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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/markgrafschaft-1960-03/0010
In fünf unweit Freiburgs gelegenen Ortschaften
hatte man schriftliche Aufforderungen zum
Aufruhr und zur Überrumpelung der Stadt
Freiburg gefunden. Das Endinger Dokument ist
uns bereits bekannt. Man fürchtete keineswegs
einen Angriff, gab aber doch vertrauten Leuten
den Auftrag, auf „die in Wirtshäusern gehenden
Reden unvermerkt Acht zu tragen". Besonders
das nächtliche Zechen sollte unterbunden werden.

„Das unübersehliche Elend, Armut und Hunger
, die im benachbarten Frankreich schon jetzt
groß sind und im Winter den höchsten Grad
erreichen werden, die übergroße Teuerung in
den Vorlanden; die im Elsaß und in diesseits des
Rheins gelegenen Reichslanden immer unter der
Asche glimmenden Unruhen; all dieses und noch
mehr macht uns Überfälle ganzer Banden hungrigen
und unruhigen Gesindels, Marodeurs,
Deserteurs, Straßenräuber ff. besorgen". Nach
dieser eindrucksvollen Vorbereitung, folgt nun
der Antrag, auf den alles zielt. Da man die
Wiener Starrköpfigkeit und das geringe Vermögen
kennt, spürt man förmlich aus all den
Sätzen ein Zögern, einen Versuch zur Steigerung
, um die Wiener Regierung von der Notwendigkeit
zu überzeugen, dem Wunsche zu
willfahren:

„Wir hoffen, dem dadurch unseren Vorlanden
sicher bevorstehenden Unheil, auch all weiteren
inneren Unruhen vorkommen zu können, wenn
Eure Majestät die allerhöchste Gnade haben

Ludwig Kahn, Basel:

Unter den ehemaligen Judensiedlungen Süddeutschlands
nimmt Sulzburg, das alte, inmitten
von Weinbergen gelegene Breisgau - Städtchen,
eine besondere Stellung ein. Nachdem die Juden
im 16. Jahrhundert aus den ökonomisch wieder
erstarkten Städten vertrieben wurden (Freiburg
verbat deren Aufenthalt seit 1543 und hielt dieses
Verbot bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts
aufrecht), siedelten sie sich auf dem flachen
Lande an, vor allem dann, wenn sie dank fürstlicher
Gnade die Möglichkeit dazu hatten. Schon
1537 erneuerte der den Juden wohlgesinnte
Markgraf Ernst von Baden den Juden in Sulzburg
, die dort bereits sieben eigene Häuser bewohnten
, bis auf Widerruf das freie Geleit. Auf
Sonntag Exaudi 1546 bewilligte Markgraf Ernst
generell den Juden zu Sulzburg das Recht, „eine
Schul oder Synagog aufzurichten und dazu einen
Vorsänger oder Schulmeister zu unterhalten".

Die bedeutende Judengemeinde Sulzburg
hatte ihre eigene Begräbnisstätte. Leider ist die
genaue Zeit ihrer Entstehung aus den im Generallandesarchiv
Karlsruhe vorhandenen Akten
nicht ersichtlich.

In einem Schriftstück vom 8. September 1679
heißt es: „Bey dem Judenbegräbnis haben wir
gantz und gar keine schriftlichen Dokumente;
was es für eine Bewandnis damit gehabt habe,
das weiß der Pfarrer gantz gewiß, daß ein fürstliches
Decret ergangen".

wollten, uns einige hundert Husaren oder
Chevaux legers bis über den Winter nebst einigen
Kanonen mit der dazu gehörigen Erfordernis
, welche allenfalls wegen der Nähe aus der
Festung Luxemburg hergenommen werden
könnten.

Mit dieser wenigen leichten Reiterei und mit
dem Bender'schen Garnisonsbataillon, welches
aber keine Leute mehr an die in den Niederlanden
befindlichen zwei Feldbataillons abzugeben
hätte, würden wir Gewalt und Überfall
abhalten, die neuerliche Ruhe erhalten und so
die gutgesinnten ruhigen und vermöglichen
Untertanen, welche in gegenwärtiger Lage vorzüglich
zu bedauern und zu berücksichtigen
sind, vor Drang, Verlust ihres Vermögens
schützen können".

Ein weiterer Bericht liegt nicht mehr vor.
Wir gehen aber bestimmt nicht fehl mit der
Annahme, der ganze Aufwand an Beredsamkeit
sei umsonst gewesen. Die Truppen kamen nicht.

„Von der gestillten Unruhe" steht auf dem
Aktendeckblatt verzeichnet. Stille und Unruhe.
Stille als Erlöschen? Stille als Erwachen zu
köstlicher Harmonie? Unruhe als zerstörende
Gewalt? Unruhe als Wehen zur Geburt, zu
neuem Anfang? Das Gesetz des Mangels und
das Gesetz der Überfülle.

Von der gestillten Unruhe.

G. L. A.y Breisgau Generalia, Fasz. 2630 Polizei.

Dagegen fand sich im Generallandesarchiv
Karlsruhe (Abt. 229 Judensachen Hochberg-Sulzburg
„das von denen in der Herrschaft Röteln
wohnenden Juden genutzte Begräbnis zu Sulzburg
") unterm 27. Juli 1679 eine Notiz, in der
von einem „von 100 Jahren her alten Judenbegräbnis
" gesprochen wird. Es ist auch die Rede
von einem Begräbnisplatz, der auf „unvordenkliche
Jahre" zurückgeht, wobei aber der Begriff
in dieser Hinsicht nicht viel besagt, sondern
gewöhnlich drei Generationen umfaßt. Die Anlegung
des Sulzburger Begräbnisplatzes dürfte
somit um 1550 erfolgt sein. (B. Rosenthal: Heimatgeschichte
der bad. Juden, Bühl 1927, S. 72,
nimmt das Jahr 1546, als der Markgraf generell
die Sulzburger Juden in seinen Schutz nahm,
als Zeit der Entstehung an.) Der Friedhof ist
bereits auf dem Stich von Matthäus Merian:
„Das Städtchen Sulzburg von Westen um 1630",
erschienen 1643 in der Topographia Sueviae, als
„Judenkirchhof" erwähnt.

Als 1663 die Regierung über die „Judenkirchhöfe
" Bericht erforderte, wurde hinsichtlich
des Sulzburger israelitischen Friedhofs wir folgt
berichtet: „Es liegt solcher ungefähr eine halbe
Viertelstund hinter dem Städtchen und ist von
einer teilweise zerstörten Mauer umfangen. Er
nutzt niemandem und ist ein Weideplatz". Aus
diesem Bericht geht deutlich hervor, daß der
Gottesacker schon damals sehr alt gewesen sein

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