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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1959-10/0011
bende Verwaltungstätigkeit, die sie in
Stellvertretung ihres lustwandelnden
oder in kühler Wirtsstube weilenden
Herrn ausübte, in ihre eigene Kasse
ein Nadelgeld. Damit war allen gedient
: dem Kanzleiverwalter, den Vagabunden
und der Köchin. Das Recht
aber, dachten alle drei Parteien, sei
blind und stumm.

Obwohl der Obervogt mit Mahnungen
nicht gespart hatte, blieb alles,
wie es sich so glücklich eingespielt
hatte, v. Zwerger schreibt: „Er läßt
reden und tut was er will, obwohl
seine beschworene Instruktion § 20
dahin lautet: dem Schultheiß, Bürgermeister
und Rat in und außerhalb der
Ratsversammlungen, in allen Stadtgeschäften
, Verordnungen, Geboten
und Verboten, getreu, willig und
dienstbar seie."

Die v. ö. Regierung zu Freiburg erteilt
ihm einen strengen Verweis. Er muß das
Siegel dem Bürgermeister in Verwahrung geben
und darf künftig nur noch mit dessen Einwilligung
Pässe ausstellen.

Am 22. April 1779 passierte ein Jakob Grambacher
die Rheinbrücke bei Straßburg. Sein Paß
war von Kanzleiverwalter Dr. Härder ohne Vorwissen
des Obervogtes ausgestellt worden. Er
hatte folgenden Wortlaut:

„Wir Schultheiß, Burgermeister und Rath der
Vord. Öst. Stadt Waldkirch im Breyßgau Urkunden
hiermit, daß in allhiesiger Stadt und ganzen
Thalgang (Gott seye Dank!) eine gesunde, und
von ansteckender Seuche befreute Luft genossen
werde; also daß Fürweisere dieses Jacob Grambacher
und Johan Georg Bammert Stift Wald-
kircher unterthan, so zufolge vorgewiesenen
Paßes dato Chorstift bei Waldkirch den 17ten
April a:c mit dreyen Verschlagen oder Kästen
mit Nris 1, 2 et 3 bezeichnet, welche mit hölzernen
Uhren angefüllet sind, nacher Holland oder
in das Spanische Niederlande gedachte Waare
daselbst zu verkaufen sich zu begeben willens.
Zu sicher- und ungehinderter Paß- und Repassi-
rung mit gegenwärtiger Attestation begleitet,
und zu dessen Beförderung ein jeder nach
Standes-Gebühr ersuchet wird, massen man
disseits ein gleiches zu beobachten sich anerbietet
; Urkundlich gewöhnlich hiesigen Canzley
Siegels und Unterschrift.

Geben Waldkirch, den 20ten April Anno 1779

Testatur Stadt-Canzley allda."

Nahezu ein Jahr später läuft in Freiburg die
Beschwerde des Obervogtes ein. Jakob Grambacher
war ein diensttauglicher lediger Bursche
aus dem herrschaftlichen Simonswalde. „Just zu
einer Zeit, wo den ledigen Burschen wegen des
Rekrutenspielens sich vom Haus zu entfernen
verboten war", wollte er auf die Wanderschaft.
Nachdem v. Zwerger ihm die Genehmigung versagt
hatte, erkaufte er sich bei Härder einen
Paß. Wieder erhielt Härder einen strengen Verweis
, denn das Blut der Untertanen ist für den
Landesvater ein kostbarer Besitz. Es war in
diesem Falle nicht verloren gegangen. Schon im
August des gleichen Jahres kehrte Grambacher
aus dem platten Land in sein bergumhütetes Tal
zurück.

Von da ab ist uns von keinem Verstoß des
eigenmächtigen Kanzleiverwalters mehr berichtet
. Der Schwärm der Vaganten mußte einen
anderen Weg einschlagen.

Daß sie unablässig auftauchten, unablässig
Spalten und Risse in den sichernden Dämmen
suchten, liegt in ihrer Natur begründet. So
wurde Ende 1783 folgender Regierungserlaß notwendig
:

„Die Ausstellung der Paßports an hergelaufene
Fremdlinge und Vaganten, von Seite der
amtlichen und städtischen Kanzleyen war bisher
einer der schädlichsten Mißbräuche, wodurch
mancher liederlich-gefährlicher Landläufer seine
Beförderung erhielt.

Dießfällige Ausfertigung in obrigkeitlichem
Name wird hiermit für ein- und allemal bei
unausbleiblicher Strafe eingeboten, mit dem
Befehl, die allenfalls wider Verbot beybringende
derley Paßports auf der Stelle nicht nur zu
kassieren, sondern auch die Aussteller derselben
unverschieblich anzuzeigen.

Johann Adam Freyherr von Posch
Hermann von Greiffenegg
Ex Consilio Regiminis & Camerae Ant. Austriae.

Freyburg, den 26ten Nov. 1783.

Joseph von Zwergern."

Es gibt keine Regierung bis auf den heutigen
Tag, die nicht Erlasse, Verordnungen, Befehle
dieser Art herausgeben würde. Doch wie die
Meteoritenschwärme aus dem Sternbild der
Plejaden, bricht hemmungslos das Vagantentum
aus den Untergründen hervor.

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