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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-04/0017
8 Uhr auf den Plaz, allwo mit der Aufnahme
und abmeßung der Anfang zu beschehen hatte.

Gleichwie aber diese Abmeßung unter der
Ryß vorgenommen werden müste, so war kein
anderes Mittel, als den Geometer mit seinen
Gehilfen von oben herunter vor Etwannigen
widerhohlten Gewalt zu schüzen: dieser Ursache,
weillen Erstl. die Mannschaft unter der Ryse
wegen Wasser und Hecken nicht fortkommen
könnte, andertens wider alle reglen der glugheit
und Vorsicht geloffen wäre, sich unten zu Postiren
, wo der Feind den oberen Plaz occupiret:
also waren wür allerdings gezwungen ober der
Ryse Posto zu fassen.

Da wir nun auf der gegen /: woselbst unterhalb
die Messung zu beschehen hatte :/ angelangt;
So fanden wür daselbst ohngefehr 300 Mann
Marggräfler Bauren von mehrern gemeindten
zusammen gerottet, welche Theils mit Flinten,
Theils Spießen, Gahlen und aller Gattung Schlaggewöhr
bewaffnet dastuhnden. Es käme sogleich
auch ein Abgeordneter von dem Oberamt Müllheim
herbey und verlangte mit mir zu sprechen.
Wie ich nun mit demselben mich auf die Seithe
begäbe, vermeldete Er ganz höflich von dem
Herrn Hofrath Violland (Wieland) ein Compli-
ment, mit dem Beysaz, wie gedachter Hofrath
von mir die ursach sich ausbette, warumen die
Kayserl. Mannschaft und ich dahier auf Marg-
gräfl. Territorio, Grund und Boden uns Einfänden
? meine Beantwortung wäre nebst Vorgesez-
tem gegen-Compliment ganz kurz dahin gestellt,
daß der Herr Hofrath aus meiner gestrigen Zuschrift
den Gegenstandt unserer so beschaffenen
Anwesenheit gar wohl habe verstehen können,
als welcher pur allein dahin gehe, für Allerhöchst
Ihro Kayserl. - Königl. Apost. Mayestät auf die
bereits von dem Löbl. Müllheimischen Oberamt
mit Gewalt vorgegangene Abweysung des österr.
Feld Messers, die Territorial Cränzen und rechten
unter denen Hohen Gestaaden mit Nachdruck
zu behaubten, somit auf art und weis /: wie allschon
ich unter dem 20ten juny abhin anzuzeigen
die Ehre gehabt :/ die geometr. Aufnahme unter
den Hohen Gestaaden dahier würcklichen vorzunehmen
. Es Erwiderte hierauf der Müllheimische
Abgeordnete, daß in dieser Absicht, wo deß Herrn
Marggrafen Hochfürstl. Durchlaucht die Landtes
Hohheit und Territorial gerechtsame angegriffen
werden wolle, diese vornehmende Aufnahm und
Abmessung zu Niemahlen Eingestandten werden
könne, sondern im Gegenteil wider solch gewalt-
thätige Vorgänge anmit Solemissime die feyer-
lichste Protestation Er Einzulegen befelcht seye.
Worauf weiters ihme in Antwort Erwiderte, daß
meine inhabende Allerhöchste Befehle nicht dahin
, Protestationes anzunehmen, sondern die
Allerhöchst Landtsfürstl. Österr. Territorial gerechtsame
unter den hohen Gestaaden zu behaubten
gerichtet seyen, hiemit gar nicht in meinen
Mächten stehe, hievon auch nur in dem geringsten
abzuweichen. Wehrend diesem unsern Dis-
curs käme der Marggräfl. Hofrath Violland (Wieland
) von Müllheim selbsten auf den Plaz und
widerhohlte an mich, auch mit all anständiger
Höflichkeit, die nemliche Fragstücke, welche auf

gleiche Art /: wie schon gemeldet :/ wider von
mir beantworthet wurden.

Da beschwerte Er sich sehr höchlich, daß die
österr. Mannschaft mit gewaffneter Hand, so gar
auf der hohen Ryse, woselbsten seinem gnädigsten
Fürsten und Herren die imediate Landtes
Hohheit ohnwidersprechlich gebühre, Eingetrun-
gen wäre, dahero auch disfahls Er eine Neuerl.
Protestation Einzulegen gezwungen seye. allein
ich gäbe hierauf in Antwort, wie dieser Vorgang
auf keine Weiß denen Hochfürstl. - Marggräfl.-
gerechtsamen ober der Ryse praejudiciren könne,
noch solle, da solcher durchaus nicht hostili
animo, sondern pur Einzig in Securitatem der
unter denen hohen Gestaaden österreichischer
Seits vorzunehmen befugt, fürstl.-Marggräflicher-
Seiths aber ganz widerrechtlich denegirten Ausmeß
und Aufnehmung habe beschehen müßen.
Darmit wolte sich aber der Marggräfliche Hofrath
durchaus nicht zufriden stellen, sondern beharrte
imer fort auf seinen angefangenen Protestationen
und aüßerte sich gänzlichen gegen mich dahin,
daß Er Platterdings diese Aufnahm unter denen
Hohen Gestaaden nicht zugeben werde und Eins-
weillen nur meiner seiths den würklichen Gewalt
abwarthen wolle, um seine Maasregien dargegen
nehmen zu können, meine Erwiderung gienge
hierauf, daß ich befehlcht sey, in aüßerster Noth
allerdings die Schärfe fürzukehren: hiemit sehr
zu wünschen wäre, daß Marggräflicher Seiths die
sache nicht so weit getrieben würde.

Da aber alle meine gütigliche Versuchungen
nichts ausrichten wolten, sondern im Gegentheil
der Marggräfliche Hofrath den Vögten von Müllheim
vorgerufen und ihme befohlen, die Marggräflichen
unterthanen /: die sich zum Stritt ganz
beherzt zeigten :/ in die Ordnung zu rengiren,
der Müllheimische Vogt solches auch schleunigst
gethan. So befahle ich dem österr. Geometer
Eberle überlauth, daß Er mit der Messung unter
der Ryse den würcklichen Anfang mache, um zu
sehen, in wie weit allenfahls der Marggräfliche
Widerstandt gegen diese Aufnahme sich vorzeigen
werde? Der Geometer stige von dem hohen
Gestaade /: wo wir uns samenthaft befanden :/
ganz beherzt hinunter und machte würcklichen
der Abmessung den Anfang. Da Er aber eine
kurze zeit darmit Continuiret, so kamen ohngefehr
20 Marggräfische Bauren mit Flinten und
Postirten sich unter dem hohen Gestaad ganz
nahe dahin, wo Eben der Geometer die Abmessung
verrichtete. Auf diese gewahrnehmung sagte
ich also gleich dem Marggräflichen Hofrath, wie
ich obhabender Commissions wegen durchaus
nicht gestatten könne, noch werde, daß Marggräfliche
Unterthanen mit gewafneter Hand,
sonderheitlich bey würcklich vorgehender Messung
unter denen hohen Gestaaden sich Einfänden
. Es wolle also der Herr Hofrath diese Leüthe
ohneinstellig zurückrufen, oder ich wäre Pflichtmäßig
gezwungen, solche mit Schärfe abtreiben
zu lassen, weillen hieraus offenbar zu Erkennen,
daß Mann Marggräflicher Seiths widerhohlter
sich dieser Abmessung gewaltthätig widersezen,
mithin nach inhabendem Befehl ich diesen widerrechtlichen
Gewalt mit gegengewalt um so mehr

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