze Zeit später kamen
die Herren in den Besitz der Herrschaft Rötteln
(1315), und es ist begreiflich, daß sie ihren Wohnsitz
dorthin verlegten. Nur einmal, im Jahre 1428,
hören wir, daß der Markgraf auf der Sausenburg
baute. „An der Burg Sausenberc dacte er den
umbgang uf den muren und machte ein wachter-
stübli by dem turn", heißt es.

Fortan war die Burg von einem Burgvogt bewohnt
. 1441 wird Hans von Flachsland als Landvogt
von Sausenburg genannt. 1428 war Markgraf
Rudolf III. gestorben und Markgraf Wilhelm
hatte die Regierung angetreten. Er hatte enge
Beziehungen zum Hause Österreich und wurde
Statthalter in den Vorlanden. 1441 entschloß er
sich, seine väterlichen Gebiete seinen minderjährigen
Söhnen unter der Vormundschaft des
Grafen Johann von Freiburg zu übergeben. 1678
wurde die Burg durch die Franzosen unter Marschall
Crecqui zerstört.

Als die Herren von Kaltenbach von Westen
her in unsere Gegend kamen, blieben sie nördlich
von Kandern. Aus ihrem Besitz erwarben die
Markgrafen den Sausenberg, der mit der Kander-
ner Gemarkung verbunden ist. Woher der Bischof
von Basel die Kirche von Kandern hatte, ist nicht
bekannt. Aber er schenkte ihre Einkünfte 1083

K. Schäfer:

So groß der Raum ist, welchen die dauernden
Bannstreitigkeiten Neuenbürgs mit den angrenzenden
Nachbargemeinden in der Vergangenheit
der Stadt einnahmen, so sind sie doch nur Randerscheinungen
ihrer Geschichte.

Als Neuenburg noch unter den Städten der
österreichischen Vorlande eine bedeutende Stellung
einnahm, ging es nicht um einige Mäuler
Grünfutter oder einige Fuhren Dorngestrüpp,
sondern stets um das Ganze der Existenz. Der
Kampf bestimmte die Züge der Stadt und furchte
sie. Nach dem Untergang 1704 war es der Streit,
der das Gesicht des neu entstandenen Gemeinwesens
entstellte.

Einstmals war das Recht ein fester und sicherer
Begriff. Immer wieder ließ sich die Stadt ihre
Rechte von Königen und Herzögen bestätigen.
Der Lebensraum der Stadt war durch das Adol-
phinische Privilegium bestimmt und wurde von
niemanden in Zweifel gezogen. Die Angriffe, die
darauf erfolgten, entsprachen nicht der Kampfesweise
der Hyänen, sondern dem gewagten Sprung
des Löwen. Wenn zur Zeit Peter von Hagenbachs
der Landwaibel von Ottmarsheim gegen die

dem neugegründeten Kloster St. Alban in Basel,
das dann den Zehnten von der Pfarrei Kandern
bezog. 1572 wird der Markgraf „rechter einiger
Herr und Inhaber des Marktes Kandern" genannt.
Der Flecken hatte also Marktrecht. Er nahm eine
besondere Stellung ein in dem Herrschaftsgebiet,
das die Markgrafen von Hachberg aufzubauen
begannen, als sie den Sausenberg erwarben und
die Burg erbauten.

Jede Morge, am en achti umme,

sieht me d'Nähjerne dur's Städtli goh.

Uf der Stroß, do heißts: „Grüeß Gott, Frau Müller!",

in de Hüüser: „Tante Lis, bisch do?"

Alles macht si: Chlaider, Hemder, Jacke;
alti Sache werde wieder neu,
Buebehose, Schürz, churzum aß jedes
sich am Neue un am Alte freu.

Flink un ruehig schafft si ihri Arbet,
bruucht z'Mittag e Viertelstündli Schloof;
mänggmol hilft si au de Chinder lehre,
paßt dur's Fenster no uf's Chlainst im Hof.

öbbe bettlet ais: „Verzell mer Gschichtli",

oder: „Tante, singe mer hüt nit?",

oder: „Naih mer doch grad gschwind e Säcklü",

oder: „Bringsch dy Märchebuech morn mit?"

So wie d'Chinder maches au die Große,

bringe ihri Sorge zue der Lis,

un si hilft un rötet allerorte,

seig's in Freud un Laid, uf mänggi Wiis.

Isch der Tag vorbei un d'Arbet fertig,
packt si mit eme stille Süfzger ii,
freut si uf dehaim, uf ihri Stube,
wo si ganz cha by sich selber sii.

Ida Preusch-Müller

Fischgerechtsame der Stadt sich verging und dafür
mit dem Leben zahlte, war dies ein hochpolitischer
Akt in den Zielen Burgunds, niemals ein
In - Frage - stellen jeder Gerechtsame. Wenn im
18. Jahrhundert Zienken, Grißheim und Auggen
nach den Rheinvorlanden griffen, verwandelten
sie den festen Boden der Ordnung in trügerischen
Morast.

Immer beruft sich die Stadt auf ihr verbrieftes
Recht und ihre alten Verträge. Doch sie übersieht
, daß sich mit den Jahrhunderten auch die
Menschen und die Verhältnisse geändert haben,
daß die Vertragspartner längst vermodert waren
und ihre Nachfolger sich in nichts mehr gebunden
fühlten.

Am 12. April 1771 verfaßte Kanzleiverwalter
Klein ein „Unterthänig Gehorsamstes Pro Memoria
", in dem er sich auf den bekannten Abschnitt
der Privilegien berief, der das Besitzrecht
an sämtlichen bestehenden und noch entstehenden
Inseln des Rheines zwischen Grißheim und
Bellingen der Stadt zuerkennt. Ebenso erwähnt
das Pro Memoria Verträge von 1510 und 1545.

Diese Rechtsauffassung bildet den Hinter-

Safdjmen

6


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-03/0008