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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-07/0010
und Bekräftigung seines Gesuchs stellte er ihm
ein Attest aus und versah es mit seinem Siegel,
das im Schilde einen Schwan zeigt, der flügelbreitend
sich über seine Jungen stellt. Das
Zeugnis lautete: „Auß erkantnuß gegenwärtigen
Zustands seiner hochfreyherrlichen Gnaden H.
Baron de Neveu, wobei sich einige podromi ad
apoplexiam (Schlaganfall) hervorthun, habe ich
hochgemeldetem gnädigen Herrn eingerathen,
sich bäldigst hierhero in die statt zu begeben,
auf daß dem übel zeitlich vorgebogen, undt kein
größerer anlaß hierzu gegeben werde, wan der
gnädige Herr in dem von hier weithentfernten
Schliengen verbleiben solte, wohin man mit
vihler mühe undt unersetzlichem Zeitverlust'
correspondieren, auch medicin mit vihlem Ungemach
bei itziger unstetten wintherszeit transportieren
müßte zumahlen praesentia medici bei
denen sich wirklich einfindenden gefährlichen
symptomatibus unumbgänglich erforderet wirdt,
welches mit aigener Handt, Schrift und petschaft
attestire beschehen.

Freyburg, den 7ten January 1735

Johan Friedrich Blauw Dr.
profeß. statt phys.

Eine Woche läßt sich der getroffene Landvogt
immerhin noch Zeit, bis er den Kampf gegen die
sich aus dem Zeitlosen nähernde Hand aufgibt
und sich ihr darbietet. Er bittet seinen Herrn,
ihm nunmehr gnädigst zu erlauben, zur „Rehab-
lierung" seiner Gesundheit sich nach Freiburg zu
begeben. Dies geschah am 14. Januar 1735.

Der Bischof erteilt die Genehmigung:

„ . . . geben wir gdgst. zu, daß du zu pfleg
und recuperirung deiner gesundheit gleichwohlen
dich nacher Freiburg begeben, dein dir anvertrautes
ambt aber vor der abreis so bestellen
und mit leuten versehen sollest, damit wan allen-
fahls sich was ereignen möchte Uns solches hierher
bericht, und das übrig der gebühr nach versorgt
und verwaltet werden möge". Er fügt doch
noch den tröstenden Satz bei: „Bleiben dir übrigens
mit gnaden wohl beygethan", wenn er auch
vergißt, ihm gute Wünsche für eine baldige Genesung
beizufügen. Neveu hätte diese Wünsche
und den bischöflichen Segen sehr nötig gehabt.

Schon am 27. Februar hat Freiherr v. Sickingen
aus Freiburg dem „Hochwürdigsten, des
Heiligen Rom. Reichs Fürsten und Herrn, Herrn
Johann Conrad, Bischof zu Basel" nach Pruntrut
die „betrübte Nachricht" zu geben, „daß heut
früh dero Herr Obervogt von Schliengen, Baron
von Neveu mit allen heyligen Sacramenten versehen
worden, und allem ansehen, und des
Medici meinung nach es nicht mehr lange trieben
khan".

In diesem Augenblick, als sich die Hand aus
dem Ewigen um sein Leben schließt als um eine
reife Frucht, gibt sie die volle Süße ihres erfüllten
Daseins. Der Freiherr schreibt: „ . . . derselbe
thut durch mich sich bey Euer Hochfürstlichen
Gnaden unterthänigst beurlauben, und vor alle
empfangene Hochfürstl. Gnaden den untertänigsten
Dank erstatten". Er meldet seinem Herrn,

daß ein anderer gekommen sei, ihm zu befehlen;
er frägt nicht „wozu?" und „wohin?", er frägt
nicht „was dann?". Kein noch so leiser Zweifel
an der Verläßlichkeit des Verheißenen wird laut.
Erfüllt von absoluter Glaubensgewißheit tritt er
vor seinen Bischof, der mit seinen Wünschen
nunmehr zu spät kommen wird und meldet sich
ab, wie es bei seinem Kriegsherrn ein Offizier
tut, der zu einem anderen Dienst abkommandiert
wurde.

Es ist nur verständlich, wenn er sich Sorgen
um die zurückbleibende Familie macht. Er zweifelt
nicht am Wert seiner geleisteten Dienste und
zweifelt auch nicht an der Güte und Besorgtheit
seines Herrn. Er bittet darum, seinem Sohn die
Nachfolge im Amt zu übertragen. Der berichtende
Freiherr schließt sich dieser Bitte an: „. . so
erfreche mich mit seiner gehorsambsten Bitte die
Meinige zue vereinbahren und lebe der getrösten
Hoffnung", der Bischof werde sich dieser Bitte
annehmen, weil Vater und Sohn jede Befriedigung
verdienten.

Am 6. März entschließt sich der Bischof zur
Antwort an den Baron von Sickingen. Er erwähnt
flüchtig den gefährlichen Zustand seines
Vogtes. Kein Wunsch oder Gruß. Er habe alles
des mehreren ersehen, „werde dahero auch nicht
abseyn, so viel dermahlen die gefährliche Zeitläuft
und Umständ es mit zulassen, derselben zu
gedenken". Ein schwacher Trost bei zudem erhobenen
Zeigefinger: „der übrigens in stäther
ergebenheit verbleibe".

An diesem 6. März sollte der Bischof noch
zwei Schreiben nach Schliengen abschicken
müssen.

Am 4. März 1735 adressierte die Freiin von
Neveu, geb. von Roggenbach, ein mit schwarzem
Siegel versehenes schwarzumrandetes Schreiben
ä son Altesse, Monseigneur le Prince, Eveque de
Bäle, Prince du St. Empire Romain ä Bourren-
trog (Pruntrut):

„Solle Ewer Hochfürstl. Gnaden wehemütigst
nit verhalten, welcher gestalten dem Allerhöchsten
beliebet, weyl. den Hochwohlgebohrenen
Herrn, Herrn Franz Antoni Freyherren de Neveu,
zu Windschleg, Zastler und Diettenbach, Ewer
Hochfürstl. Gnaden gewesen Rath und Landvogt
zu Schliengen, Mein liebsten Eheherrn seelig,
nachdeme derselbe bereits vor sechs Tagen mit
allen heyligen Sacramenten versehen worden
nach gdgst bekandter ausgestandener einige Jahr
hero Schlafsucht und seith etwelchen Tagen zugestoßenen
Füeber in dem 58. Jahr dessen Alters
heut Morgen früe zwischen 3 und 4 Uhren auß
diser Zeitlichkeith hoffentlich sich in die Ewige
glückhseeligkeith abzuforderen.

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65 Pfg., ins Ausland 70 Pfg.

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