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weilte, konnte der junge Kiefer die Mühle weiterhin
neben dem schwiegerelterlichen Betrieb
mit benutzen. Seinem Sohn oder Enkel gelang es
dann, um 1875 die Guggmühle wieder käuflich an
sich zu bringen, was sich die Familie Kiefer nach
dem unglücklichen Abzug als Ziel gesetzt hatte.
In einem Ortsbereisungsprotokoll von 1877 heißt
es, daß infolge der Erbauung der Sägemühle des
Friedrich Kiefer im Gemeindeweg Holz abgeladen
, über den Weg geschleift und dann liegen
gelassen würde, woher es komme, daß man im
Fahren gehindert sei und geladene Wagen leicht
umfielen. Dieser Mißstand wurde nochmals 1879
festgestellt. Damit ist ein weiterer Betrieb entstanden
, der in den nächsten Jahrzehnten die
Zahl der Sägereien wieder auf vier bringt.
1885 taucht als neuer Besitzer der Guggmühle
Matthias Trefzer aus Marzeil auf, der eine Tochter
des Kiefer-Müllers geheiratet hatte. Von seinen
Söhnen übernahm der eine die alte Fruchtmahlmühle
, der andere den Holzhandel und die
neu eingerichtete Säge. Heute liegen beide
Gewerbe still.
So arbeitet gegenwärtig im wesentlichen nur
noch eines der Sägewerke und zwar die inmitten
des Dorfes gelegene Pflüger - Säge. Nachwuchssorgen
haben trotz aller Modernisierungen in den
Betrieben zu Schwierigkeiten in der Weiterführung
geführt. Die erwähnten Verbesserungen
bestanden in der Hauptsache in der Ergänzung
des traditionellen Wasserradantriebes durch moderne
Wärmekraftmaschinen. Hier geht die zuletzt
erbaute Säge, nämlich die in der Guggmühle
, voraus. Dort wird bereits vor dem ersten
Weltkrieg eine Dampfmaschine und dann auch
ein Dieselmotor zur Hilfe herangezogen. Nach
Einrichtung der Elektrizitätsversorgung baut 1919
Julius Grether, 1923 / 24 die Pflüger-Säge einen
Elektromotor ein. Kurz nach dem zweiten Weltkrieg
stellt sich auch die Brugger - Säge auf die
neue Antriebsart um. Obwohl die Wasserräder
damit nicht überflüssig werden, sondern nur eine
gewisse Unabhängigkeit von der Wasserführung
des Klemmbaches erreicht werden sollte, wird
heute fast ausschließlich mit elektrischer Kraft
gesägt.
Eine um vieles bedeutungsvollere Umstellung
aber ging dieser Änderung der Antriebsart voraus
. Das war der Umbau der mit nur einem Sägeblatt
arbeitenden „Klopfsägen" in Betriebe mit
Kammrädern und Kurbelwellen, die mit Hilfe
eines sog. Einsatzgatters mehrere Schnitte gleichzeitig
durchführen können. Ein Rückblick auf die
in früherer Zeit verwendeten Betriebsformen, an
die sich wohl bei uns nur noch die älteste Generation
erinnern kann, ist vielleicht insofern
interessant, als eine Säge alter Art heute noch im
südlichen Schwarzwald existiert und betrieben
wird. Sie liegt in dem zur Gemeinde Fröhnd
gehörigen Ortsteil Holz in einem engen Seitental
der oberen Wiese, in dem sich das Leben noch in
unberührteren Formen abspielt, als das in verkehrsgünstigeren
Gegenden der Fall ist. Trotz
einer Erneuerung im 19. Jahrhundert zeigt sich
dort, daß das Schema der Klopfsäge, wie es eine
Skizze des französischen Architekten und Ingenieurs
Villars aus der Zeit um 1245 uns überliefert
hat, beibehalten wurde. Nach mündlichen
Berichten älterer Einwohner waren die Betriebe
in Schweighof völlig gleich geartet. Es ist bemerkenswert
, mit welch einfachem Triebwerk eine
Klopfsäge im Ortsteil Holz, Gemeinde Fröhnd (ob. Wiesental)
Aufnahme: J. Helm
Arbeitsleistung vollbracht wurde, ohne die — wie
Hermann Schilli („Das Schwarzwaldhaus" S. 238)
schreibt — die Errichtung der Schwarzwälder
Bauernhäuser gar nicht möglich gewesen wäre,
deren wesentlicher Baustoff ja das Holz war.
Daß dieser Baustoff, der ursprünglich im
Schwarzwald in genügender Menge vorhanden
gewesen sein muß, bereits am Ende des 14. Jahrhunderts
und von da an in immer stärkerem
Maße mit klugem Bedacht verwendet werden
mußte, geht aus verschiedenen obrigkeitlichen
Vorschriften hervor. So schreibt die Forstordnung
für die Landgrafschaft Sausenberg und Rötteln
von 1574 vor, daß man Eichenholz nur verwenden
dürfe für Bauteile, die dem Wetter und der
Feuchtigkeit ausgesetzt seien und auf dem Boden
lägen (vgl. Hermann Schilli, a. a. O. S. 70). Auch
der „Waldbrief" oder „Gemärksbrief", der für die
Waldungen des Weilertales im Jahre 1428 aufgestellt
, 1451 und 1578 erneuert wurde, hat
unter anderem einige Bestimmungen über Holznutzungsbeschränkungen
zum Inhalt. Der Reich-
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