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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-03/0008
Mannschaft ohnedem nicht würde widerstehen
können.

Bis dahin gehen die Berichte der Kommission
und unsre Antworten, welche ... den ... uns
allergnädigst zu erkennen gegebenen Gesinnungen
und Weisungen Eurer Majestät nicht entgegen
sind.

Wir wissen über die allerhöchste Entschließung
vom 30. v. M. auch nichts abzuändern und
vorzukehren, als daß wir unserm Mittelsrathe
v. Greifenegg wiederholt befehlen, auf keinerlei
Gewalt gegen unsre Untertanen zu denken, ausgenommen
, wenn sie gegen alles Verhoffen sich
neuerlich empören, zusammenrotten und ohne
Gegenwalt nicht auseinander getrieben und ihre
gewalttätige Absichten verhältnismäßig verhindert
werden könnten; dan daß er nach erhobenen
Beschwerden, ohne den Untertanen eine zu
starke Hoffnung zum mindesten aber zu einer
schleunigen Abhilfe derselben zu machen, anher
ruckkehren und seine Kommissionsrelazion erstatten
solle, die wir sofort schleunigst an Eure
Majestät einegleiten werden.

Sollte das Ein oder andre in unsern Vorkehrungen
den allerhöchsten Gesinnungen nicht
ganz entsprechen, so bitten wir angelegenst, uns
die allerhöchste Weisung und Verhaltsbefehle in
tunlichster Geschwindigkeit zugehen lassen.

B. In der Stadt Rheinfelden war das Besorgnis
eines Überfalls von Seite der seit langer Zeit
unruhigen Untertanen des Freiherrl. v. Schönau
Schwerstetten, welche droheten und Mine machten
, den zu Rheinfelden eingethürnten N. Ritt-
nauer, welcher zufolge der allerhöchsten Erledigungsresolution
über die Beschwerden dieser
Untertanen gegen ihre Grundherrschaft konstituiert
werden solle, ob er sich wegen der
während diesem Streite entstundenen Widersetzlichkeiten
und Ungehorsams so weit verfänglich
gemacht habe, daß er entweder kriminalisch
untersucht, oder wie doch sonst abgestraft werden
müßte, mit Gewalt austhürnen und auf
freien Fuß stellen zu wollen.

Unsere Antwort und Verhaltsbefehle an das
Kameralamt Rheinfelden ging dahin, wodurch
wir dem gedrohten Übel, jedoch erst im äußersten
und wirklichen Notfalle vorgekommen zu
sein hoffen, ohne daß das Landesfürstl., unser
und des Kameralamts Ansehen darunter zu
leiden hätte.

Ob und was inzwischen geschehen ist, wissen
wir noch nicht und gewärtigen solches erst von
dem Kameralamt Rheinfelden zu vernehmen."

Wien gnehmigte alle ergriffenen Maßnahmen,
auch diejenigen gegen „die unruhigen Baronschönauischen
Unterthanen zu Schwerstetten,
Oeflingen und Wallbach".

Anfang Oktober weist die v. ö. Regierung den
Magistrat von Freiburg an, unter eigener Haftung
dafür zu sorgen, daß kein Brotmangel in
der Stadt eintrete. Zu diesem Zweck sollte die
Stadt 2000 bis 3000 Viertel Roggen und Mischelfrüchte
aufkaufen, aber bei der augenblicklich
überhand nehmenden Fruchtteuerung noch zuwarten
, bis die Körner im Preis etwas gesunken

seien. Sie sollten dabei vorsichtig vorgehen, damit
dieser Ankauf nicht dazu beitrage, die Teuerung
zu vermehren.

Am gleichen Tag ging wieder ein längerer
Bericht ad Augustissimum. Die Lage am Getreidemarkt
war bedrohlich geworden. Die Schweiz
kaufte überall große Vorräte an Körnern ein.
Die Märkte wurden nicht mehr beliefert, in-und
vorzüglich ausländische Fruchthändler kauften
die Frucht schon vom Speicher der Bauern weg.
Die „geistlichen und weltlichen Körper und
Individuen" widerstrebten dem keineswegs, da
sie dadurch der Mühe enthoben waren, ihre
Körner auf die Marktstätten zu fahren. „Jeder-
man und vorzüglich die Armen mußten sich von
den Vorkäuflern und Fruchtkippernen Schächten
lassen". Die Städte Rheinfelden, Endingen und
der Prälat zu St. Trudpert, wegen des an Körnern
armen Münstertals, forderten eine Fruchtsperre
, um eine Hungersnot abzuwenden. Die
Preise waren so hoch und noch höher als in den
bekannten Hungersnot jähren 1770 und 1771. Der
Sester Weizen kostete 48—50 Groschen. Auf eine
Metzen gingen 3V5 Sester, folglich kostete der
Metzen Weizen hierlands zwischen 140 bis 150
Groschen. Dies war eine auffallende Teuerung.
Daß hierdurch das Feuer der Empörung unter
den zur vollen Verzweiflung getriebenen Armen
geschürt wurde, mußte durch Maßnahmen der
Regierung verhindert werden.

Die Regierung berichtet, daß „der Samen der
Unruhe auch schon in den Herrschaften St. Peter,
St. Märgen, dann in den freiherrlich v. Sickingischen
und Pfirtischen Amtsdistrikten, auf dem
Schwarzwald, auch in der Herrschaft Hauenstein,
also um und um Wurzeln zu fassen beginnt und
dieses gerade solche Distrikte sind, in welchen
die zum Unterhalt der Bewohner nötigen Bedürfnisse
an Körnern nicht hervorgebracht wird,
sondern auf den Marktstätten gekauft werden
muß. Diese Untertanen verwenden schon einen
vollen Tag, um auf die Marktstatt zu kommen
und ruckzukehren. Träfen sie nun da keine Körner
an, so wären sie genötigt, mit noch größerem
Geld- und Zeitverlust die Speicher der Korn-
kipperer und Vorkäuflern aufzusuchen, die man
ihnen, weil sie gemeiniglich nur einige Sester zu
kaufen Vermögens sind, vielmal nicht öffnen
würden, weil man in solchen Speichern nur
en gros zu verkaufen pflegt.

Die Regierung erließ darum das Gebot, daß
jeder, der seine Körner auf dem Markte einmal
ausgestellt hat, solche nachher wohin er immer
will, verführen kann. Damit gab man dem kleinen
Mann Gelegenheit, seine Frucht überhaupt
kaufen zu können, ohne zu diesem Zweck durch
eine Fruchtsperre den Händlern jegliche Freizügigkeit
zu unterbinden. 1782 war schon einmal
ein ähnliches Gebot erlassen worden, ohne daß
von irgend einer Seite deswegen Beschwerde
geführt worden war.

„So ist es richtig und für das Breisgau, das
mehr Körner bedarf, als es selbst erzeugt, nur
gar zu richtig, daß der größere Teil der Untertanen
dieses Gebot segnet und anbetet, die
Gegenpartei Flüche erwidert und Rache droht.

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