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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-02/0009
Kritfftum ber neimat

In junge Johre het mi d'Fremdi zöge,

es het mer d'Heimet nit viel chönne gee;

der stolzi Blaue un die grüene Wälder,

der Rebberg, d'Matte un die schöne Felder —

i ha vo dere Pracht nüt wisse z'neh!

Erst spöter isch mer do ne Liecht ufgange,

isch 's Heimetbild dief in der Seel verwacht. —

Wenn d'Fremdi druggt, kriegt d'Heimet wieder Lebe,

do rusche d'Wälder, un es chlüsle d'Rebe,

wo 's Aug nüt gseh het, stoht jetz heitri Pracht!

Me luegt in d'Chinderjohr mit wache Sinne,

in d'Buebezyt mit allem drum un dra;

es rüeft eim d'Mueder, 's gahrt e Chilchhoftüre,

us alle Winkel chömme Gstalte vüre

un luege eim vertraut un fründli a!

Do isch mer d'Heimet zue-me Garte worde,
zuem sunn'ge Gländ, kei Schatte fallt mer drii;
i gang dur d'Wälder un dur d'Rebberg dure,
un niene siehn-i Marchstei oder Muure,
un 's dunkt mi grad, as ghöri alles mii!

Fritz Wolfsberger

zu Hertingen diejenigen sind, welche unter den
verfallenen Kirchen hiesigen Oberamts am
ersten zu bauen angefangen werden müssen.
Jetzt geht es voran. Die Geistliche Verwaltung
Rötteln hat in Basel Holz angeschaut. Nach der
bisherigen Berechnung seien 155 Stämme nötig,
welche 371 fl. 30 kr. erfordern. Dagegen liegt in
Basel Holz von Flößern. Mit 131 Stämmen für
288 fl. 12 kr. komme man aus. Das Holz wird
von einem Flößer aus Kirchen dorthin geflößt.
So habe man es auch beim Bau der Kirche in
Wintersweiler gemacht. Der Flößer bekommt für
jeden Stamm 8 kr. Wenn die 131 Stämme in
Kirchen vom Zimmermann beschlagen sind, gibt
es höchstens 60 Fronfuhren, für die je V2 Maß
Wein und 1 Pfund Kommis gegeben wird. Im
Sommer 1785 ist die Grundsteinlegung.

Die Gemeinde hat nun noch die Bitte, daß
ein kleiner Teil der alten Kirche auf dem Friedhof
erhalten bleibe, zumal elf Grabmäler der
vorigen Ortsherrschaft von Rotberg innerhalb
des Chores teils eingemauert sind teils am
Boden liegen. Aber nur die Steine an der Mauer
blieben. Wer heute den Hertinger Friedhof besucht
, sieht innen an der Mauer noch Spuren
von Steinen. Auch außen rechts und links vom
Eingang sind zwei Spitzbogen zu erkennen, die

noch von der früheren Kirche herrühren. Man
sollte sie besser schützen vor der Witterung als
Zeugen einer vergangenen Zeit.

Im Markgräflerland vor hundert Jahren

Höemmuftecung m Dettingen am 11. Z>e^embec 1859

^ettgenölTilttje 3ertd)te übet Den ßtanb bzs 'UFtacfgräfler Wzxnbam um b'\z Witte bzs 19. ^aljütjun&erte

Unter den Mitteln „zur Förderung eines besseren
Weinbaus" führte C.Martin in seiner 1844
in Freiburg i. Br. aus Auftrag des Großh. Bad.
landwirtschaftlichen Vereins erschienen Schrift
„Der Weinbau im Oberrheinkreise des Großherzogthums
Baden" neben anderen auch dieses an:

5. Fortsetzung der Weinproben zur Zeit der landwirtschaftlichen
Central- und Kreisversammlungen, aus
allen weinbauenden Amtsbezirken und Ortschaften
des Oberrheinkreises, wobei etwa folgende Anordnungen
getroffen werden könnten:

a) Jeder Bezirksverein versammelt sich etwa 6 Tage
vor der Central- oder Kreisversammlung, nach vorher
erlassener Aufforderung an den Gemeindevorstand
, je zwei Flaschen Weins von dem letztvergangenen
Jahre durch die Erzeuger der besseren
Weine der Ortschaft an ihn einzusenden. Derselbe
läßt eine Flasche durch Urkundspersonen verkosten
und klassifizieren, schickt die zweite Flasche der
bestbefundenen versiegelt mit der Beurkundung und
Klassification, dem Ortsweinschlag und Conto für
Wein und Flasche an die Kreisstelle ein, und zwar
so, daß sie drei Tage vor der Central- oder Kreisversammlung
dahier anlange.

b) Die Kreisstelle bezahlt sowohl den Transport als
die Contos für Wein und Flasche, aber letztere nicht
an den Eigentümer, sondern an seine Bezirksstelle.

c) Sie stellt eine Weinprobe-Commission, die nötigen
Urkundspersonen und Diener auf. Von ersterer werden
die von den Bezirksstellen eingeschickten Weinflaschen
in Empfang genommen, am Tage vor dem
Feste den Urkundspersonen numeriert und unent-
siegelt zur Vornahme der Probe übergeben. Die
Klassification und die Namen der Einsender bis nach
vollbrachter Probe und Urteil zurückgehalten.

d) Die angestellten Diener werden im Taglohn bezahlt
; der übriggebliebene Wein und die Flaschen
möglichst bald von der Kreisstelle öffentlich versteigert
.

e) Der Erfund dieser Weinprobe und die Klassification
der Experten der Kreisstelle wird, ob Preise
für beste Weine ausgeteilt werden oder nicht, in den
Rechenschaftsbericht aufgenommen und im Druck
bekannt gemacht...

Als Ort der Weinmusterung für das Jahr 1859
war das Dorf Hertingen im Amtsbezirk Lörrach
bestimmt worden; jener freundliche, in sanfte
Hügel eingebettete Ort südlich von Schliengen
und westlich von Kandern, in dem J. P. Hebel
als Kandidat und Pfarrhelfer die Jahre 1781 bis
1784 verbracht hatte und von dem er 1823 in
wehmütiger Rückschau schrieb:

... O wie glücklich saß ich einst in Hertingen zwischen
den Milchkänsterlein und den nassen Strümpfen
und Handzwehlen am Ofenstänglein ...

Was wußte man um die Mitte des 19. Jahrhunderts
von diesem Hertingen? Nehmen wir ein
zeitgenössisches Nachschlagewerk zur Hand, das
Einzelheiten zu badischen Orten bringt. Das
„Universal-Lexikon vom Großherzogthum Baden
", erschienen 1844 bei C. Macklot in Karlsruhe
, weiß zu Hertingen zu sagen:

Hertingen, Pfarrdorf, vom Amtsorte Lörrach
Stunden nordwestlich entfernt, hat in 73 Häusern
und 84 Familien 431 evang., 11 kath. und drei men.
Einwohner, welche Feldbau und Viehzucht treiben

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