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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-08/0009
Ortschaft „scrozzinca" auf einer Rasur angebracht
, die noch etwas länger ist als der Ortsname
, so daß eine Lücke entstand. Außerdem
fehlt infolge der erwähnten Randzerstörungen
ein Teil dieses Satzes. Wartmann, dem Herausgeber
des „Urkundenbuches der Abtei St. Gallen
" (Zürich 1863, Teil I, Seite 186-187, Urkunde
Nr. 196) fiel dieses schon auf, und in einer Anmerkung
schreibt er dazu: „Dieser ganze Satz
ist in Unordnung. Ausgelöschte Buchstaben zeigen
, daß an demselben korrigiert worden ist.
Infolge davon ist wohl auch der Ortsname
,scrozzinca' viel blasser als die übrige Schrift.
Ergänzt heißt der Satz: ,Actum publice in villa,
qui vocatur scrozzinca', — öffentlich geschehen
in einer Ortschaft, die.. Krozingen heißt." Auf
eine Anfrage im Archiv in St. Gallen schrieb
Stiftsarchivar Dr. Paul Staerkle folgendes: „Die
Bemerkung Wartmanns ist übertrieben, es fehlen
lediglich die Worte „in villa, qui", die der
Form nach von Wartmann willkürlich ergänzt
wurden. Unter dem Worte vocatur sind Rasuren
bemerkbar, die aber nicht lesbar sind, „scrozzinca
" ist in anderer Schrift geschrieben wie die
Urkunde, was Wartmann aber außer acht gelassen
hat und befindet sich auf einer Rasur; zwischen
o und i sind zwei bis drei Buchstaben
bemerkbar, die aber nicht zu lesen sind. Zwischen
scrozzinca und dem nächsten Wort befindet
sich ein leerer Raum von 11 mm, hier lese
ich publice. Am Ausstellungsorte Krozingen ist
nicht zu zweifeln."

Aber noch eine weitere Rasur läßt sich
auf der Urkunde nachweisen. Sie wurde im
XXXVIII. Jahre der Regierungszeit Karls des
Großen (768—814) ausgestellt. Wenn man nun
das Jahr 769 als erstes Regierungsjahr annimmt,
erhält man die Jahreszahl 807, die im allgemeinen
in den Urkundenbüchern als Ausstellungsjahr
bezeichnet wird. Nun sind aber auf der
Urkunde die beiden Ziffern V und die folgende I
ausradiert, demnach wäre sie schon im XXXII.
Regierungsjähre, also sechs Jahre früher, 801,
entstanden. Zwar sind die beiden Ziffern VI noch
gut zu erkennen, doch ist eine Rasur deutlich
sichtbar. Warum diese Rasur nun vorgenommen
wurde, ist ebenso wenig zu erfahren wie die
spätere Eintragung des Ortsnamens. Vielleicht
handelt es sich auch nur um einen Scheibfehler
des Schreibers und sanktgallischen Mönches
Erchamnarus, der nachträglich verbessert wurde.
Nur eine gründliche Untersuchung der beiden
Rasuren, vor allem der ersten, so wie sie das
Palimpsestinstitut des Klosters Beuron in Anwendung
bringt, die aber im Stiftsarchiv in
St. Gallen nicht vorhanden ist, könnte ein endgültiges
Ergebnis bringen, ob nicht doch unter
der nachträglich geschriebenen Ortschaft „scrozzinca
" eine andere angegeben war. Allerdings
läßt eine Eintragung auf der Rückseite der Urkunde
keinerlei Zweifel am Ausstellungsort Krozingen
mehr aufkommen. Die handwerkliche
Arbeit des Urkundenschreibens wurde im allgemeinen
sofort nach dem Rechtsgeschäft vorgenommen
, der großen Teils chematische Text lag
immer bereit zum Abschreiben. Kam jedoch der

Schreiber nicht sofort dazu, dann machte er sich,
meistens auf der Rückseite der schon vorher zugerichteten
Urkunde Notizen über die wichigsten
Punkte, teilweise schrieb er sie auch auf Pergamentstreifen
, die dann verloren gingen. Solche
Bemerkungen auf der Rückseite, sog. Dorsual-
notizen, finden sich auch auf dieser Krozinger
Urkunde. Es ist dieselbe Schrift wie auf der
Urkunde selber, und sie umfassen vier leicht
flüssige, aber fast völlig verblaßte Längszeilen.
Sie enthalten die Namen der Stifter und mehrerer
Zeugen. Zu einer weiteren Dorsualnotiz
schreibt Stiftsarchivar Dr. Paul Staerkle: „Die
Notizen auf der Rückseite der Urkunde enthalten
keinerlei Beziehungen zur Ortsbestimmung.
Doch birgt die Kapitelbezeichnung „cap. XVIII
Ebringa" einen Hinweis auf den Ort der Ausstellung
oder wenigstens dessen nähere Umgebung
. Das ganze Gebiet der sanktgallischen
Grundherrschaft ist nämlich in den Dorsual-
notizen in Kapitel oder Gruppen aufgeteilt,
Breisgau ist cap. XVIII. Diese Notiz gäbe demnach
für Krozingen die Gewähr als Ausstellungsort
."

Weiterhin ist eigenartig an der Urkunde, daß
sich keinerlei inhaltliche Beziehungen zu Krozingen
erkennen lassen. Die vergabten Liegenschaften
liegen alle außerhalb Krozingens. Unsicher
ist, ob die drei Stifter in Krozingen wohnten
; auch geht aus ihr nicht hervor, ob St. Gallen
damals schon in Krozingen begütert war. Allerdings
ist dies mit ziemlicher Sicherheit anzunehmen
, da solche Rechtshandlungen, wie diese
Gütervergabung, meistens nur auf Besitzungen
des Urkundenausstellers vorgenommen wurden.
Bei einer Plünderung der Klostergebäude St. Gallen
im Jahre 1531 wurden wertvolle Kunstgegenstände
zerstört und viele alte Traditionsurkunden
zu den Fenstern hinausgeworfen. Sie wurden dabei
beschädigt oder gingen verloren; auch die
Randzerstörungen der Krozinger Urkunde scheinen
hier entstanden zu sein. Mit einem solchen
Verlust könnte man auch das Fehlen jeglichen
Urkundenmaterials über den Glöckle- oder
St. Ulrichs - Hof mit der Kapelle erklären, die
mit ihren sanktgallisch-reichenauischen Malereien
sicher im Besitze des Klosters St. Gallen war.
Die Vergabung des Hofes an das Kloster könnte
dann nach dem oben Erwähnten unter Umständen
schon vor dem Jahr 801 stattgefunden haben.

Lied in der Nacht

Die helle Mondnächt sin wie wyßi Blätter,
uf die my Haimweh syni Lieder schrybt,
un in de Sterne schafft der Schöpfer selber
e Melodie derzue, wo ewig blybt.

Der Nachtwind chunnt mit syne waiche Fägge
un trait dr myni Lieder vor dy Huus.
Wenn de verwacht bisch, hörsch sy liisli Singe.
O bliib im Dunkle! Lösch dy Cherzen uus!

Mit gschlossnen Auge loosisch in di iine.
Dy Herz vernümmt, was i der sage will,
un Antwort bringt e Sunnestrahl am Morge.
Demo isch für e Tag my Haimweh still.

Ida Preusch - Müller

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