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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-04/0018
vertreiben müste, als imediate von ihnen Marg-
gräflern auf diese Art der würckliche angriff
beschehe.

Der Hofrath Entschuldigte sich, daß Er nach
seiner Amtsschuldigkeit dise Leuthe auch unter
der Ryß nicht abrufen könne, noch werde, und
da ich allen meinen Kräften aufgebotten, die
aüserste güte zu versuchen und ihne vor schaden
zu warnen, dessen jedoch ohngeachtet Er vöst
auf seiner gegebenen Aüßerung verblieben,
trohete ich Endlichen die Cavaleristen vorrucken
und auf die unter denen hohen Gestaaden sich
Einfindend gewaffnete Marggräfler /: da ferne
auch auf mein gütigliches zurufen sie sich nicht
beseithigen wurden :/ Feuer geben zu lassen.
Allein auch dises wolte den Marggräflichen Hofrath
auf keine Weiß anschröcken, dahero dann
auf mein so offt, aber allzeit umsonst widerhohlt
gütigliches Vorstellen ich Endlichen in die ohn-
umgängliche Noth mich versezt sähe, in sachen
den würcklichen Ernst fürzukehren. Befahle also
/: weillen der Herr Officir mit seiner Mannschaft
die Marggräfliche Bauren auf der hohen Ryse
schon hinlänglich observirte :/ dem Husaren Cor-
poral vorzurücken, mit seinen Leüthen an die
Spize der hohen Ryß sich zu Postiren und fahls
die unter der Ryse daselbst befindlich mit gewehr
versehene Marggräfler in Güte nicht abweichen
solten, auf sie ohne weiters zu feüren. Wie dises
Comando der Husaren Corporal befolgen wolte
und würcklich in avanciren den Säbel zu Entblö-
sen anfienge: aüßerte sich der Marggräfliche Hof-
rath sogleich zu mir per formalia jezt ist es
genug, ich sehe den Gewalt, so sie in Hochfürstl.-
Marggräfl. Territoria ausüben wollen und bin
nicht imstand, solchem genugsam zu widerstehen.
Gabe sohin seinen Leüthen augenblicklich den
Befehl sowohl oben, als unter der Ryse sich zurückzuziehen
und nach Hauß zubegeben; fangte
aber an in Nahmen seines gnädigsten Fürsten
und Herren die aller Feüerlichste Protestation
per Extensum zu repetiren und wider diesen Vorgang
Quaecunque reservada zu reserviren mit
dem Anhang, daß außer diesem Übergewalt Er zu
Niemahlen dieses Abmessungsgeschäft gestatten
könnte, noch jemahlen auch gestatten würde.
Worauf abermahlen meiner Seiths unverzüglichen
ihme Erwideret, daß alles dieses ich nicht
an —, gleichwohlen aber solches ad Prothocollum
nemmen und meiner Hohen Behördte nach
gebühr anrühmen könne und effective auch thun
werde, wie abseithen des Herrn Hofraths gleichwohlen
die Sache auf das alleraüßerste nicht
getriben, sohin Ein- und andere ohnliebsame und
gefährliche folge zur Zeit noch ausgewichen worden
seyen. und sohin nach reciprocirlicher Com-
plementirung Entfernte sich der Hofrath mit
seiner Mannschaft und von österr. Commissions
wegen wurde ohngehindert mit der Messung
unter der hohen Ryse fortgefahren, wie bis auf
den heutigen Tag darmit noch auf gleiche art
Continuiret würdet, dabey aber muß jedesmalen
die Mannschaft in Securitatem alltäglichen ausrucken
und die Messerey bedecken, weillen von
zeit zu zeit sich mit gewöhr versehen Marggräfliche
unterthanen ober der Ryß, auch unten aber
ohne gewöhr blicken laßen für Eines, für das

andere, weillen /: wie schon gemeldet :/ der Hofrath
sich austruckentlich vernehmen lassen, niemahl
änderst, dann intuitu des übergewaltes dise
Abmessung beschehen zu lassen. Der Geometer
Eberle beschleuniget immittelst auf das aller-
fleißig- und geschwindeste seine Arbeit und
hoffet dahero bis zukünftigen Dienstag den 6ten
dieses /: so ferne immer die Witterung Es nicht
behinderet :/ solche zu beendigen. Sobald dieses
Erfolget, werde nach gnädigem Befehl den unter-
thänigen Bericht Erstatten. Dieses ist nunmehro
der umständtliche Vorgang der sache, welchen an
Euer Excellenz und Gnaden in seiner vollkommenen
Verfassung gehorsamst Einzuberichten
nach unterthänigster Schuldigkeit befolge, mir
würdet anbey zu ausnehmendem Trost gereichen,
wann meines wenigen ortes Euer Excellenz und
Gnaden hohe Befehle nach gnädig und gerechter
willens Meinung solcher gestalten schuldigst in
Erfüllung gebracht, das mein in diesem geschäft
angewendt sorgfaltigste Beeyferung /: die nicht
ohne angeschuhnen Leib- und Lebensgefahr hat
beschehen können :/ Eines gnädigen Beyfalles
sich getrösten darf".

Ob jede noch so sorgfältig „angewendt Beeyferung
" mit gnädigem Beifall ihren Abschluß
findet, selbst wenn sie wie hier sich unter „Leib-
und Lebensgefahr" entfaltet hat, ist durchaus
nicht verläßlich. So schließt auch in unserem
Falle die Geschichte nicht mit rühmender Anerkennung
, sondern mit Rechnungen.

Es ist der Schulmeister Joh. Michael Fischer
von Grißheim, der sie ausstellt.

„Das am 29ten Sept. 1772 angerückte Kayserl.
Königl. Militair Commando unter anführung S:
Tit. Herren Fendrich Rosch (Rost) seind mir von
dero unterhabenden Manschaft auß Befehl des
orts Vögten und E: H: Gerichts 12 Mann in daß
schulhauß einquartiert worden mit Versprechen
mich von der Gemeind zu Bezahlen und schadlos
zu halten.

Als haben ermelte Manschaft durch einquar-
tierung meine samtlichen schuelstuben in gehabt.
Also für Holtz zum Kochen logie Sambt schlafgelt
f 1 kr 49".

Da schon am 8. Oktober ein neues Kommando
nach Grißheim kam, fügte er auch die Abrechnung
über diese Belegschaft des Schulhauses bei.
Das Kommando muß den Ruf besessen haben,
eine Art Sommerfrische zu sein, denn es bestand
aus „17 Mann, 1 Corporal und Frau". Darum
wurden auch außer den Schulstuben noch ein
Nebenzimmer und Kuchel belegt. Außerdem ist
wohl auch der Anwesenheit der Frau zuzuschreiben
, daß auf der Rechnung verzeichnet steht:
„Denselben 2 kibel zum nacht geschirr... 14 kr."
In den drei Wochen, welche die Rechnung erfaßt,
wurden 2 Klafter Holz zu 3 Gulden nur zum
Kochen und Waschen verbrannt. Die Rechnung
des Schulmeisters belief sich über 38 Gulden
23 Kreuzer. Möge ein gütiges Geschick ihm einen
Teil davon zugewiesen haben. Eine Quittung über
den Empfang fehlt bei den Akten. Da die Besetzung
nicht in die übliche Ferienzeit fiel, dürften
die Schulkinder die eigentlichen Nutznießer
der Affaire gewesen sein.

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