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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-06/0016
ihren Quartieren nicht; es wurde eine Unmenge
Holz verbrannt, das Klafter zu 4 f 46 kr. Der
Adlerwirt von Heitersheim lieferte 31 Pfund
Lichter. Dazu noch „das Gemüß, Erbsen, Rueben
und Kraut für 17 Mann ohne die Weiber".

Der Vogt von Heitersheim, Joseph Knobei,
sah sich genötigt, bei der Regierung vorstellig zu
werden. Die vier Schildwirte: der Straßwirt, der
Kronenwirt, der Schiffwirt und die Löwenwirtiu
hatten nur ein Fünftel ihrer Kosten ersetzt erhalten
. Hauptmann Graf von Seeau hatte sich
geweigert mehr zu zahlen, da die Soldaten zu
gut verpflegt worden seien. So war die Gemeinde
in große Nöte geraten. Schließlich nahm sich die
„Hochfürstl. Johanniter Obrist Meisterliche Regierung
" ihrer Untertanen an und richtete an die
Regierung zu Freiburg ein ausführliches Schreiben
. „Ob zwar dasjenige Militär - Commando,
welches von Euer Excellenz unsern großgünstig-
Hochgeehrtesten Herren zu Unterstützung der
Jüngsthinigen Unternehmungen bei Ziencken am
8ten praeteriti 8bris in diesseitige Ortschaften
Heitersheim und Grießheim verleget, und biß am
27ten ejusdem allda belassen worden ist, nichts
anderes, als quartier, Holz, und Liecht nach dem
eingeführten Reglement zu genießen gehabt
hätte, so ist dennoch während solcher Zeit denen
gedacht-beyden Gemeinden ohne einiges Ihr
Verschulden ein sehr beträchtlicher Unkosten
dadurch zugegangen..."

Die Schuld trägt Calculator Fehrnbach, der
die Gemeinden angewiesen hatte, das Kommando
nicht nur mit Quartier, sondern auch mit Fleisch
und Gemüse zu versorgen. Die Soldaten waren
„wegen des allzu großen Hanges und Gelegenheit
zur Desertion" nicht in den Bürgerhäusern,
sondern geschlossen in den Wirtshäusern einquartiert
worden. Dadurch hatten sich die Kosten
wesentlich erhöht. Heitersheim erklärte, „die für
abgegebenes Gemüß angesetzte Posten gerne auf
sich ertragen (zu) wollen, weil man solches dem
Herren Commendanten Graf von Seeau in Egard
seiner durchaus bezeugten Lobwürdigsten Bescheidenheit
und gehaltener guten Mannszucht
ultro bewilliget und versprochen hat". Der Kanzler
der Johanniter-Regierung weist darauf hin,
daß schließlich die ganze Angelegenheit, warum
man das Militär in die Orte gelegt habe, diese
selbst überhaupt nichts angehe, sondern nur
Neuenburg betreffe. Sie hätten nur das Unglück
gehabt, so nahe an der Einsatzstelle zu liegen
und seien nun dadurch „so übel dabei mitgenommen
(worden), als ob Sie selbst ein feindliches
Commando zu ertragen gehabt hätten".
Der Kanzler bat aus diesen Gründen, die Rechnungen
voll auszuzahlen.

Am 19. November war dieses Schreiben von
Heitersheim abgegangen. Der Ratsbeschluß der
Freiburger Regierung ist datiert vom 16. Dezember
1772 und trägt das Datum der Absendung
vom 18. Januar 1773. Die Taktik war billig: man
ließ die Bittsteller warten und wies sie endlich
ab. Heitersheim hätte das Militär-Verpflegungs-
Regulament kennen müssen und also den „K. K.
Militaristen" nicht mehr geben sollen. Der reichlich
getrunkene Wein würde sowieso nicht bezahlt
. Holz, Licht und Quartierkosten müßten
aber mit dem ausbezahlten Schlafkreuzer als
abgegolten betrachtet werden. Zudem könne
Freiburg nichts dafür, wenn die Bürger die
Bequartierungs - Schuldigkeit von sich abschöben
und man darum die Soldaten ins Wirtshaus
schicke.

Auch Syndicus Schuech reichte eine Rechnung
über 251 Gulden 31 Kreuzer ein. Er dürfte sie
auf gleiche Weise ausbezahlt erhalten haben wie
Eberle: in einer Anweisung vom 13. Februar
heißt es, dieser könne sich auch mit weniger
begnügen.

Die Stadt Neuenburg dürfte ebenso von der
Weisheit der Regierung wenig entzückt gewesen
sein. Der Magistrat erhielt am 20. Februar eine
fast zynische Zahlungsaufforderung. Es heißt
darin:

„Und gleichwie bey der Abholzung ermelter
Grünen nicht allein das Ihrer K. K. A. Majestät
zuständige Territorium, sondern zugleich das der
Stadt Neuenburg zugehörige Eigenthum behauptet
worden, so kommet Ihro Stadt auch leediglich
zu, an denen dießfälligen Kosten beyzutragen, da
besonders die meiste hier unter Salva clemen-
tissime Ratifictiona auf das K. K. Cameral
aerarium einsweilen, und mit Vorbehalt, daß die
Stadt solche seiner Zeit nach Maß der Benuzung
ihres behauptet- und respective wieder an sich
gebrachten Eigenthums wieder dahin ersezen
werde, übernohmen worden sind". Beigefügt war
eine Abrechnung über die Gesamtkosten von
8896 f 57 kr. Die Faschinenhauer sind darin mit
1535 f 40 kr angeführt; sie erhielten die fürstliche
Bezahlung von 20 Kreuzern pro Tag. Der
Fuhrlohn für einen vierspännigen Wagen betrug
5—9 Gulden. Der Schiffuhrlohn machte stromauf
1 Gulden 30 Kreuzer für 100 Faschinen.

Die Proteste Müllheims verstummten noch
nicht. Schon erhebt sich auch die Klage Neuenbürgs
. Der Magistrat meldet, „ . . . daß die Badische
unterthanen durch die Hochgnädig verfügte
Besiznemmlaßung deren Inßlen bey Zienckhen
anstatt des verhofften Gehorsambs, und Ehrfurcht
gegen das Allerdurchläuchtigste Erz Hauß*
von Österreich, vielmehr im widerspihl ange-
reizet worden Seyen, nach angewohnter arth
allen bißherigen Fürgang ganz irrespectuose zu
vereytlen, dergleichen niderträchtiges Betragen
hingegen der Allerhöchst Landesfürstlichen Ehre
und Gerechtsame Allzunahe gehet, und so gleichgültig
nicht angesehen werden kan". Beide Parteien
, Neuenburg sowie die Markgrafschaft, beriefen
sich während dieses Streites auf ihr Recht

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