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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-05/0017
sitzstöhrungen bey allerhöchst K. K. Mayestät
allerunterthänigst beschwerend vorzustellen".

Am gleichen Tage, an dem die Herren zu
Karlsruhe über dieser Beschwerde-Note brüten,
sitzt in Neuenburg Schuech an seinem ersten
Bericht. Wir wollen aber später in der Gesamtdarstellung
dem unvergleichlichen Bericht von
Professor Eberenz folgen, dessen Berichterstattung
weniger der eines Beamten gleicht, der
trocken und „objektiv" Tatbestände aneinanderreiht
, sondern derjenigen eines Geschichtsschreibers
, der, den gesamten Ablauf und alle Zusammenhänge
überblickend, durch die Geschehnisse
wie durch ein Transparent das Menschliche und
Jenseitige leuchten sieht. So wiederholt das
Schreiben Schuechs vom 10. Oktober noch einmal
, was uns der Kalkulator schon niederschrieb.

In der Nacht zum 11. Oktober reist Professor
Eberenz nach Freiburg. Die Regierung führte
mit ihm eine Besprechung durch, um alle
neu aufgetauchten Fragen zu regeln. Es sollen
noch weitere hundert Arbeiter eingestellt werden
. Es soll den Zienkenern verboten werden,
Vieh in die Rheininseln zur Weide zu treiben.
An alle zuständigen Stellen, den Conseß, das
Zahlamt, an Neuenburg und an Schuech ergehen
am 13. Oktober die entsprechenden Weisungen.
Hof rat Wieland erhebt am 16. Oktober erneut
Protest gegen den Holzschlag, besonders aber
gegen die Wegnahme von zwei langen und zehn
kleinen Schaltweidlingen. Professor Eberenz meldet
hierüber in seinem großen Bericht. Schuech
erhält am 20. Oktober von Freiburg den Auftrag,
dem Oberamt Müllheim mitzuteilen, „waßmaßen
gedachte Waidlinge auf dissortige Befehle aus
der Ursach nach Neuenburg abgeführet worden
seyen, weilen denen Zienckhemer unterthanen,
da derselben Bann an dem Rheinfluß anmittel-
bahr nicht gelegen, kein Fischenrecht weniger
eine Rheinüberfahrt zustehen könne, dessen sie
sich doch und besonders des letzteren zu beträchtlichem
Nachstand deren österr. allein berechtigten
Überfahrten und des k. k. Zoll Regalis
bekannt und betrettenener Dingen ganz unbefugt
angemaßet hätten. Man würde daher auch denen
unterthanen zu Zienckhen die Haltung einiger
Weidlingen, Nachen oder was Gattung Schiffen
zu obigen endt nicht allein nimmermehr gestatten
, sondern solche jederzeit, wie dermal besche-
hen, weggnemmen lassen, auch, wofern sich ein
Zienckhemer mehrmalen mit Überführung Maut-
bahrer Dingen abzugeben gelüsten lassen solte,
denselben als einen Zolldefraudanten ansehen
und erspieglend bestrafen". Daraufhin erhebt
Karlsruhe in Freiburg Protest und verlangt die
Rückgabe der Schiffe. Das Oberamt bestreitet,
daß „von denen Zienckemer disseitig Hochfürstl.
unterthanen Mautbare Waren übergeschiffet und
dem Zoll Regali einiger Nachstandt verursacht
worden". Die Zienkener hätten „ihre Schifflein
meistens zu Beifangung des von dem Rhein beitreibenden
Holzes gebräuchet, und einige unter
ihnen sich befindliche Fischermeistere sich zu
dem Fischfang dererselben bedienet".

Endlich am 25. Oktober erstattet Schuech die
Meldung, daß die Abführung der Faschinen und

des anderen Holzes beendet sei. Da auch die
Aufnahme des Gebietes durch Eberle vollendet
ist, kann das Militär-Kommando zurückgezogen
werden. Schuech schreibt noch: „So viel ich meiner
Seiths in der gepflogenen Untersuchung
Erfunden, da lasset sich vast nicht begreifen, auf
was Eine ganz offenbar widerrechtliche Art die
Stadt Neuenburg aller ihrer inhabenden und
Producirten omni modo et jure legalen urkund-
ten und Probatorial Documenten ohngeachtet
von denen Elsässern, absonderlich von dem
Königl. Französischen Conseil Souvrain zu Coll-
mar selbsten an ihren jenseits gelegenen Bannsgerechtsamen
so Empfindlich beeinträchtiget und
noch darzu in so große Unkosten auf das unbilligste
bis anhero versezet worden.

Doch schmeichle ich mir: und hoffentlich nicht
ganz vergebens, daß mittelst gegenwärtiger
Comulativen Commissions Verhandlung de prae-
terito sowohl, als in futurum diesen so gefährlich
als schadhaften fürschritten geziemender maßen
abgeholfen und sie Stadt Neüenburg anwiderum
in den ihro wider alle Rechte französischer seiths
abgetrungenen Bannsgenuß restituiret werden
dürfte".

Damit war wohl die Arbeit beendet; nicht
beendet waren die Beschwerden, die von allen
Seiten eingingen. So mußte die Freiburger Regierung
am 28. Oktober „an des Herrn Marggrafen
zu Baaden Durchleucht" eine seitenlange
Darstellung aller Vorgänge geben. Dabei erfahren
wir auch von dem Zwischenfall, den ein
Müllheimer Bürger, der Rotgerber Willin, verursachte
, als er sich bei Zienken dem Durchmarsch
des österr. Kommandos entgegenstellte.
Da er den Weg nicht freigeben wollte, verscheuchte
ihn Fähnrich von Rost durch einige
Hiebe mit seiner flachen Klinge. Das Jagdvergehen
des Fähnrichs findet ebenfalls Erwähnung
. Da man badischerseits sich an dieses angebliche
Hoheitsvergehen immer wieder klammerte
, wurde der Fähnrich aufgefordert, sich zu
verantworten. Er tat dies folgendermaßen:

„Gehorsamste Verantwortung

Die yber mich sowohl fälschlich, als unwüssende

eingebrachte Anklagung der Margräfischen Jagd

Betrefend.

Da ich den 28ten September mit dreißig Mann nacher
Neuenburg zu Bedekung des Feldmessers, und nach-
mahlens zu Beschizung der Faschinirung Comandiret
wurde, so mußte in der Insel bey denen gemachten,
und noch nicht weggeführten Faschinen ein Piquet
von etlich Mann sowohl Tags als Nachts stehen bleiben
, um solche von denen Rachgirigen, und Gewalt-
thätigkeiten ausübenden Margräfleren zu Bewahren,
da es also meinem Dienst, und meiner Schuldigkeit
Obläge solches Piquet öfters zu Visitiren, so begäbe
ich mich von meinem angewiesenen Orthsquartier
mit einem bey mir tragenden schiesgewöhr dahin,
ich führte aber solches nicht bey mir um einiges
Gewild zu tödten, sondern blos zu meiner Sicherheit,
um mich einiger Vorfallenheiten des wilden Margräfischen
Pöbel zu beschizen, von welchen ich mir
aus vorhero gesechenen Ausübungen nicht vill Gutes
versprechen konnte, und da man, wie es jedermänig-
lich bekant, Ihr teritorium betretten mußte, nach-
deme die Land Straßen durch das Margräfische Dorf
Ziegheim gehet, so blibe mir kein Anderes mittel

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