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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-07/0006
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Der „Freyhof" in Schliengen

Dorfseite aber mit
dem bischöflichen
Wappen, Baselstab,
versehen wurden.

1546 erhielt das
Dorf von dem Bischof
Philipp von
Basel eine Dorfordnung
, um die
das Dorf gebeten
hatte. Fortan sollte
am Montag nach
Dreifaltigkeit vor
versammelter Gemeinde
diese Ordnung
verlesen werden
. An diesem
Tage wurde jährlich
ein Teil der
Geschworenen von
den Bürgern ersetzt
. Die Geschworenen
wählten mit
Zustimmung des
Vogts die Zwölfer,
aus deren Zahl der

Vogt seinen Vertreter auswählte. Der Vogt
selbst wurde vom bischöflichen Obervogt in
Birseck eingesetzt. Er wurde in seinen Amtsgeschäften
von den Geschworenen unterstützt;
diese wurden größtenteils mit Gemeindeämtern
betraut. Nach unseren Begriffen sind die
Geschworenen mit den Gemeindebeamten, die
Zwölfer mit den Gemeinderäten von heute zu
vergleichen. Das bischöfliche Untergericht im
Dorf urteilte durch zehn ehrbare Männer in allen
zivilen Rechtsstreitigkeiten. Strafsachen kamen
vor das Frevelgericht, in dem der Vogt im Namen
des Bischofs den Stab führte. Diese Dorfordnung
von 1546 ist von Bader in ZGO Band 18 im Wortlaut
veröffentlicht; ich möchte hier nicht näher
darauf eingehen. Aber einen Satz aus Artikel 29
„Von Markunge" glaube ich doch anders als
Bader damals (1866) deuten zu müssen. Es heißt
dort, daß die Marcher „kainen Marchenstein one
Zeugen, so von dem stain, den sie zu der March
brauchen wellen, geschlagen, setzen ..."

Bader erläutert: „Dieser Satz scheint den Sinn
zu haben, daß die Marker keinen etwas längeren
Markstein entzwei schlagen dürfen, um das abgeschlagene
Stück wieder als Markstein zu benützen
". Wer sich mit der Geschichte der Grenzzeichen
beschäftigt, weiß, daß unter jeden Stein
ein Gegenstand unterlegt wurde, der, als „Zeuge"
bezeichnet, die Sicherheit bot, daß der Stein am
Platz blieb. Das Badische Landrecht von 1622
spricht von „Loszeichen" und von „Loszeugen".
In „Grenzrecht und Grenzzeichen", herausgegeben
von Karl Siegfried Bader (1940) hat Eberhard
Freiherr von Künßberg über „Geheime
Grenzzeugen" ausführlich geschrieben. Es heißt
dort: „Die Beweiskraft und Legitimität der
Scherben war erhöht, wenn sie an ihrer Bruchstelle
zusammenpaßten. Und so ist es verständlich
, daß man Töpfe und Ziegel bei der Steinsetzung
erst zerschlug, damit man zusammen-

Aufn.: F. J. Mayer

passende Scherben hatte. Selbst Steine hat man
zu diesem Zweck in Stücke geschlagen und als
Zeugen verwendet." Es will mir nun scheinen,
daß die Schliengener Marcher am unteren Ende
des Marksteins (er muß „zum wenigsten zwen
schuch lang, ainen dick und breit" sein) ein Stück
abschlugen und als Zeuge unter den Stein legten.
Seit die Steine oberirdisch genau bezeichnet
(siehe oben über Ettersteine) und durch Geo-
meter genau eingemessen sind, ist der Brauch
der „Zeugen" weitgehend in Vergessenheit geraten
.

Vergessen ist auch, daß Schliengen einst eine
Burg hatte. Der Junker Hanns Ulrich Nagel von
der alten Schönstein wendet sich am 18. Februar
1600 an den Bischof von Basel, daß er bei einem
Verkauf des Wasserhauses und Schlößleins
Entenstein zu Schliengen im Dorf, das dem hohen
Stift Basel zugehört, den Vorkauf habe. Den
gleichen Revers stellt 1630 der Junker Hanns
Konrad gegen den Bischof Johann Heinrich aus.
1725, am 26. Februar, wurde zwischen dem
Bischof von Basel und der Wittfrau von Roggenbach
wegen des Schlößleins ein Vergleich abgeschlossen
. Die Burg Entenstein war bei der Teilung
des Nagel'schen Besitzes im Jahre 1660 dem
Stammhalter der Familie, dem Junker Franz
Konrad, zugefallen. Sie kam dann teils durch
Erbschaft, teils durch Kauf, an Frau Johanna
von Roggenbach, die aber das Gut so vernachlässigte
, daß es „täglich einzufallen drohte".
Bader beschreibt es so: es bestand aus einem
länglicht gevierten Haus mit starken Pfeilern an
den drei Ecken und drei trefflichen Kellern im
Erdgeschoß, und war mit einem breiten Weiher
umgeben. Außerhalb desselben befanden sich
rechts Scheuer und Stallung, links der Garten.
Nach dem Ankauf an das Hochstift wurde das
Schlößlein zum Amtshaus für den Landvogt der
Herrschaft Schliengen eingerichtet. Bader nimmt

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