Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-02/0017
Rathaus in Schopfheim Foto: Dr. R. Feger

nahm, überhaupt keine Frage. — Daß man
natürlich auch an die notwendigen Mittel zu
denken hatte, vergaß der gesunde Bauernsinn
der Markgräfler nicht. Die gesammelten Gelder
zunächst in Händen der örtlichen Comitees zu
lassen, war ebenfalls nur klug; es beugte manchen
Verdächtigungen und schädlichen Eifersüchteleien
der Gemeinden vor. Und einem in
Verwaltungsdingen erfahrenen, praktisch denkenden
Gehirn muß die Weisung entsprungen
sein, daß die über ein Comitee verfügenden
Gemeinden an ihre Nachbargemeinen Einladungen
zu verschicken hätten; so war das Oberland
möglichst lückenlos zu erfassen. Schön, daß man
auch zu Hebels, des alemannischen Dichters und
Theologen Ehre eine echt alemannische Art des
Feierns anregte: Das Abbrennen von Feuern.
Und schließlich war mit dem Festsetzen des
Feierbeginns auch ein zeitliches Gerüst geschaffen
, nach dem sich vor allem die auswärtigen
Teilnehmer richten konnten.

So weit gut, — und doch nicht gut. Die
präzisen Beschlüsse von Hausen gefielen nicht
überall — vor allem in einem Punkte, der wohl
besprochen, aber nicht veröffentlicht worden
war. Zweifellos fühlten sich manche Abgeordnete
in diesem einen Punkt von den Hausener
Beschlüssen überfahren, und ein C.Winter — ob
er zu einem der Comitees gehörte, ist nicht festzustellen
— lieh dem Unbehagen seine Stimme.

Er meldete in Nr. 20 des „Oberländer Boten"
vom 15. Februar 1860 folgende Bedenken an:

(Hebelfeier.) Aus dem Amtsbezirk Müllheim. — Bei
der Versammlung, welche am 5. Februar in Hausen
zur Vorbereitung der 100jährigen Geburtstagsfeier
Hebels stattfand, wurde auch des Denkmals gedacht,
welches dem gefeierten Dichter in Hausen errichtet
und am Festtag enthüllt werden soll, und der Inschrift
, womit man das Denkmal zu schmücken
beabsichtigt. Dem Vernehmen nach hat die Mehrheit
der Versammlung sich für den Antrag des Festvorstandes
von Hausen entschieden, wonach der
erste und der letzte Vers des Liedes „Freude in
Ehren" gewählt würde.

Da aber auch von anderen Orten schon Einwendungen
gegen diese Wahl erhoben und, wie behauptet
wird, selbst von dem evangelischen Oberkirchenrat
der Wunsch ausgesprochen wurde, daß eine andere
Inschrift gewählt werden möge, weil das Denkmal
auf dem früheren Kirchhof errichtet werden soll, so
glaube ich auch aus dem hiesigen Bezirk Bedenken
gegen diese Wahl aussprechen und eine Änderung
beantragen zu sollen, damit auch nicht der leiseste
Mißton bei dem schönen Feste gehört werde, welches
das Oberland in dem Heimatort seines herrlichen
Dichters zu feiern beabsichtigt...

Was konnte man gegen die vorgeschlagenen
Hebelzitate einwenden? Der Markgräfler wird
wissen, wie die fraglichen Verse — es sind dem
Wortlaut des Zeitungsartikels nach zweifellos
„Strophen" gemeint — bei Hebel lauten. Für
den, der sie nicht im Gedächtnis hat, seien sie
hierher gesetzt; sie lauten, zitiert nach der
ersten Ausgabe von 1803:

Ne G'sang in Ehre,

wer will's verwehre?

Singt 's Tierli nit in Hurst und Nast,

der Engel nit im Sterneglast?

E freie, frohe Muet,

e gsund und fröhlich Bluet

goht über Geld und Guet.

Wenn d' Glocke schalle,

wer hilftis alle?

O gebis Gott e sanfte Tod!

E rüeihig Gwisse gebis Gott,

wenn d' Sunn am Himmel lacht,

wenn alles blitzt und chracht,

und in der letzte Nacht I

Was gefiel nicht an diesen schönen Strophen?
Erregte der freie, fröhliche Aufblick der ersten
das Mißfallen? Fast möchte man das annehmen,
da doch damit argumentiert wird, daß das
Denkmal auf einem gewesenen Kirchhof aufgestellt
werden solle. Oder stieß man sich an
den kräftigen, ernsten Tönen der letzten
Strophe? Ertrug man die machtvolle Beschwörung
der letzten Dinge nicht, denen Hebel den
Leser gegenüberstellt? Sah man nicht, daß die
ersten beiden Zeilen der letzten Strophe, mit
größter Kunst und Treffsicherheit wie auch
innerster Erlebnis- und Bildkraft zu einem
existentiellen Aufschrei der Menschenseele geformt
, zum Großartigsten gehören, was Hebel
geschrieben hat? Offensichtlich sah man dies
alles nicht; jedenfalls war das Kirchhof-
Argument gegen sie in keiner Weise brauchbar.
Hören wir indessen weiter, was 1860 Herr C.
Winter gegen diese Strophen zu sagen wußte:

15


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-02/0017