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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-07/0011
Wie nun ich Unglückhseelige zu Niemand
mein underthänigste Zuflucht, alß zu Ewer
Hochfürstl. Gnaden zu nemben weiß, alß nembe
dann zu höchst deroselben eine solche hiermit
und befehle mich und die meinige zu beständigen
hochfürstl. Gnaden.

Meines gnedigsten firsten undt Heren
undterdenigste gehorsambste bedriebtiste
Dienerin freyin von Neveu
gebohren von Roggenbach."

Der letzte Zusatz mit einer auch damals als
schwach zu bewertenden Rechtschreibung steht in
ihrer eigenen Handschrift unter dem Schreiben.
Sie scheint mit ihrem Gemachel nicht ganz zufrieden
gewesen zu sein, wenn sie glaubt, er
habe schon einige Jahre die Schlafsucht gehabt.

So muß der Bischof am 6. März ein weiteres
Schreiben an die verwitwete Landvögtin richten,
in welchem er ihr versichert, daß er „der abgeleibten
Seele die ewige Ruhe" wünsche. Ihr und
ihren Angehörigen aber wünsche er, daß sie
„hinkünftig von all widerigen Zufählen durch
die göttliche Güthe gesichert sein möge".

In dem Entwurf zu diesem Schreiben, der sich
bei den Akten befindet, wird auch dieser Trost
etwas überschattet. Der Satz, welcher der Witwe
eine gesicherte Zukunft versprechen sollte, erfährt
trotz seiner an für sich schon schwachen
Ausdruckskraft im Entwurf durch eingefügte
Änderungen eine wenig gutes erhoffenlassende
Abschwächung. Er lautete ursprünglich: „Indessen
werden Wir auch nicht absein Euch und
denen Eurigen so viel Uns die leidige Zeitläuft
zulassen, an Hand zu gehen".

Endgültig erhielt er diese Gestalt: „Da übrigens
wir auch nicht absein, werden Euch und
den Eurigen so viel Uns die leidige Zeitläuft zulassen
zu gedenken".

Gleichzeitig ordnet er in einem dritten
Schreiben an den Fiscalen Franz Lorenz Friedrich
die Einleitung der notwendigen Rechtsmaßnahmen
an. Am 11. März war das Erforderliche
geschehen: Hausrat, Speicher und Keller waren
versiegelt, die Papiere verwahrt.

Der Kampf um die Pfründe setzt ein. Ein
Geistlicher aus Arlesheim bittet am 11. März, sei-

Theodor Seidenfaden:

Die Sterne und das Mondviertel verblaßten,
der Morgenpurpur stieg, und während die Sonne
durchbrach, erkannte ich, in welchem Maße die
Nacht den Korsen verändert hatte. Er war bleich
und alt und aß und trank nicht, nötigte mich
hingegen, den von ihm bereit gelegten Morgenimbiß
zu nehmen: weißes Brot und getrocknete
Trauben.

Erst nach Stunden sprach er wieder, doch
seine Worte fielen herb und dunkel.

Nichts sei schwerer als dies, sagte er, einem
von den Unsterblichen erteilten Auftrage leben,
sich ihm hingeben zu müssen, ohne auf Lohn zu

nem Schützling „Möns, de Leywenbourg" die
baillage de Schliengen gnädigst zu übertragen.
Ein Graf von Pfürdt verwendet sich am gleichen
Tag für den Sohn des Verstorbenen. Die Antwort
erhält der Herr „Comenter zu Beuggen" am
14. März in der gleichen nichtssagenden Form.

Das nächste und letzte Aktenstück in dieser
Sache stammt aus der eigenen Hand des jungen
Herrn von Neveu und ist datiert von Schliengen
am 26. Dezember 1743, acht Jahre nach dem
Tode des Vaters. Sein Inhalt und die Tatsache,
daß es in Schliengen verfaßt wurde, lassen den
Schluß zu, daß der Bischof den Wunsch des
Sterbenden erfüllt hat.

In diesem Jahr hatte die Hand aus dem Zeitlosen
auch nach dem Bischof gegriffen.

Franz Anton v. Neveu war wie sein Großvater und
Vater Orts- und Gerichtsherr des Dorfes Windschläg. Er
war geboren 1686 in Offenburg. Sein Vater war Franz
Michael v. Neveu, Landvogt der Ortenau und Gesandter
des Kaisers Leopold bei der Schweizer Eidgenossenschaft,
seine Mutter Maria Anna Freifrau v. Pfirdt. Er selbst
bekleidete das Amt eines „hochfürstl. bischöfl. Baseischen
Rats". Seine Gattin war Maria Kath. Eva v. Roggenbach.
Er war „Obervogt der Herrschaft Zwing auch Stadt und
Ambt Lauifen". Im freiherrlich v. Neveuschen Archiv
befindet sich eine Heiratsabred zwischen Franz Anton
v. Neveu und Maria Kath. Eva v. Roggenbach vom Jahre
1710, ferner ein Testament von Franz Anton vom 26. März
1730. Es wurde in Schliengen niedergeschrieben.

Außerdem enthält das Archiv ein Faszikel „Ehrenstellen
von verschiedenen Gliedern der Familie". Dieses
Faszikel nennt drei Bestallungen für Franz Anton von
Neveu.

Die erste ist datiert vom 28. 4. 1705. Darin bestellt
Bischof Wilhelm Jacob von Basel den Freiherrn Franz
Anton zu seinem Oberhofmeister und Schloßhauptmann
auf Schloß Pruntrut. Als solchem wird ihm die gesamte
Aufsicht über den bischöflichen Hof, Haushalt und Bauwesen
übertragen. Die Bestallung ist niedergeschrieben
auf Schloß Pruntrut.

Die zweite Bestallung stammt vom 20. 9.1710. Bischof
Johann Conrad von Basel bestellt ihn zum „Rath, Vogt
undt Oberamtmann Unser Statt und Schloß undt Ambts
zu St. Ursitz (?) wie auch Unser Herrschaft im Freyen-
berg". An anderer Stelle (auch im Geschlechterbuch von
Kindler-Knobloch) liest man „Hauptmann und Obervogt
in den freien Bergen".

Die dritte Bestallung stammt vom Jahre 1727. Darin
ernennt Bischof Johann Conrad ihn zum Obervogt zu
Schliengen und Bintzheim. Als solcher hatte er die Verwaltung
des gesamten Oberamts Schliengen.

Auskunft von Professor Dr. Otto Kähni, Offenburg.

(Schluß.)

hoffen, Paradies oder Erlösung wissen zu dürfen.
Erkennen, Geschehen, Erfüllen seien ihm eine
Einheit, nicht eine auf Regeln gestützte Lehre,
sondern eine menschliche Haltung, die nicht etwa
das Leben verneine, sondern das Täterische und
die Treue gegenüber dem Auftrag bejahe. Ein
Unheimliches sei ihm eingeboren, ihm, dem sechzehnten
Sohn seiner lang verstorbenen Mutter
und eines Vaters, den das Ligurische Meer geschluckt
habe: ein Unheimliches, die Kraft nämlich
, Herkunft dichterisch zu verklären, aber auch
das Dunkel, das durch Licht zu überwinden sei.
Die unterirdischen Mächte seien stark. Glaube

Z>ec Rot\z mit hm roten ?ät)nen

Eine Anekdote

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