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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-03/0009
grund für folgenschwere Ereignisse. Für die vorderösterreichische
Regierung in Freiburg ist das
Rheinvorland österreichischer Besitz. Sie schickt
darum unter der Führung eines Faschinat-Inspek-
tors Arbeitet in das Vorland mit dem Auftrag,
Faschinen für das Rheinwuhr in Alt-Breisach zu
hauen. Als diese Arbeiten sich auch auf das strittige
Gebiet unterhalb Zienkens erstreckten, kam
es zum Zusammenstoß. Zienken gehörte zum
Markgräfler Oberamt Müllheim. Der Amtsver-.
weser dieses Gebietes, Hof rat Wieland (1760 bis
1777), wurde in Freiburg von dem Vorkommnis
unterrichtet. Aus seinem Gegenbericht vom 13.
April erfahren wir von den Ereignissen.

Das Schreiben ist ein Muster diplomatischer
Geschicklichkeit:

„Excellenz

Hochwohlgebohrener, Wohlgebohrene,

und HochEdelgebohrene,

Insondres Hochgeehrtest und Hochgeehrte

Herren!

Nachdem Ewer Excellenz und meine insonders
Hochgeehrteste auch Hochgeehrte Herren beliebet
, bey meiner gestrigen Anwesenheit in Freyburg
, durch den Herrn Regiments Rat von Zwerger
die Beschwerde bey mir zuführen, daß abgewichenen
Mittwoch die auf Deroselben Befehl
abgeschickte Faschinenmacher von Freyburg bey
unternommener Weghauung des Holzes in denem
unterhalb des Hochgestades Zienckener Bannes
gelegenen Rhein Insuln durch einen von dem
Herrn Burgvogt Erhardt geführten Trupp Bauren
hievon mit Gewalt abgetrieben worden, verschiedene
davon mit Rippen Stößen mißhandelt,
mit gespannten Hahnen auf einen Arbeiter gehalten
und dessen Ergebung verlanget, mehrere
gefangen genommen und denenselbigen vieles
Geschirr, das sie zur Arbeit gebrauchet, abgenommen
, hiebey auch irrespectueuse Reden von
dem Herrn Burgvogt Erhardt geführet und von
dem Stabhalter zu Ziencken dieser Arbeit zwei
Tage lang im Zienckener Bann beygewonet worden
, ohne die geringste Einwendung dagegen zu
machen; so habe ich zufolge der vor mir getanen
Versicherung gleichbalden nach meiner Ankunft
diesen Morgen Erkundigung von der Sachen
Beschaffenheit eingezogen und erhoben, daß
würcklich ein starcker Haufen Arbeiter von dem
Faschinat Inspector angeführet in die zu dieß-
seitigem Bann gehörige Grüner, oberhalb der
Grißheimer Bannscheide eingefallen und daselb-
sten vieles Holz um Faschinen daraus zu machen,
abgehauen, zu deren Abtreibung Herr Burgvogt
Erhardt, welchem ich bey meiner Abwesenheit
die Besorgung des Ober Amts übertragen, mit
einem in der Eil zusammen gezogenen Trupp
Bauren zu Handhabung dießseitigen Besitzes und
Gerichtssame sich eingefunden und die Arbeiter
würcklich von der unternommenen Stöhrung abgetrieben
und zum Merckmal dieser Handhabung
einiges Geschirr der Ursachen gepfändet und abgenommen
worden, weilen, als man anfänglich
auf des Inspectoris Äußerung wie er nicht gewußt
, daß er in dießseitigem Bann seye, die Gefangene
los gelassen und mit Endigung der Arbeit
sich begnüget, erst aber gedachter Inspector
nachgehends geäußert, wie er Befehl von Einer
Hochlöbl. Regierung empfangen, in allen unterhalb
Neuenburg gelegenen Grünern Holz zu
Faschinen wegzunehmen.

Es wiederspricht gedachter Herr Burgvogt
Erhardt gleich denen Vorgesetzten zu Ziencken,
daß ihres Wissens jemand mit gespanntem Hahnen
einer Flinte auf einen Arbeiter losgedrungen
und dessen Ergebung unter Androhung Gefahr
verlanget, oder sonsten einige Gewalt mit Stoßen
oder Schlagen gegen die Arbeiter ausgeübet, vielmehr
eben in der Absicht bey 100 Mann zu dieser
Verrichtung genommen worden, damit die
Arbeiter vom Wiederstand abgeschrecket und
Thätlichkeiten desto eher vermieden werden, gar
keine irrespectueuse Reden /: welches auch nicht
einmal von einem Mann von der Art wie Herr
Burgvogt Erhardt zu vermuten :/ ausgestoßen,
am allerwenigsten aber der Stabhalter von
Ziencken diese Arbeiter zwei Tage lang in dießseitigem
Bann in seinem Beyseyn arbeiten lassen
ohne ihnen solches zu wehren, vielmehr dieser
versichert ujid auch der Augenschein es zeiget,
daß erst am Mittwoch Morgen diese Unternehmung
im Zienckener Bann angefangen, hingegen
am Montag vorher er zwar im Grießheimer Bann
bey denen Arbeitern gewesen und jemand gesagt,
daß sie auch im Zienckener Bann Faschinen
machen wollten, er aber eines Theils solches nicht
vor Ernst gehalten, anderen Theils solches aber
nicht vorschicklich angesehen in einem fremden
Bann gegen dergl. Reden Protestation einzulegen.

Ewer Excellenz und meiner insonders Hochgeehrteste
und Hochgeehrte Herren belieben
demnach aus diesen erhobenen Umständen Selbsten
abzusehen, daß man keinen Vorsaz gehabt
habe, einige Gewalt gegen Deroseitige Untertanen
auszuüben, sondern nur dieselbe von
ihrem unerlaubten Beginnen in dießseitigem
Territorio, ohne vorher erlangte Bewilligung,
Faschinen zu machen, abzutreiben und den
von alten Zeiten hergebrachten Besitz zu
handhaben. Ich hätte freilich wünschen mögen,
daß solches nicht geschehen dörfen, und der abgeschickte
Faschinat Inspector dießseitigen Terri-
torii sich enthalten hätte damit nicht dergleichen
Handlung andurch wäre erzwungen worden. Es
leget sich aber auch zu Tage, daß dieser Inspector
seinen Bericht ungemein übertrieben und sich
beflissen habe, ein Feuer anzulegen, welches vielleicht
nicht würde in diese Heftigkeit gekommen
seyn, wann derselbige bey der von Anfang vorgespiegelten
Unwißenheit, daß er in einem fremden
Bann seye, geblieben wäre.

Ewer Excellenz und meine insonders Hochgeehrtest
auch Hochgeehrte Herren sind nach
Der hegenden billigen Gedenckungs Art weit
entfernt dießseitig hochfürstl. Haus in seinen
Gerechtsamen un wol hergebrachtem Besiz irgendwo
Eingriff zu tun und werden deßwegen
auch des Faschinat Inspectoris unternommenen
Einfall mit denen vielen Arbeits Leuten in dem
Zienckener Bann gewiß mißbilligen, auch nicht
abgeneigt seyn, denselben auf mein hiedurch
ergehendes höfliches Ansuchen iub Oblatione

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