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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-04/0015
ehebevor bey denen die Arbeit etwa verhinderen
wollenden Durlacheren, die äußerste Güte zu versuchen
, sie vor schaden zu warnen, und nur in
der äußersten Noth die schärfe für zu kehren".
Nun beginnt die Sache sich ins Heldenhafte zu
steigern. „Sollten sich wieder alles verhofen die
Durlacher in solche Haufen zusammen rotten, daß
das Commando zu schwach wäre, denenselben
gehörigen Wiederstand zu thuen, so ist sich verständlich
mit dem Officier auf den nächst gelegenen
ort ruckzuziehen und gleich ein reutender
anhero abzuordnen, um die nötige Verstärkung
nachschicken zu können".

Es wird ebenfalls am 26. September ein
„Kriegsrat" abgehalten. „In Praesentia: der K. K.
Vorderösterreichische Regierungs- und Kammer-
Räthen Freyherrn von Summeraw und Herrn von
Gleichenstein ex Parte Militaris den K. K. Herrn
Obristwachtmeister von Carignani, dem K. K.
Hauptmann des Löbl. Graf Miggazischen Infanterie
Regiments Herrn Grafen Magoffri und nach-
hin des Herrn Verpflegungs Commissarii Dahler.
Actuante des K. K. v. ö. Reg. u. Kammer Secret.
Kayser, dem K. K. Kriegs Con. Herrn von Val-
wagini". Diese Herren beschlossen, daß die Verpflegung
der Dragoner durch die Quartierorte zu
erfolgen habe. Syndikus Dr. Bauman sollte vom
Verpflegungsamt aus Brot und Feldkessel der
Infanterie zufahren. „Die Mannschaft bekommt
den regulament - mäsigen Beytrag, macht ihre
eigene Menage, hat Holtz und Licht mit dem Wirt
gemeinschaftlich". Gleichzeitig wird das Zahlamt
angewiesen, „alle fünf Täg den Beytrag nach
allerhöchster anordnung ä 4 Kr dem gemeinen,
ä 6 Kr dem gefreuten, ä 8 Kr dem Corporal, dann
ä 2 fl dem H. Fähnrich tägl... zu verabfolgen".
Der Fähnrich Carl Freyh. v. Rost quittiert auch
für die empfangene Summe.

Am 29. September gab der Kommissar Schuech
von der „Kayserl.-Königl. V. Ö. Particular Rheinbanns
Berichtigungs Commission" dem Markgräflich
-Badischen Oberamt Müllheim davon Kenntnis
, daß am folgenden Tag unter militärischer
Bedeckung mit den Vermessungsarbeiten begonnen
werde, denn die Gebiete unterhalb des Hochgestades
seien in Territorio Austriaco gelegen.
Zudem sei dies Geschäft von „Allerhöchst Ihro
Kayserl.-Königl. Apost. Mayestät selbsten Aller-
gnädigst angeordnet". Schuech fügt warnend hinzu
: „Ich getröste mich allerdings diesen gerechten
Erfolgs umso zuverläsiger, als unlieb zu befahren
stuhnde, wann die Sache zu Ernstlich und allenfalls
auch gefährlichen Gewaltthätigkeiten ge-
triben, somit die österr. Mannschaft gezwungen
würde, ihre inhabende ordre auf das Lebhafteste
in die Erfüllung zu sezen". Unverzüglich erteilt
Hofrat Wieland seine unnachgiebige Antwort. Es
riecht nach Pul verdampf; liegt in dem Blinken
des Altrheinwassers nicht schon eine Ahnung
kommenden Dragonersäbel - Blitzens? Der Friede
des Heiligen Römischen Reiches erscheint bedroht
. Das Antwortschreiben erweckt den Eindruck
einer diplomatischen Note in den letzten
Stunden vor Ausbruch der Feindseligkeiten:

„Ich empfange diesen Augenblick bey meiner
Nachhauskunft Euer Hoch-Edelgebohrn geEhrte-

stes Schreiben vom 29ten dieses, worinnen diesel-
bige mir eröffnen, wie sie den Auftrag von der
Hochpreyßl. - Regierung zu Freyburg erhalten,
die Landes Gränzen in einen Riß legen zu lassen,
und zu diesem Ende die unter dem Hochgestaad
von Ziencken Liegende Inslen und Grüner eben-
fals Morgenden Tages aufzunehmen, auch zu
dessen unterstüzung ein Kayserl. Commando
denenselbigen beygegeben worden, um bei dessen
von hieraus suchender hintertreibung Gewalt zu
gebrauchen.

Da nun aber die unterhalb Ziencken in dessen
Bann gelegene unterhalb dem Hochgestad sich
befindlichen Grüner, Insuln unwidersprechlich
unter allhiesig Hochfürstl. Landtes Hochheit, wie
der ganz übrige Bann stehet, und daher ich nicht
gestatten kann, daß von Einer andern Herrschaft
ohne disseitige Bewilligung diese Gegend aufge-
nohmen, und als eine derselben unterworfene
Landts Gränze angesprochen werde; So habe mir
hiedurch die Ehre geben wollen, Euer HochEdel-
gebohrn gegen die Anmaßung die feyerlichste
Protestation entgegen zu sezen, und die Vornehmung
der Ausmeß- und Aufnehmung gedachten
Districts hierdurch bestens abzulehnen, dabey
aber zu versichern, daß ich die Hochfürstl. Gerechtsame
nach Beschaffenheit derer umständte
bestens zu handhaben suchen, und ein solches
nachtheiliges Unternehmen zu hintertreiben mich
bestreben werde. Ich hoffe, daß Euer HochEdel-
gebohrn umso mehr von gedachtem Ansinnen
Abstehen werden, als die von der Stadt Neuenburg
erregte Strittigkeit über obvermelte unter
dem Hochgestaad gelegene Gegend bereits von
Ihro Kayserl. - Königl. Apost. Mayestät zur gütlichen
Conferenzial Handlung mit allhiesig Hochfürstl
. Haus ausgesezt, und man dieses orts immer
in der posessione vel quasi der Landtes Hoheit
gewesen ist. Sölten aber Euer HochEdelgebohrn
dessen ohngeachtet durch Ein Militärisches Commando
ihr Vorhaben auszuführen befehlichet
seyn; so muß solches abwarten und sehen, wie
weit der Gewalt getrieben und hierdurch der
allgemeine Landtes Frieden des Heil. Römischen
Reiches gebrochen werden wolle. Der ich ansonsten
die Ehre habe, mit aller Hochachtung zu
beharren.

Euer Dienstbereitwilligster
F. Wieland
Müllheim, den 29ten 7bris 1772.

Karlsruhe schaltet sich ein. Durch den Einsatz
von Militär war der örtliche Vorfall zu einem
politischen Ereignis geworden. Am 3. Oktober
1772 gelangt von der Residenz eine Note an die
v. ö. Regierung:

„Unsern freundlichen Dienst und Gruß zuvor
Hoch und Wohlgebohrne, auch HochEdelgebohrne,
WohlEdel Gestreng und Hochgelehrte,
Hochgeehrte Heren!

Es kann Unseren Hochgeehrten Herren eben
so wenig entfallen seyn, daß der unter dem
Hochgestad von Ziencken liegende District, so
wie andere bekanntlich obwaltende nachbarliche
Irrungen schon längstens der Gegenstand derer-

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