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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-03/0010
Reciproci auf Montag, den 29ten April a: c: an-
hero zustellen um ihn zu gehöriger Strafe ziehen
zu können.

Inzwischen aber, da Se. Freyherrliche Excellenz
, der Herr Regierungs Praesident, Baron von
Ulm, bey mir persönlich darum angestanden,
denen Arbeits Leuten ihr weggenommenes Geschirr
wiederum zustellen zu lassen, um ihr
Geschäft an der Faschinade zu Breisach fortsezen
zu können und hiebey in Beysein des Herrn
Landvogt von Geusau, auf mein Ansuchen die
Versicherung mir zu erteilen beliebet, daß die
Zurückgabe des gepfändeten Geschirres bey
Erörterung dieser Angelegenheit niemalen zu
dießseitigem Praejudiz gereichen oder zu besagter
Mißkennung der zustehenden Befugsame angeführt
werden solle; so habe ich in dem Vertrauen
auf diese Zusage, zu Bezeugung meiner
äußersten Bereitwilligkeit in allen Verkommenheiten
mich gefällig zuerweißen, auch gleich-
balden heute den Befel erteilet, daß oberwähntes
Geschirr denen Arbeitern zurückgegeben und
von dieser Neigung denenselben Nachricht erteilet
werden solle.

Ewer Excellenz und meine insonders Hochgeehrteste
und Hochgeehrte Herren werden mir
hiebey nicht verüblen, wann ich gegen diese von
Dero seitigem Faschinat Inspectore getane Vio-
lationem Territorii eine Protestation zu Verwahrung
dießseitig hochfürstl. Gerechtsame anfüge
und des weiteren bitte, daß der wegen denen
Zienckenern unter dem Hochgestad liegenden
Grüneren von der Stadt Neuenburg erregte
Streit, würcklich zu der bevorstehenden (Konferenz
verwießen ist, um darinne seine gütliche
Ausgleichung zu erlangen, einstweilen und biß
auf dessen Erfolg dergleichen Eingriffe Dero
seitigen Untergebenen verboten werden möchten.

Ich werde mich in diesen wie in anderen Fällen
möglichst beeifern, alles dasjenige vorzukehren
, was nur zu Unterstützung nachbarlichen
Vernehmens ersprießlich seyn mag und die Ehre
haben, in vollkommenster Veneration und Hochachtung
zu beharren

Ewer Excellenz und

Meiner insonders Hochgeehrtest auch

Hochgeehrter Herren

Müllheim, den 13ten April 1771

gehorsamster Diener und
dienstbereitwilligster

C. F. Wielandt."

Damit war der Vorfall zu einer Staatsaffäre
geworden. So billig wollte sich die Regierung zu
Freiburg nicht geschlagen geben. Hof rat Wielandt
baute zwar Freiburg eine goldene Brücke, indem
er den armen Faschinat-Inspektor zum Sündenbock
stempelte. Sicherlich hatte dieser eine etwas
unglückliche Rolle gespielt. Es ist auch ohne
weiteres zu glauben, daß sein Bericht den Vorfall
stark übertrieb. Es ist sogar durchaus verständlich
, der Überfall durch die Heerschar des
Burgvogtes war zu unerwartet und heftig erfolgt.
Wie sollte es ohne Wortwechsel abgegangen sein!
Die Holzhauer haben sich kaum ohne weiteres

Beile und Haumesser abnehmen lassen. Es ist
wohl anzunehmen, daß der Faschinat-Inspektor
nicht ohne Anweisung seiner Freiburger Dienststelle
gehandelt hatte. So wäre es unbillig gewesen
, ihn an Müllheim auszuliefern. Es ist auch
kein Vermerk darüber zu finden.

Von Zwerger ersucht den Magistrat zu Neuenburg
am 17. April, die im Klein'schen Pro Memoria
erwähnten Verträge zu übersenden. Die
Stadt solle außerdem noch berichten, „welches
Jahr die Stadt Neuenburg den actum Possessorium
der Weyde, des Holzschlages, und der Jagd
zum letztenmahl exerciret, und warumen die
Stadt sich aus der Possession habe sezen lassen,
oder ob sich selbe annoch darinnen befinde".

Das klingt nicht, als wenn man die Absicht
gehabt hätte, sich zu entschuldigen und den Fall
auf sich beruhen zu lassen. Der Faschinat-
Inspektor konnte ruhig schlafen.

Die Gerüchte über die Ereignisse wuchsen an.
Am 30. April geht ein Schreiben der Regierung
an den Stadtrat zu Altbreisach:

„ . . . Und da anbey zu Vernehmen kommet,
daß einer dieser Arbeiter mit einer Flinte so
hart gestoßen worden sey, daß er darüber würk-
lich gefährlich krank darniederliege, so habt Ihr
durch den Medicus und Chyrurgen diesen Mann
visitiren zu lassen, und den schriftlichen Befund
des Medici et Chyrurgi sogleich anhero zu befördern
, allermaßen Vermög der original Anlaage
nicht nur die ausgeübte Gewalthätigkeit und Bedrohung
mit gespannter Flinte, sondern auch
wiedersprochen wird, daß der Vogt zu Ziencken
in der Insel quaestionis zugesehen habe, ohne
selbst abzuwarnen". Es wird der Auftrag erteilt,
die Faschinenhauer zu vernehmen, um dadurch
gegen Müllheim vorgehen zu können.

Das viele Seiten umfassende Protokoll ist
erhalten geblieben. Es wurde in Hartheim am
28. Juni 1771 aufgenommen. Es entsprach nicht
den Erwartungen. Zuerst stand Lorenz Stud aus
Hartheim Rede und Antwort. Er schildert den
Vorgang: „Er Comparent seye Tags zuvor, als
sie baben in dem Ziencker Bahn Faschinen machen
wollen, mit dem Inspector Joh. Kratz und
Joh. Georg Hiebe von Bremgarten in die Insel zu
Ziencken gegangen, um daselbsten das Holtz zu
besichtigen, bey dieser Besichtigung haben sie in
der Insel den Hirden angetroffen, welchen der
Inspector angeredt und befragt, ob dieses ihr
/: Zienckener :/ Bahn seye? Worauf der Hird mit
Ja geantworthet, der Inspector aber Erwiderte,
Es ist schon recht, morgen wirds unser Holtz
seyn, wür werden Faschinen machen. Darauf
seyen sie wieder zurückgekehrt, Tags darauf aber
noch nicht in die Zienckemer Inslen zum Faschinenhauen
gegangen, weillen sie noch in dem
Grisemer Bahn Faschinen gemacht, bey ihrer
ruckkehr aus den Grisemer Inslen haben sie
wahrgenohmen, daß in dem Zienckemer Viel
Leuth auf sie bassen thuen, worauf der Inspector
gesagt: Er glaub die Zienckemer warthen schon
auf sie; zu nemlicher Zeit seye der Schultz von
Ziencken bey ihnen vorbeygegangen und haben
Er Schultz und der Inspector Einander die Zeit

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